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R. STAHL AG

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 16.06.2026
Sprecher: Rechtsanwalt Herbert Wild

R. STAHL AG
Am Bahnhof 30
74638 Waldenburg
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2025 und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2025, des zusammengefassten Lageberichts des Vorstands für die R. STAHL Aktiengesellschaft („R. STAHL AG“) und den R. STAHL Konzern einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289a, § 315a Handelsgesetzbuch (HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025


Keine Abstimmung erforderlich


TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025


Keine Abstimmung erforderlich


TOP 2 a) Herr Dr. Mathias Hallmann

Zustimmung

Begründung: Im schwierigen wirtschaftlichen und geopolitischen Umfeld konnte sich die Gesellschaft trotz 10 %-igem Umsatzrückgang gut behaupten. Es wurde ein positives Konzernergebnis erzielt. Entsprechende strukturelle Maßnahmen wurden eingeleitet.

TOP 2 b) Herr Tobias Popp

Zustimmung

Begründung: Im schwierigen wirtschaftlichen und geopolitischen Umfeld konnte sich die Gesellschaft trotz 10 %-igem Umsatzrückgang gut behaupten. Es wurde ein positives Konzernergebnis erzielt. Entsprechende strukturelle Maßnahmen wurden eingeleitet.

TOP 2 c) Herr Dr. Claus Bischoff

Zustimmung

Begründung: Im schwierigen wirtschaftlichen und geopolitischen Umfeld konnte sich die Gesellschaft trotz 10 %-igem Umsatzrückgang gut behaupten. Es wurde ein positives Konzernergebnis erzielt. Entsprechende strukturelle Maßnahmen wurden eingeleitet. Herr Dr. Bischoff ist seit dem 01.10.2025 im Vorstand.

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025


Keine Abstimmung erforderlich


TOP 3 a) Herr Peter Leischner

Zustimmung

Begründung: In einem schwierigen wirtschaftlichen und geopolitischen Umfeld ist der Aufsichtsrat - soweit ersichtlich - seinen Kontroll- und Beratungspflichten nachgekommen. In fünf ordentlichen und einer außerordentlichen Sitzung bei guter Präsenz mit Ausnahme des Aufsichtsrates Klaus Erker, der nur eine Sitzungsanwesenheit von 50 % aufzuweisen hat, konnte die Aufsichtsratstätigkeit wahrgenommen werden.

TOP 3 b) Herr Prof. Dr. Peter Hofmann

Zustimmung

Begründung: In einem schwierigen wirtschaftlichen und geopolitischen Umfeld ist der Aufsichtsrat - soweit ersichtlich - seinen Kontroll- und Beratungspflichten nachgekommen. In fünf ordentlichen und einer außerordentlichen Sitzung bei guter Präsenz mit Ausnahme des Aufsichtsrates Klaus Erker, der nur eine Sitzungsanwesenheit von 50 % aufzuweisen hat, konnte die Aufsichtsratstätigkeit wahrgenommen werden.

TOP 3 c) Frau Bettina Beer

Zustimmung

Begründung: In einem schwierigen wirtschaftlichen und geopolitischen Umfeld ist der Aufsichtsrat - soweit ersichtlich - seinen Kontroll- und Beratungspflichten nachgekommen. In fünf ordentlichen und einer außerordentlichen Sitzung bei guter Präsenz mit Ausnahme des Aufsichtsrates Klaus Erker, der nur eine Sitzungsanwesenheit von 50 % aufzuweisen hat, konnte die Aufsichtsratstätigkeit wahrgenommen werden.

TOP 3 d) Herr Klaus Erker

Zustimmung

Begründung: In einem schwierigen wirtschaftlichen und geopolitischen Umfeld ist der Aufsichtsrat - soweit ersichtlich - seinen Kontroll- und Beratungspflichten nachgekommen. In fünf ordentlichen und einer außerordentlichen Sitzung bei guter Präsenz mit Ausnahme des Aufsichtsrates Klaus Erker, der nur eine Sitzungsanwesenheit von 50 % aufzuweisen hat, konnte die Aufsichtsratstätigkeit wahrgenommen werden. Bei gleichbleibender Teilnahmequote an Aufsichtsratssitzungen im laufenden Geschäftsjahr wird nächstes Jahr die Entlastung verweigert.

TOP 3 e) Herr Andreas Müller

Zustimmung

Begründung: In einem schwierigen wirtschaftlichen und geopolitischen Umfeld ist der Aufsichtsrat - soweit ersichtlich - seinen Kontroll- und Beratungspflichten nachgekommen. In fünf ordentlichen und einer außerordentlichen Sitzung bei guter Präsenz mit Ausnahme des Aufsichtsrates Klaus Erker, der nur eine Sitzungsanwesenheit von 50 % aufzuweisen hat, konnte die Aufsichtsratstätigkeit wahrgenommen werden.

TOP 3 f) Frau Dr. Renate Neumann-Schäfer

Zustimmung

Begründung: In einem schwierigen wirtschaftlichen und geopolitischen Umfeld ist der Aufsichtsrat - soweit ersichtlich - seinen Kontroll- und Beratungspflichten nachgekommen. In fünf ordentlichen und einer außerordentlichen Sitzung bei guter Präsenz mit Ausnahme des Aufsichtsrates Klaus Erker, der nur eine Sitzungsanwesenheit von 50 % aufzuweisen hat, konnte die Aufsichtsratstätigkeit wahrgenommen werden.

TOP 3 g) Herr Harald Rönn

Zustimmung

Begründung: In einem schwierigen wirtschaftlichen und geopolitischen Umfeld ist der Aufsichtsrat - soweit ersichtlich - seinen Kontroll- und Beratungspflichten nachgekommen. In fünf ordentlichen und einer außerordentlichen Sitzung bei guter Präsenz mit Ausnahme des Aufsichtsrates Klaus Erker, der nur eine Sitzungsanwesenheit von 50 % aufzuweisen hat, konnte die Aufsichtsratstätigkeit wahrgenommen werden.

TOP 3 h) Herr Nikolaus Simeonidis

Zustimmung

Begründung: In einem schwierigen wirtschaftlichen und geopolitischen Umfeld ist der Aufsichtsrat - soweit ersichtlich - seinen Kontroll- und Beratungspflichten nachgekommen. In fünf ordentlichen und einer außerordentlichen Sitzung bei guter Präsenz mit Ausnahme des Aufsichtsrates Klaus Erker, der nur eine Sitzungsanwesenheit von 50 % aufzuweisen hat, konnte die Aufsichtsratstätigkeit wahrgenommen werden.

TOP 3 i) Herr Dennis Alexander Stahl

Zustimmung

Begründung: In einem schwierigen wirtschaftlichen und geopolitischen Umfeld ist der Aufsichtsrat - soweit ersichtlich - seinen Kontroll- und Beratungspflichten nachgekommen. In fünf ordentlichen und einer außerordentlichen Sitzung bei guter Präsenz mit Ausnahme des Aufsichtsrates Klaus Erker, der nur eine Sitzungsanwesenheit von 50 % aufzuweisen hat, konnte die Aufsichtsratstätigkeit wahrgenommen werden.

TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026

Zustimmung

Begründung: Es sprechen keine Gründe gegen die Wahl des Abschlussprüfers. Es wurden keine sonstigen Bestätigungs- und Bewertungsleistungen erbracht.

TOP 5 Nachwahlen zum Aufsichtsrat: Astrid Rauchfuß

Zustimmung

Begründung: Frau Rauchfuß verfügt über die erforderliche Sach- und Fachkenntnis. Zusätzlich zum Mandat bei der R. Stahl AG ist Frau Rauchfuß in fünf vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien tätig. Damit wäre Frau Rauchfuß aus Sicht der SdK overboarded. Da sie aber im Juni 2026 ihr Mandat bei der Exeger, Stockholm, niederlegen wird, kann der Wahl von Frau Rauchfuß zugestimmt werden.

TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts nach § 162 AktG für das Geschäftsjahr 2025

Zustimmung

Begründung: Der Vergütungsbericht ist transparent und nachvollziehbar.

TOP 7 Beschlussfassung über die Billigung des Systems der Vergütung für den Aufsichtsrat

Zustimmung

Begründung: Die Aufsichtssratmitglieder erhalten eine feste Vergütung und Auslagenersatz. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Doppelte.

TOP 8 Beschlussfassung über die Zustimmung zur Änderungsvereinbarung zum Gewinnabführungsvertrag zwischen der R. STAHL Aktiengesellschaft und der R. STAHL Services GmbH

Zustimmung

Begründung: Es macht sicherlich Sinn, der Änderungsvereinbarung zum Gewinnabführungsvertrag zuzustimmen.

TOP 9 Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts und entsprechende Satzungsänderung

Ablehnung

Begründung: Dem hier vorgelegten Kapitalvorratsbeschluss kann aus Sicht der SdK nicht zugestimmt werden. Die Grundkapitalerhöhung von bis zu 20% des Grundkapitals u.a. auch gegen Sacheinlage, in der der Bezugsrechtsausschluss wesensimmanent ist, ist zu hoch. Hier fordert die SdK eine konkrete Beschlussvorlage auf der Hauptversammlung.

TOP 10 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien auch unter Ausschluss eines etwaigen gesetzlichen Andienungsrechts und zu deren Verwendung auch unter Ausschluss des Bezugsrechts sowie Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien und Kapitalherabsetzung

Ablehnung

Begründung: Die SdK ist grundsätzlich für die Ausschüttung einer Dividende für die Aktionäre, anstatt für den Erwerb eigener Aktien.

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden


Keine Abstimmung erforderlich


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