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Krones AG

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 04.06.2024
Sprecher: Daniel Bauer

Krones AG
Böhmerwaldstr. 5
93073 Neutraubling
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2023 mit den Lageberichten der KRONES Aktiengesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2023, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns, des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2023 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB


Keine Abstimmung erforderlich


TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2023

Zustimmung

Begründung: Die Ausschüttung einer Dividende von 2,20 Euro je Aktie stellt, bezogen auf den Konzernjahresüberschuss eine Ausschüttungsquote von rund 31 % dar. Dies ist unter der Forderung der SdK, die eine Ausschüttung von 40 % - 60 % des Konzernjahresüberschusses fordert. Da die Dividende gegenüber dem Vorjahr bereits um rund 26 % gesteigert wurde, und die Ausschüttungsquote ebenfalls leicht über der des Vorjahres liegt, erscheint die vorgeschlagene Dividende in Hinblick auf eine Dividendenkontinuität aber gerade noch vertretbar.

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023

Zustimmung

Begründung: Der Umsatz konnte um gut 12 % gegenüber dem Vorjahr gesteigert werden. Auch die Ergebnismarge ist gestiegen. Das Geschäftsjahr 2023 war insgesamt überaus erfolgreich. Ferner ist der Vorstand auf einem guten Weg hin zu einem nachhaltigen Unternehmen. Es gibt keinen erkennbaren Grund, die Entlastung zu verweigern.

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

Zustimmung

Begründung: In insgesamt 8 Sitzungen hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstands überwacht. Es gibt keine erkennbaren Gründe, die Entlastung zu verweigern.

TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellungen des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024 sowie des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts und des Konzernnachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2024


Keine Abstimmung erforderlich


TOP 5.1 Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des Prüfungs- und Risikomanagementausschusses - vor, die EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Stuttgart zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 zu bestellen.

Ablehnung

Begründung: Die EY GmbH & Co. KG zählt zu einer der größten Wirtschaftsprüfungsunternehmen Deutschlands. Aufgrund der Verwicklung in den Wirecard Skandal und des Umstandes, dass EY bis heute nicht klargestellt hat, dass Treuhandgelder auch durch original Bankbestätigungen nachgewiesen werden müssen, kann nicht von einer zuverlässigen Arbeitsweise von EY ausgegangen werden. Daher muss deren Wahl abgelehnt werden.

TOP 5.2 Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des Prüfungs- und Risikomanagementausschusses - vor, die EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Stuttgart als Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts und des Konzernnachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2024 zu bestellen. Die Bestellung erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Gesellschaft mit Wirkung zum Inkrafttreten des CSRD-Umsetzungsgesetzes verpflichtet ist, einen extern prüfungspflichtigen Nachhaltigkeitsbericht und/oder Konzernnachhaltigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2024 zu erstellen und ein Prüfer für die Prüfung dieses Nachhaltigkeitsberichts und Konzernnachhaltigkeitsberichts durch die Hauptversammlung bestellt werden kann.

Ablehnung

Begründung: Die EY GmbH & Co. KG zählt zu einer der größten Wirtschaftsprüfungsunternehmen Deutschlands. Aufgrund der Verwicklung in den Wirecard Skandal und des Umstandes, dass EY bis heute nicht klargestellt hat, dass Treuhandgelder auch durch original Bankbestätigungen nachgewiesen werden müssen, kann nicht von einer zuverlässigen Arbeitsweise von EY ausgegangen werden. Daher muss deren Wahl abgelehnt werden.

TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2023

Zustimmung

Begründung: Es gibt keinen erkennbaren Grund, die Zustimmung zum Vergütungsbericht zu verweigern. Dieser hat rein informellen Charakter, die Abstimmung darüber ist rein redaktionell.

TOP 7 Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung betreffend den Nachweisstichtag für den Anteilsbesitz der Aktionäre gemäß § 18 Abs. 1 Satz 3 der Satzung

Zustimmung

Begründung: Aufgrund einer gesetzlichen Änderung ist auch eine Anpassung in Bezug auf den Nachweisstichtag in der Satzung der Gesellschaft notwendig. Dieser kann zugestimmt werden.

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


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