1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB, jeweils für das Geschäftsjahr 2025
Keine Abstimmung erforderlich
2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025
Keine Abstimmung erforderlich
2.1 Jakub Baran
2.2 Tomasz Baran
2.3 Thomas Pfaadt
2.4 Dr. Cornelia Wittke-Kothe
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Keine Abstimmung erforderlich
3.1 Dr. Peter Greiner
3.2 Dr. Tobias Silberzahn
3.3 Frank Köhler
3.4 Paul Owsianowski
3.5 Dr. Ursula Schütze-Kreilkamp
3.6 Konrad Miterski
3.7 Florian Schuhbauer
4. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten und sonstigen Finanzinformationen der Gesellschaft sowie über die Bestellung des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2026
Keine Abstimmung erforderlich
4.1 Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 sowie Prüfer für Zwischenfinanzberichte und sonstige unterjährige Finanzinformationen
4.2 Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2026
5. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025
6. Aufsichtsratswahl
Keine Abstimmung erforderlich
6.1 Frank Köhler
6.2 Paul Owsianowski,
6.3 Michał Kwiatkowski
6.4 Konrad Miterski,
7. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands
8. Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien sowie über die Schaffung einer neuen Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich