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Allianz SE

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 08.05.2025
Sprecher: Daniel Bauer

Allianz SE
Königinstr. 28
80802 München
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2024, der Lageberichte für die Allianz SE und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024


Keine Abstimmung erforderlich


2. Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung

Begründung: Die Zahlung einer Dividende in Höhe von 15,40 Euro je Aktie entspricht einer Ausschüttungsquote bezogen auf den Konzernjahresüberschuss von rund 61 %. Damit alleine werden die Forderungen der SdK übererfüllt. Ferner plant die Gesellschaft einen weiteren Aktienrückkauf für 2 Mrd. Euro. Es kann daher bedenkenlos zugestimmt werden.

3. Entlastung der Mitglieder des Vorstands


Keine Abstimmung erforderlich


3 a) Oliver Bäte

Zustimmung

Begründung: Die Allianz hat auch in einem schwierigen Umfeld in 2024 wieder Rekordkennzahlen erzielen können. Die Entwicklung ist generell sehr positiv. Nur die Expansionsstrategie kann in kleinen Teilen (v.a. Übernahme in Singapur, Strategie in Indien) Fragen aufwerfen. Insgesamt überzeugt die Allianz aber auf voller Linie und es ist kein Grund erkennbar, welcher es rechtfertigen würde, dem Vorstand die Entlastung zu verweigern.

3 b) Sirma Boshnakova

Zustimmung

Begründung: Die Allianz hat auch in einem schwierigen Umfeld in 2024 wieder Rekordkennzahlen erzeilen können. Die Entwicklung ist generell sehr positiv. Nur die Expansionsstrategie kann in kleinen Teilen (v.a. Übernahme in Singapur, Strategie in Indien) Fragen aufwerfen. Insgesamt überzeugt die Allianz aber auf voller Linie und es ist kein Grund erkennbar, welcher es rechtfertigen würde, dem Vorstand die Entlastung zu verweigern.

3 c) Claire-Marie Coste-Lepoutre

Zustimmung

Begründung: Die Allianz hat auch in einem schwierigen Umfeld in 2024 wieder Rekordkennzahlen erzielen können. Die Entwicklung ist generell sehr positiv. Nur die Expansionsstrategie kann in kleinen Teilen (v.a. Übernahme in Singapur, Strategie in Indien) Fragen aufwerfen. Insgesamt überzeugt die Allianz aber auf voller Linie und es ist kein Grund erkennbar, welcher es rechtfertigen würde, dem Vorstand die Entlastung zu verweigern.

3 d) Dr. Barbara Karuth-Zelle

Zustimmung

Begründung: Die Allianz hat auch in einem schwierigen Umfeld in 2024 wieder Rekordkennzahlen erzielen können. Die Entwicklung ist generell sehr positiv. Nur die Expansionsstrategie kann in kleinen Teilen (v.a. Übernahme in Singapur, Strategie in Indien) Fragen aufwerfen. Insgesamt überzeugt die Allianz aber auf voller Linie und es ist kein Grund erkennbar, welcher es rechtfertigen würde, dem Vorstand die Entlastung zu verweigern.

3 e) Dr. Klaus-Peter Röhler

Zustimmung

Begründung: Die Allianz hat auch in einem schwierigen Umfeld in 2024 wieder Rekordkennzahlen erzielen können. Die Entwicklung ist generell sehr positiv. Nur die Expansionsstrategie kann in kleinen Teilen (v.a. Übernahme in Singapur, Strategie in Indien) Fragen aufwerfen. Insgesamt überzeugt die Allianz aber auf voller Linie und es ist kein Grund erkennbar, welcher es rechtfertigen würde, dem Vorstand die Entlastung zu verweigern.

3 f) Dr. Günther Thallinger

Zustimmung

Begründung: Die Allianz hat auch in einem schwierigen Umfeld in 2024 wieder Rekordkennzahlen erzielen können. Die Entwicklung ist generell sehr positiv. Nur die Expansionsstrategie kann in kleinen Teilen (v.a. Übernahme in Singapur, Strategie in Indien) Fragen aufwerfen. Insgesamt überzeugt die Allianz aber auf voller Linie und es ist kein Grund erkennbar, welcher es rechtfertigen würde, dem Vorstand die Entlastung zu verweigern.

