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Deutsche Real Estate AG

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 07.05.2024
Sprecher: Michael Kunert

Deutsche Real Estate AG
Oudenarder Straße 16
13347 Berlin
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für die Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2023, des zu einem Bericht zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2023 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB


Keine Abstimmung erforderlich


TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes

Zustimmung

Begründung: Es wird endlich zumindest die Garantiedividende von 4% auf das Grundkapital als Einstieg in eine vernünftige Dividendenpolitik für die Zukunft ausgeschüttet.

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023

Zustimmung

Begründung: Die Erträge aus der Bewirtschaftung und das EBITDA sind leicht verbessert worden. Das negative Ergebnis resultiert aus der Immobilienbewertung im allgemeinen Marktumfeld.

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

Zustimmung

Begründung: Soweit laut AR Bericht erkennbar, hat der Aufsichtsrat seine Aufgaben der Überwachung der Gesellschaft erfüllt.

TOP 5 Vorlage des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2023

Zustimmung

Begründung: Es bestehen keine Einwände gegen den Vergütungsbericht.

TOP 6 Beschlussfassungen über eine Satzungsänderung zur Anpassung des Stichtags zum Nachweis des Anteilsbesitzes in § 15 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft

Zustimmung

Begründung: Die Satzungsänderung ist problemlos, da es sich nur um eine Anpassung an die Gesetzeslage handelt.

TOP 7 Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024

Zustimmung

Begründung: Es ist nichts bekannt, was gegen den neuen Abschlussprüfer spricht, solange dieser keine Beratung bei der Gesellschaft macht.

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


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