TOP 1 Vorlage des vom Aufsichtsrat jeweils gebilligten Jahresabschlusses (HGB) und Konzernabschlusses (IFRS) zum 31. Dezember 2023, des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2023 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses (HGB) der SGT German Private Equity GmbH & Co. KGaA zum 31. Dezember 2023
Ablehnung
Begründung: Der Bericht gibt nicht ausreichend Einblick in die bestehenden Vermögensgegenstände.
TOP 2 Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2023
Ablehnung
Begründung: Die HV wird nur virtuell durchgeführt. Die Geschäftsführung wirkt zudem grundsätzlich nicht an den Interessen der Aktionäre ausgerichtet.
TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
Ablehnung
Begründung: Die Geschäftsführung wirkt grundsätzlich nicht an den Interessen der Aktionäre ausgerichtet und der Aufsichtsrat unterstützt die Eigeninteressen der Komplementärin.
TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024
Zustimmung
Begründung: Wir sehen keine Hindernisse, die der Wiederwahl der Mazars entgegenstehen.
TOP 5 Beschlussfassung über die Änderung der Firma und die entsprechende Anpassung von § 1 der Satzung sowie die Anpassung von § 9 der Satzung aufgrund der Umfirmierung der Komplementärin
Ablehnung
Begründung: Die neue "AI-Strategie" erscheint nicht nachvollziehbar, sie wirkt zudem deutlich nachteilhaft gegenüber einer Liquidation in Verbindung mit Aktienrückkäufen. Unabhängig davon wäre es wünschenswert, die KGaA-Struktur aufzulösen.
TOP 6 Beschlussfassung über die Verkleinerung des Aufsichtsrats und die entsprechende Anpassung von § 13.1 der Satzung
Zustimmung
Begründung: Die Verkleinerung auf drei Mitglieder erscheint grundsätzlich angemessen, um Kosten zu sparen.
TOP 7 Anzeige des Verlusts des hälftigen Grundkapitals gemäß §§ 278 Abs. 3, 92 Abs. 1 AktG
Begründung: - hier wird kein Beschluss gefällt -
TOP 8 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG unter Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts der Aktionäre
Ablehnung
Begründung: Dieser Beschluss würde zu sehr vielfältigen und sehr weitreichenden Handlungen mit Aktien in alle Richtungen legitimieren, ohne dass die Aktionäre diesbezüglich irgendeine weitere Einflussmöglichkeit hätten. Einen Gegenantrag haben wir bereits eingereicht.
TOP 9 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Einsatz von Eigenkapitalderivaten im Rahmen des Erwerbs und der Veräußerung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG unter Bezugsrechtsausschluss und Ausschluss des Andienungsrechts der Aktionäre
Ablehnung
Begründung: Dieser Beschluss würde zu sehr vielfältigen und sehr weitreichenden Handlungen mit Aktien in alle Richtungen legitimieren, ohne dass die Aktionäre diesbezüglich irgendeine weitere Einflussmöglichkeit hätten.
TOP 10 Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Veräußerung eigener Aktien gemäß § 71c AktG unter Bezugsrechtsausschluss und Ausschluss des Andienungsrechts der Aktionäre
Ablehnung
Begründung: Dieser Beschluss würde zu sehr vielfältigen und sehr weitreichenden Handlungen mit Aktien in alle Richtungen legitimieren, ohne dass die Aktionäre diesbezüglich irgendeine weitere Einflussmöglichkeit hätten. Einen Gegenantrag haben wir bereits eingereicht.
TOP 11 Beschlussfassung über die Änderung von § 9 (Persönlich haftende Gesellschafterin) der Satzung
Ablehnung
Begründung: Eigene Aktien der persönlich haftenden Gesellschafterin zu "übertragen", erscheint mindestens fragwürdig. Ein Zweck ist nicht erkennbar. Eine Übervorteilung der Aktionäre ist mindestens denkbar.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich