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Biotest AG

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 07.05.2024
Sprecher: Andreas Schmidt

Biotest AG
Landsteinerstraße 5
63303 Dreieich
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Biotest AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2023, des Lageberichts für die Biotest AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB


Keine Abstimmung erforderlich


TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Ablehnung

Begründung: Mit der Zahlung von € 0,04 verhindert Biotest das aufleben des Stimmrechts für die Vorzugsaktionäre. Für diese wäre ein Stimmrecht vermutlich wertvoller als € 0,04. Sicherlich ist keine krisenhafte Situation mehr vorhanden, doch in Hinblick auf die hohe Verschuldung hätte man sicher einen Komplettausfall immer noch rechtfertigen können

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023

Zustimmung

Begründung: Der CEO Wechsel scheint problemlos gewesen zu sein. Operativ ist das Ergebnis nach wie vor von hohen BNL Vorleistungen geprägt. Der relativ hohe Jahresüberschuss stammt hauptsächlich aus Lizenzabkommen und Unternehmensverkäufen. Allerdings wäre ohne die Kooperation mit dem Großaktionär Grifols eventuell die Existenz der Biotest gefährdet gewesen. Die Forschungsprojekte entwickeln sich zumeist recht erfolgreich und die neuen Produktionsanlagen scheinen mehr oder weniger plangemäß voran zu kommen.

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

Zustimmung

Begründung: Durch die Übernahme von Grifols scheint der Fortbestand des Unternehmens gesichert. Die Konditionen der Lizenz- und Kooperationsvereinbarungen sind aus dieser Sicht fair und scheinen die freien Aktionäre nicht übermäßig zu benachteiligen. In weiten Teilen scheinen sie vollkommen marktüblich und ausgewogen zu sein. Damit scheint der Aufsichtsrat seinen Kontroll- und Beratungspflichten nachgekommen zu sein.

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024

Zustimmung

Begründung: KPMG wurde erst 2021 zum neuen Abschlussprüfer gewählt. Die Gebühren sind insgesamt, mit € 0,8 Mio angemessen. Sonstige Honorare sind zu vernachlässigen. Damit steht einer Wiederwahl nichts entgegen.

TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des gemäß § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2023

Zustimmung

Begründung: Der Vergütungsbericht ist relativ klar und übersichtlich. Die Kriterien zur Bezahlung scheinen umgesetzt worden zu sein. Die absolute Höhe der Vergütung, ist speziell in Anbetracht der vielseitigen Aufgaben und der hohen Belastung der Vorstände (Grifols Übernahme, BNL…) angemessen.

TOP 7 Beschlussfassung über die Neufassung von § 19 Abs. 2 Satz 3 der Satzung (Teilnahme an der Hauptversammlung)

Zustimmung

Begründung: Anpassung an neue gesetzliche Regelungen

TOP 8 Beschlussfassung über eine Satzungsänderung zur künftigen Ermöglichung virtueller Hauptversammlungen

Zustimmung

Begründung: Bisher hat sich Biotest vorbildlich verhalten und auch in turbulenten und schwierigen Zeiten eine Präsenzveranstaltung durchgeführt. Um in Ausnahmefällen (Pandemie, Krieg) eine virtuelle Veranstaltung durchführen zu können ist die Ermächtigung zwar nicht ideal, aber zu akzeptieren. Sollte eine virtuelle Veranstaltung ohne Grund durchgeführt werden behält sich die SdK dann vor, Vorstand und Aufsichtsrat die Entlastung zu verweigern.

TOP 9 Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals und die entsprechende Änderung der Satzung

Ablehnung

Begründung: Die Ermächtigung soll eine Kapitalerhöhung um bis zu 50% des Grundkapitals, teilweise sogar unter Ausschluß des Bezugsrechts, ermöglichen. Die SdK akzeptiert maximal 25%. Sollte eine größere Kapitalerhöhung nötig sein, sollten die Aktionäre in einer gesonderten Hauptversammlung darüber abstimmen können.

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


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