1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2024, der Lageberichte für die Allianz SE und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
Keine Abstimmung erforderlich
2. Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Die Zahlung einer Dividende in Höhe von 15,40 Euro je Aktie entspricht einer Ausschüttungsquote bezogen auf den Konzernjahresüberschuss von rund 61 %. Damit alleine werden die Forderungen der SdK übererfüllt. Ferner plant die Gesellschaft einen weiteren Aktienrückkauf für 2 Mrd. Euro. Es kann daher bedenkenlos zugestimmt werden.
3. Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Keine Abstimmung erforderlich
3 a) Oliver Bäte
Zustimmung
Begründung: Die Allianz hat auch in einem schwierigen Umfeld in 2024 wieder Rekordkennzahlen erzielen können. Die Entwicklung ist generell sehr positiv. Nur die Expansionsstrategie kann in kleinen Teilen (v.a. Übernahme in Singapur, Strategie in Indien) Fragen aufwerfen. Insgesamt überzeugt die Allianz aber auf voller Linie und es ist kein Grund erkennbar, welcher es rechtfertigen würde, dem Vorstand die Entlastung zu verweigern.
3 b) Sirma Boshnakova
Zustimmung
Begründung: Die Allianz hat auch in einem schwierigen Umfeld in 2024 wieder Rekordkennzahlen erzeilen können. Die Entwicklung ist generell sehr positiv. Nur die Expansionsstrategie kann in kleinen Teilen (v.a. Übernahme in Singapur, Strategie in Indien) Fragen aufwerfen. Insgesamt überzeugt die Allianz aber auf voller Linie und es ist kein Grund erkennbar, welcher es rechtfertigen würde, dem Vorstand die Entlastung zu verweigern.
3 c) Claire-Marie Coste-Lepoutre
Zustimmung
Begründung: Die Allianz hat auch in einem schwierigen Umfeld in 2024 wieder Rekordkennzahlen erzielen können. Die Entwicklung ist generell sehr positiv. Nur die Expansionsstrategie kann in kleinen Teilen (v.a. Übernahme in Singapur, Strategie in Indien) Fragen aufwerfen. Insgesamt überzeugt die Allianz aber auf voller Linie und es ist kein Grund erkennbar, welcher es rechtfertigen würde, dem Vorstand die Entlastung zu verweigern.
3 d) Dr. Barbara Karuth-Zelle
Zustimmung
Begründung: Die Allianz hat auch in einem schwierigen Umfeld in 2024 wieder Rekordkennzahlen erzielen können. Die Entwicklung ist generell sehr positiv. Nur die Expansionsstrategie kann in kleinen Teilen (v.a. Übernahme in Singapur, Strategie in Indien) Fragen aufwerfen. Insgesamt überzeugt die Allianz aber auf voller Linie und es ist kein Grund erkennbar, welcher es rechtfertigen würde, dem Vorstand die Entlastung zu verweigern.
3 e) Dr. Klaus-Peter Röhler
Zustimmung
Begründung: Die Allianz hat auch in einem schwierigen Umfeld in 2024 wieder Rekordkennzahlen erzielen können. Die Entwicklung ist generell sehr positiv. Nur die Expansionsstrategie kann in kleinen Teilen (v.a. Übernahme in Singapur, Strategie in Indien) Fragen aufwerfen. Insgesamt überzeugt die Allianz aber auf voller Linie und es ist kein Grund erkennbar, welcher es rechtfertigen würde, dem Vorstand die Entlastung zu verweigern.
3 f) Dr. Günther Thallinger
Zustimmung
Begründung: Die Allianz hat auch in einem schwierigen Umfeld in 2024 wieder Rekordkennzahlen erzielen können. Die Entwicklung ist generell sehr positiv. Nur die Expansionsstrategie kann in kleinen Teilen (v.a. Übernahme in Singapur, Strategie in Indien) Fragen aufwerfen. Insgesamt überzeugt die Allianz aber auf voller Linie und es ist kein Grund erkennbar, welcher es rechtfertigen würde, dem Vorstand die Entlastung zu verweigern.
3 g) Christopher Townsend
Zustimmung
Begründung: Die Allianz hat auch in einem schwierigen Umfeld in 2024 wieder Rekordkennzahlen erzielen können. Die Entwicklung ist generell sehr positiv. Nur die Expansionsstrategie kann in kleinen Teilen (v.a. Übernahme in Singapur, Strategie in Indien) Fragen aufwerfen. Insgesamt überzeugt die Allianz aber auf voller Linie und es ist kein Grund erkennbar, welcher es rechtfertigen würde, dem Vorstand die Entlastung zu verweigern.
3 h) Renate Wagner
Zustimmung
Begründung: Die Allianz hat auch in einem schwierigen Umfeld in 2024 wieder Rekordkennzahlen erzielen können. Die Entwicklung ist generell sehr positiv. Nur die Expansionsstrategie kann in kleinen Teilen (v.a. Übernahme in Singapur, Strategie in Indien) Fragen aufwerfen. Insgesamt überzeugt die Allianz aber auf voller Linie und es ist kein Grund erkennbar, welcher es rechtfertigen würde, dem Vorstand die Entlastung zu verweigern.
3 i) Dr. Andreas Wimmer
Zustimmung
Begründung: Die Allianz hat auch in einem schwierigen Umfeld in 2024 wieder Rekordkennzahlen erzielen können. Die Entwicklung ist generell sehr positiv. Nur die Expansionsstrategie kann in kleinen Teilen (v.a. Übernahme in Singapur, Strategie in Indien) Fragen aufwerfen. Insgesamt überzeugt die Allianz aber auf voller Linie und es ist kein Grund erkennbar, welcher es rechtfertigen würde, dem Vorstand die Entlastung zu verweigern.
4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Keine Abstimmung erforderlich
4 a) Michael Diekmann
Zustimmung
Begründung: Im Geschäftsjahr 2024 hielt der Aufsichtsrat sechs reguläre Sitzungen ab. Ferner trafen sich die Ausschussmitglieder zu weiteren Ausschusssitzungen. Die Anwesenheitsquote war durchgehend sehr gut. Der Aufsichtsratsbericht ist sehr ausführlich und erläutert klar, wie das Gremium seiner Kontrollfunktion nachkam. Sehr erfreulich ist, dass der Aufsichtsrat der Cybersicherheit einen hohen Stellenwert einräumt. Es ist kein Grund erkennbar, der gegen eine Entlastung des Aufsichtsrats spricht.
4 b) Gabriele Burkhardt-Berg
Zustimmung
Begründung: Im Geschäftsjahr 2024 hielt der Aufsichtsrat sechs reguläre Sitzungen ab. Ferner trafen sich die Ausschussmitglieder zu weiteren Ausschusssitzungen. Die Anwesenheitsquote war durchgehend sehr gut. Der Aufsichtsratsbericht ist sehr ausführlich und erläutert klar, wie das Gremium seiner Kontrollfunktion nachkam. Sehr erfreulich ist, dass der Aufsichtsrat der Cybersicherheit einen hohen Stellenwert einräumt. Es ist kein Grund erkennbar, der gegen eine Entlastung des Aufsichtsrats spricht.
4 c) Dr. Jörg Schneider
Zustimmung
Begründung: Im Geschäftsjahr 2024 hielt der Aufsichtsrat sechs reguläre Sitzungen ab. Ferner trafen sich die Ausschussmitglieder zu weiteren Ausschusssitzungen. Die Anwesenheitsquote war durchgehend sehr gut. Der Aufsichtsratsbericht ist sehr ausführlich und erläutert klar, wie das Gremium seiner Kontrollfunktion nachkam. Sehr erfreulich ist, dass der Aufsichtsrat der Cybersicherheit einen hohen Stellenwert einräumt. Es ist kein Grund erkennbar, der gegen eine Entlastung des Aufsichtsrats spricht.