3 g) Christopher Townsend

Zustimmung

Begründung: Die Allianz hat auch in einem schwierigen Umfeld in 2024 wieder Rekordkennzahlen erzielen können. Die Entwicklung ist generell sehr positiv. Nur die Expansionsstrategie kann in kleinen Teilen (v.a. Übernahme in Singapur, Strategie in Indien) Fragen aufwerfen. Insgesamt überzeugt die Allianz aber auf voller Linie und es ist kein Grund erkennbar, welcher es rechtfertigen würde, dem Vorstand die Entlastung zu verweigern.

3 h) Renate Wagner

Zustimmung

Begründung: Die Allianz hat auch in einem schwierigen Umfeld in 2024 wieder Rekordkennzahlen erzielen können. Die Entwicklung ist generell sehr positiv. Nur die Expansionsstrategie kann in kleinen Teilen (v.a. Übernahme in Singapur, Strategie in Indien) Fragen aufwerfen. Insgesamt überzeugt die Allianz aber auf voller Linie und es ist kein Grund erkennbar, welcher es rechtfertigen würde, dem Vorstand die Entlastung zu verweigern.

3 i) Dr. Andreas Wimmer

Zustimmung

Begründung: Die Allianz hat auch in einem schwierigen Umfeld in 2024 wieder Rekordkennzahlen erzielen können. Die Entwicklung ist generell sehr positiv. Nur die Expansionsstrategie kann in kleinen Teilen (v.a. Übernahme in Singapur, Strategie in Indien) Fragen aufwerfen. Insgesamt überzeugt die Allianz aber auf voller Linie und es ist kein Grund erkennbar, welcher es rechtfertigen würde, dem Vorstand die Entlastung zu verweigern.

4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats


Keine Abstimmung erforderlich


4 a) Michael Diekmann

Zustimmung

Begründung: Im Geschäftsjahr 2024 hielt der Aufsichtsrat sechs reguläre Sitzungen ab. Ferner trafen sich die Ausschussmitglieder zu weiteren Ausschusssitzungen. Die Anwesenheitsquote war durchgehend sehr gut. Der Aufsichtsratsbericht ist sehr ausführlich und erläutert klar, wie das Gremium seiner Kontrollfunktion nachkam. Sehr erfreulich ist, dass der Aufsichtsrat der Cybersicherheit einen hohen Stellenwert einräumt. Es ist kein Grund erkennbar, der gegen eine Entlastung des Aufsichtsrats spricht.

4 b) Gabriele Burkhardt-Berg

Zustimmung

Begründung: Im Geschäftsjahr 2024 hielt der Aufsichtsrat sechs reguläre Sitzungen ab. Ferner trafen sich die Ausschussmitglieder zu weiteren Ausschusssitzungen. Die Anwesenheitsquote war durchgehend sehr gut. Der Aufsichtsratsbericht ist sehr ausführlich und erläutert klar, wie das Gremium seiner Kontrollfunktion nachkam. Sehr erfreulich ist, dass der Aufsichtsrat der Cybersicherheit einen hohen Stellenwert einräumt. Es ist kein Grund erkennbar, der gegen eine Entlastung des Aufsichtsrats spricht.

4 c) Dr. Jörg Schneider

Zustimmung

Begründung: Im Geschäftsjahr 2024 hielt der Aufsichtsrat sechs reguläre Sitzungen ab. Ferner trafen sich die Ausschussmitglieder zu weiteren Ausschusssitzungen. Die Anwesenheitsquote war durchgehend sehr gut. Der Aufsichtsratsbericht ist sehr ausführlich und erläutert klar, wie das Gremium seiner Kontrollfunktion nachkam. Sehr erfreulich ist, dass der Aufsichtsrat der Cybersicherheit einen hohen Stellenwert einräumt. Es ist kein Grund erkennbar, der gegen eine Entlastung des Aufsichtsrats spricht.

4 d) Sophie Boissard

Zustimmung

Begründung: Im Geschäftsjahr 2024 hielt der Aufsichtsrat sechs reguläre Sitzungen ab. Ferner trafen sich die Ausschussmitglieder zu weiteren Ausschusssitzungen. Die Anwesenheitsquote war durchgehend sehr gut. Der Aufsichtsratsbericht ist sehr ausführlich und erläutert klar, wie das Gremium seiner Kontrollfunktion nachkam. Sehr erfreulich ist, dass der Aufsichtsrat der Cybersicherheit einen hohen Stellenwert einräumt. Es ist kein Grund erkennbar, der gegen eine Entlastung des Aufsichtsrats spricht.

4 e) Christine Bosse

Zustimmung

Begründung: Im Geschäftsjahr 2024 hielt der Aufsichtsrat sechs reguläre Sitzungen ab. Ferner trafen sich die Ausschussmitglieder zu weiteren Ausschusssitzungen. Die Anwesenheitsquote war durchgehend sehr gut. Der Aufsichtsratsbericht ist sehr ausführlich und erläutert klar, wie das Gremium seiner Kontrollfunktion nachkam. Sehr erfreulich ist, dass der Aufsichtsrat der Cybersicherheit einen hohen Stellenwert einräumt. Es ist kein Grund erkennbar, der gegen eine Entlastung des Aufsichtsrats spricht.

4 f) Prof. Dr. Nadine Brandl

Zustimmung

Begründung: Im Geschäftsjahr 2024 hielt der Aufsichtsrat sechs reguläre Sitzungen ab. Ferner trafen sich die Ausschussmitglieder zu weiteren Ausschusssitzungen. Die Anwesenheitsquote war durchgehend sehr gut. Der Aufsichtsratsbericht ist sehr ausführlich und erläutert klar, wie das Gremium seiner Kontrollfunktion nachkam. Sehr erfreulich ist, dass der Aufsichtsrat der Cybersicherheit einen hohen Stellenwert einräumt. Es ist kein Grund erkennbar, der gegen eine Entlastung des Aufsichtsrats spricht.

4 g) Stephanie Bruce

Zustimmung

Begründung: Im Geschäftsjahr 2024 hielt der Aufsichtsrat sechs reguläre Sitzungen ab. Ferner trafen sich die Ausschussmitglieder zu weiteren Ausschusssitzungen. Die Anwesenheitsquote war durchgehend sehr gut. Der Aufsichtsratsbericht ist sehr ausführlich und erläutert klar, wie das Gremium seiner Kontrollfunktion nachkam. Sehr erfreulich ist, dass der Aufsichtsrat der Cybersicherheit einen hohen Stellenwert einräumt. Es ist kein Grund erkennbar, der gegen eine Entlastung des Aufsichtsrats spricht.

4 h) Rashmy Chatterjee

Zustimmung

Begründung: Im Geschäftsjahr 2024 hielt der Aufsichtsrat sechs reguläre Sitzungen ab. Ferner trafen sich die Ausschussmitglieder zu weiteren Ausschusssitzungen. Die Anwesenheitsquote war durchgehend sehr gut. Der Aufsichtsratsbericht ist sehr ausführlich und erläutert klar, wie das Gremium seiner Kontrollfunktion nachkam. Sehr erfreulich ist, dass der Aufsichtsrat der Cybersicherheit einen hohen Stellenwert einräumt. Es ist kein Grund erkennbar, der gegen eine Entlastung des Aufsichtsrats spricht.

4 i) Dr. Friedrich Eichiner

Zustimmung

Begründung: Im Geschäftsjahr 2024 hielt der Aufsichtsrat sechs reguläre Sitzungen ab. Ferner trafen sich die Ausschussmitglieder zu weiteren Ausschusssitzungen. Die Anwesenheitsquote war durchgehend sehr gut. Der Aufsichtsratsbericht ist sehr ausführlich und erläutert klar, wie das Gremium seiner Kontrollfunktion nachkam. Sehr erfreulich ist, dass der Aufsichtsrat der Cybersicherheit einen hohen Stellenwert einräumt. Es ist kein Grund erkennbar, der gegen eine Entlastung des Aufsichtsrats spricht.

4 j) Jean-Claude Le Goaër

Zustimmung

Begründung: Im Geschäftsjahr 2024 hielt der Aufsichtsrat sechs reguläre Sitzungen ab. Ferner trafen sich die Ausschussmitglieder zu weiteren Ausschusssitzungen. Die Anwesenheitsquote war durchgehend sehr gut. Der Aufsichtsratsbericht ist sehr ausführlich und erläutert klar, wie das Gremium seiner Kontrollfunktion nachkam. Sehr erfreulich ist, dass der Aufsichtsrat der Cybersicherheit einen hohen Stellenwert einräumt. Es ist kein Grund erkennbar, der gegen eine Entlastung des Aufsichtsrats spricht.

4 k) Martina Grundler

Zustimmung

Begründung: Im Geschäftsjahr 2024 hielt der Aufsichtsrat sechs reguläre Sitzungen ab. Ferner trafen sich die Ausschussmitglieder zu weiteren Ausschusssitzungen. Die Anwesenheitsquote war durchgehend sehr gut. Der Aufsichtsratsbericht ist sehr ausführlich und erläutert klar, wie das Gremium seiner Kontrollfunktion nachkam. Sehr erfreulich ist, dass der Aufsichtsrat der Cybersicherheit einen hohen Stellenwert einräumt. Es ist kein Grund erkennbar, der gegen eine Entlastung des Aufsichtsrats spricht.

4 l) Herbert Hainer

Zustimmung

Begründung: Im Geschäftsjahr 2024 hielt der Aufsichtsrat sechs reguläre Sitzungen ab. Ferner trafen sich die Ausschussmitglieder zu weiteren Ausschusssitzungen. Die Anwesenheitsquote war durchgehend sehr gut. Der Aufsichtsratsbericht ist sehr ausführlich und erläutert klar, wie das Gremium seiner Kontrollfunktion nachkam. Sehr erfreulich ist, dass der Aufsichtsrat der Cybersicherheit einen hohen Stellenwert einräumt. Es ist kein Grund erkennbar, der gegen eine Entlastung des Aufsichtsrats spricht.

4 m) Frank Kirsch

Zustimmung

Begründung: Im Geschäftsjahr 2024 hielt der Aufsichtsrat sechs reguläre Sitzungen ab. Ferner trafen sich die Ausschussmitglieder zu weiteren Ausschusssitzungen. Die Anwesenheitsquote war durchgehend sehr gut. Der Aufsichtsratsbericht ist sehr ausführlich und erläutert klar, wie das Gremium seiner Kontrollfunktion nachkam. Sehr erfreulich ist, dass der Aufsichtsrat der Cybersicherheit einen hohen Stellenwert einräumt. Es ist kein Grund erkennbar, der gegen eine Entlastung des Aufsichtsrats spricht.

4 n) Jürgen Lawrenz

Zustimmung

Begründung: Im Geschäftsjahr 2024 hielt der Aufsichtsrat sechs reguläre Sitzungen ab. Ferner trafen sich die Ausschussmitglieder zu weiteren Ausschusssitzungen. Die Anwesenheitsquote war durchgehend sehr gut. Der Aufsichtsratsbericht ist sehr ausführlich und erläutert klar, wie das Gremium seiner Kontrollfunktion nachkam. Sehr erfreulich ist, dass der Aufsichtsrat der Cybersicherheit einen hohen Stellenwert einräumt. Es ist kein Grund erkennbar, der gegen eine Entlastung des Aufsichtsrats spricht.

4 o) Primiano Di Paolo

Zustimmung

Begründung: Im Geschäftsjahr 2024 hielt der Aufsichtsrat sechs reguläre Sitzungen ab. Ferner trafen sich die Ausschussmitglieder zu weiteren Ausschusssitzungen. Die Anwesenheitsquote war durchgehend sehr gut. Der Aufsichtsratsbericht ist sehr ausführlich und erläutert klar, wie das Gremium seiner Kontrollfunktion nachkam. Sehr erfreulich ist, dass der Aufsichtsrat der Cybersicherheit einen hohen Stellenwert einräumt. Es ist kein Grund erkennbar, der gegen eine Entlastung des Aufsichtsrats spricht.

4 p) Katharina Wesenick

Zustimmung

Begründung: Im Geschäftsjahr 2024 hielt der Aufsichtsrat sechs reguläre Sitzungen ab. Ferner trafen sich die Ausschussmitglieder zu weiteren Ausschusssitzungen. Die Anwesenheitsquote war durchgehend sehr gut. Der Aufsichtsratsbericht ist sehr ausführlich und erläutert klar, wie das Gremium seiner Kontrollfunktion nachkam. Sehr erfreulich ist, dass der Aufsichtsrat der Cybersicherheit einen hohen Stellenwert einräumt. Es ist kein Grund erkennbar, der gegen eine Entlastung des Aufsichtsrats spricht.

5. Bestellung des Abschlussprüfers und des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Zustimmung

Begründung: PwC zählt zu den führenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaften weltweit. Es spricht nichts gegen deren Wahl.

6. Billigung des Vergütungsberichts

Zustimmung

Begründung: Die rein redaktionelle Zustimmung kann erteilt werden. Es gibt keine Anhaltspunkte, die einen Verstoß gegen das geltende Vergütungssystem anzeigen würden.

7. Billigung des Vergütungssystems der Mitglieder des Vorstands der Allianz SE

Zustimmung

Begründung: Das Vergütungssystem ist sehr transparent dargestellt und ist gut nachvollziehbar. Es werden klare Kriterien zur Erreichung des STI und LTI genannt, die Höhe der Grundvergütung und der Zielvergütung erscheinen im internationalen mit anderen Finanzkonzernen und auch im nationalen Vergleich mit anderen DAX Gesellschaften nicht unangemessen. Einzig die Pensionsbeiträge weichen mit 15 % der Vergütung von der SdK Forderung von maximal 5 % nach oben ab. Dies ist aber konzernweit gelebte Praxis. Ferner ist dies auch als Vorbild für andere Unternehmen für die bAV gedacht. Es kann somit in Summe dem Vergütungssystem noch zugestimmt werden.

8. Neuwahl zum Aufsichtsrat - Prof. Dr. Ralf Peter Thomas

Zustimmung

Begründung: Herr Prof. Dr. Thomas hat jahrelange Erfahrung im Bereich der Rechnungslegung, der Bilanzierung und im Controlling und hat umfangreiche Führungserfahrung, u.a. als CFO der Siemens AG. Der Wahlvorschlag findet die volle Zustimmung der SdK.

9. Neufassung der Satzung

Zustimmung

Begründung: Die vorgeschlagenen Satzungsänderungen sind zu großen Teilen rein redaktioneller Natur. In Bezug auf die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern während einer laufenden Amtszeit nach Ausscheiden eines Aufsichtsratsmitglied erscheint es sinnvoll, die Neuwahl auch für eine andere Amtsperiode als der Restlaufzeit des ausscheidenden Mitglieds zuzulassen.

10. Satzungsänderung zur Ermöglichung virtueller Hauptversammlungen

Zustimmung

Begründung: Der Satzungsänderung kann ausnahmsweise zugestimmt werden, da diese auf zwei Jahre begrenzt ist und die Gesellschaft angekündigt hat, mindestens die Hauptversammlung in 2026 wieder in Präsenz abzuhalten. Ferner ist die Allianz SE eine vorbildlich geführte Gesellschaft, bei der es regelmäßig keine großen Kritikpunkte zu diskutieren gibt, so dass grundsätzlich auch eine virtuelle HV, bei der die Allianz die Aktionärsrechte nahezu bestmöglich gewährt (einziger Kritikpunkt: Keine Kommunikation zwischen den Aktionären möglich), aus Sicht der SdK als erträglich erscheint.

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


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