4 d) Sophie Boissard
Zustimmung
Begründung: Im Geschäftsjahr 2024 hielt der Aufsichtsrat sechs reguläre Sitzungen ab. Ferner trafen sich die Ausschussmitglieder zu weiteren Ausschusssitzungen. Die Anwesenheitsquote war durchgehend sehr gut. Der Aufsichtsratsbericht ist sehr ausführlich und erläutert klar, wie das Gremium seiner Kontrollfunktion nachkam. Sehr erfreulich ist, dass der Aufsichtsrat der Cybersicherheit einen hohen Stellenwert einräumt. Es ist kein Grund erkennbar, der gegen eine Entlastung des Aufsichtsrats spricht.
4 e) Christine Bosse
Zustimmung
Begründung: Im Geschäftsjahr 2024 hielt der Aufsichtsrat sechs reguläre Sitzungen ab. Ferner trafen sich die Ausschussmitglieder zu weiteren Ausschusssitzungen. Die Anwesenheitsquote war durchgehend sehr gut. Der Aufsichtsratsbericht ist sehr ausführlich und erläutert klar, wie das Gremium seiner Kontrollfunktion nachkam. Sehr erfreulich ist, dass der Aufsichtsrat der Cybersicherheit einen hohen Stellenwert einräumt. Es ist kein Grund erkennbar, der gegen eine Entlastung des Aufsichtsrats spricht.
4 f) Prof. Dr. Nadine Brandl
Zustimmung
Begründung: Im Geschäftsjahr 2024 hielt der Aufsichtsrat sechs reguläre Sitzungen ab. Ferner trafen sich die Ausschussmitglieder zu weiteren Ausschusssitzungen. Die Anwesenheitsquote war durchgehend sehr gut. Der Aufsichtsratsbericht ist sehr ausführlich und erläutert klar, wie das Gremium seiner Kontrollfunktion nachkam. Sehr erfreulich ist, dass der Aufsichtsrat der Cybersicherheit einen hohen Stellenwert einräumt. Es ist kein Grund erkennbar, der gegen eine Entlastung des Aufsichtsrats spricht.
4 g) Stephanie Bruce
Zustimmung
Begründung: Im Geschäftsjahr 2024 hielt der Aufsichtsrat sechs reguläre Sitzungen ab. Ferner trafen sich die Ausschussmitglieder zu weiteren Ausschusssitzungen. Die Anwesenheitsquote war durchgehend sehr gut. Der Aufsichtsratsbericht ist sehr ausführlich und erläutert klar, wie das Gremium seiner Kontrollfunktion nachkam. Sehr erfreulich ist, dass der Aufsichtsrat der Cybersicherheit einen hohen Stellenwert einräumt. Es ist kein Grund erkennbar, der gegen eine Entlastung des Aufsichtsrats spricht.
4 h) Rashmy Chatterjee
Zustimmung
Begründung: Im Geschäftsjahr 2024 hielt der Aufsichtsrat sechs reguläre Sitzungen ab. Ferner trafen sich die Ausschussmitglieder zu weiteren Ausschusssitzungen. Die Anwesenheitsquote war durchgehend sehr gut. Der Aufsichtsratsbericht ist sehr ausführlich und erläutert klar, wie das Gremium seiner Kontrollfunktion nachkam. Sehr erfreulich ist, dass der Aufsichtsrat der Cybersicherheit einen hohen Stellenwert einräumt. Es ist kein Grund erkennbar, der gegen eine Entlastung des Aufsichtsrats spricht.
4 i) Dr. Friedrich Eichiner
Zustimmung
Begründung: Im Geschäftsjahr 2024 hielt der Aufsichtsrat sechs reguläre Sitzungen ab. Ferner trafen sich die Ausschussmitglieder zu weiteren Ausschusssitzungen. Die Anwesenheitsquote war durchgehend sehr gut. Der Aufsichtsratsbericht ist sehr ausführlich und erläutert klar, wie das Gremium seiner Kontrollfunktion nachkam. Sehr erfreulich ist, dass der Aufsichtsrat der Cybersicherheit einen hohen Stellenwert einräumt. Es ist kein Grund erkennbar, der gegen eine Entlastung des Aufsichtsrats spricht.
4 j) Jean-Claude Le Goaër
Zustimmung
Begründung: Im Geschäftsjahr 2024 hielt der Aufsichtsrat sechs reguläre Sitzungen ab. Ferner trafen sich die Ausschussmitglieder zu weiteren Ausschusssitzungen. Die Anwesenheitsquote war durchgehend sehr gut. Der Aufsichtsratsbericht ist sehr ausführlich und erläutert klar, wie das Gremium seiner Kontrollfunktion nachkam. Sehr erfreulich ist, dass der Aufsichtsrat der Cybersicherheit einen hohen Stellenwert einräumt. Es ist kein Grund erkennbar, der gegen eine Entlastung des Aufsichtsrats spricht.
4 k) Martina Grundler
Zustimmung
Begründung: Im Geschäftsjahr 2024 hielt der Aufsichtsrat sechs reguläre Sitzungen ab. Ferner trafen sich die Ausschussmitglieder zu weiteren Ausschusssitzungen. Die Anwesenheitsquote war durchgehend sehr gut. Der Aufsichtsratsbericht ist sehr ausführlich und erläutert klar, wie das Gremium seiner Kontrollfunktion nachkam. Sehr erfreulich ist, dass der Aufsichtsrat der Cybersicherheit einen hohen Stellenwert einräumt. Es ist kein Grund erkennbar, der gegen eine Entlastung des Aufsichtsrats spricht.
4 l) Herbert Hainer
Zustimmung
Begründung: Im Geschäftsjahr 2024 hielt der Aufsichtsrat sechs reguläre Sitzungen ab. Ferner trafen sich die Ausschussmitglieder zu weiteren Ausschusssitzungen. Die Anwesenheitsquote war durchgehend sehr gut. Der Aufsichtsratsbericht ist sehr ausführlich und erläutert klar, wie das Gremium seiner Kontrollfunktion nachkam. Sehr erfreulich ist, dass der Aufsichtsrat der Cybersicherheit einen hohen Stellenwert einräumt. Es ist kein Grund erkennbar, der gegen eine Entlastung des Aufsichtsrats spricht.
4 m) Frank Kirsch
Zustimmung
Begründung: Im Geschäftsjahr 2024 hielt der Aufsichtsrat sechs reguläre Sitzungen ab. Ferner trafen sich die Ausschussmitglieder zu weiteren Ausschusssitzungen. Die Anwesenheitsquote war durchgehend sehr gut. Der Aufsichtsratsbericht ist sehr ausführlich und erläutert klar, wie das Gremium seiner Kontrollfunktion nachkam. Sehr erfreulich ist, dass der Aufsichtsrat der Cybersicherheit einen hohen Stellenwert einräumt. Es ist kein Grund erkennbar, der gegen eine Entlastung des Aufsichtsrats spricht.
4 n) Jürgen Lawrenz
Zustimmung
Begründung: Im Geschäftsjahr 2024 hielt der Aufsichtsrat sechs reguläre Sitzungen ab. Ferner trafen sich die Ausschussmitglieder zu weiteren Ausschusssitzungen. Die Anwesenheitsquote war durchgehend sehr gut. Der Aufsichtsratsbericht ist sehr ausführlich und erläutert klar, wie das Gremium seiner Kontrollfunktion nachkam. Sehr erfreulich ist, dass der Aufsichtsrat der Cybersicherheit einen hohen Stellenwert einräumt. Es ist kein Grund erkennbar, der gegen eine Entlastung des Aufsichtsrats spricht.
4 o) Primiano Di Paolo
Zustimmung
Begründung: Im Geschäftsjahr 2024 hielt der Aufsichtsrat sechs reguläre Sitzungen ab. Ferner trafen sich die Ausschussmitglieder zu weiteren Ausschusssitzungen. Die Anwesenheitsquote war durchgehend sehr gut. Der Aufsichtsratsbericht ist sehr ausführlich und erläutert klar, wie das Gremium seiner Kontrollfunktion nachkam. Sehr erfreulich ist, dass der Aufsichtsrat der Cybersicherheit einen hohen Stellenwert einräumt. Es ist kein Grund erkennbar, der gegen eine Entlastung des Aufsichtsrats spricht.
4 p) Katharina Wesenick
Zustimmung
Begründung: Im Geschäftsjahr 2024 hielt der Aufsichtsrat sechs reguläre Sitzungen ab. Ferner trafen sich die Ausschussmitglieder zu weiteren Ausschusssitzungen. Die Anwesenheitsquote war durchgehend sehr gut. Der Aufsichtsratsbericht ist sehr ausführlich und erläutert klar, wie das Gremium seiner Kontrollfunktion nachkam. Sehr erfreulich ist, dass der Aufsichtsrat der Cybersicherheit einen hohen Stellenwert einräumt. Es ist kein Grund erkennbar, der gegen eine Entlastung des Aufsichtsrats spricht.
5. Bestellung des Abschlussprüfers und des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Zustimmung
Begründung: PwC zählt zu den führenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaften weltweit. Es spricht nichts gegen deren Wahl.
6. Billigung des Vergütungsberichts
Zustimmung
Begründung: Die rein redaktionelle Zustimmung kann erteilt werden. Es gibt keine Anhaltspunkte, die einen Verstoß gegen das geltende Vergütungssystem anzeigen würden.
7. Billigung des Vergütungssystems der Mitglieder des Vorstands der Allianz SE
Zustimmung
Begründung: Das Vergütungssystem ist sehr transparent dargestellt und ist gut nachvollziehbar. Es werden klare Kriterien zur Erreichung des STI und LTI genannt, die Höhe der Grundvergütung und der Zielvergütung erscheinen im internationalen mit anderen Finanzkonzernen und auch im nationalen Vergleich mit anderen DAX Gesellschaften nicht unangemessen. Einzig die Pensionsbeiträge weichen mit 15 % der Vergütung von der SdK Forderung von maximal 5 % nach oben ab. Dies ist aber konzernweit gelebte Praxis. Ferner ist dies auch als Vorbild für andere Unternehmen für die bAV gedacht. Es kann somit in Summe dem Vergütungssystem noch zugestimmt werden.
8. Neuwahl zum Aufsichtsrat - Prof. Dr. Ralf Peter Thomas
Zustimmung
Begründung: Herr Prof. Dr. Thomas hat jahrelange Erfahrung im Bereich der Rechnungslegung, der Bilanzierung und im Controlling und hat umfangreiche Führungserfahrung, u.a. als CFO der Siemens AG. Der Wahlvorschlag findet die volle Zustimmung der SdK.
9. Neufassung der Satzung
Zustimmung
Begründung: Die vorgeschlagenen Satzungsänderungen sind zu großen Teilen rein redaktioneller Natur. In Bezug auf die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern während einer laufenden Amtszeit nach Ausscheiden eines Aufsichtsratsmitglied erscheint es sinnvoll, die Neuwahl auch für eine andere Amtsperiode als der Restlaufzeit des ausscheidenden Mitglieds zuzulassen.
10. Satzungsänderung zur Ermöglichung virtueller Hauptversammlungen
Zustimmung
Begründung: Der Satzungsänderung kann ausnahmsweise zugestimmt werden, da diese auf zwei Jahre begrenzt ist und die Gesellschaft angekündigt hat, mindestens die Hauptversammlung in 2026 wieder in Präsenz abzuhalten. Ferner ist die Allianz SE eine vorbildlich geführte Gesellschaft, bei der es regelmäßig keine großen Kritikpunkte zu diskutieren gibt, so dass grundsätzlich auch eine virtuelle HV, bei der die Allianz die Aktionärsrechte nahezu bestmöglich gewährt (einziger Kritikpunkt: Keine Kommunikation zwischen den Aktionären möglich), aus Sicht der SdK als erträglich erscheint.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich