1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der q.beyond AG zum 31. Dezember 2023 mit dem Lagebericht für die Gesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2023 mit dem Lagebericht für den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 in Gesellschaft und Konzern und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB
Keine Abstimmung erforderlich
2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023
Zustimmung
Begründung: Die q.beyond-Gruppe hat sowohl die in der "Strategie 2025" als auch die zu Beginn des Jahres 2023 formulierte Prognose übertroffen. Mit 1.7 Mio EUR ist der Free Cash Flow bereits in 2023 positiv, ein Jahr früher als geplant. Die Geschäftsentwicklung ist positiv und die Neuausrichtung ist abgeschlossen. Es gibt keine erkennbaren Gründe, die Entlastung zu verweigern.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
Keine Abstimmung erforderlich
3.1 Dr. Bernd Schlobohm (Vorsitzender)
Zustimmung
Begründung: Alle Mitglieder des Aufsichtsrates nahmen an den Aufsichtsratssitzungen teil. Auch nahmen alle Mitglieder des Aufsichtsrates an den jeweiligen Ausschusssitzungen teil. Die Arbeit des Aufsichtsrates ist im Geschäftsbericht erläutert worden. Hieran gibt es nichts zu beanstanden. Aufgrund der guten Geschäftsentwicklung gibt es keine erkennbaren Gründe, die Entlastung zu verweigern.
3.2 Dr. Frank Zurlino (Stellvertretender Vorsitzender)
Zustimmung
Begründung: Alle Mitglieder des Aufsichtsrates nahmen an den Aufsichtsratssitzungen teil. Auch nahmen alle Mitglieder des Aufsichtsrates an den jeweiligen Ausschusssitzungen teil. Die Arbeit des Aufsichtsrates ist im Geschäftsbericht erläutert worden. Hieran gibt es nichts zu beanstanden. Aufgrund der guten Geschäftsentwicklung gibt es keine erkennbaren Gründe, die Entlastung zu verweigern.
3.3 Gerd Eickers
Zustimmung
Begründung: Alle Mitglieder des Aufsichtsrates nahmen an den Aufsichtsratssitzungen teil. Auch nahmen alle Mitglieder des Aufsichtsrates an den jeweiligen Ausschusssitzungen teil. Die Arbeit des Aufsichtsrates ist im Geschäftsbericht erläutert worden. Hieran gibt es nichts zu beanstanden. Aufgrund der guten Geschäftsentwicklung gibt es keine erkennbaren Gründe, die Entlastung zu verweigern.
3.4 Ina Schlie
Zustimmung
Begründung: Alle Mitglieder des Aufsichtsrates nahmen an den Aufsichtsratssitzungen teil. Auch nahmen alle Mitglieder des Aufsichtsrates an den jeweiligen Ausschusssitzungen teil. Die Arbeit des Aufsichtsrates ist im Geschäftsbericht erläutert worden. Hieran gibt es nichts zu beanstanden. Aufgrund der guten Geschäftsentwicklung gibt es keine erkennbaren Gründe, die Entlastung zu verweigern.
3.5 Matthias Galler
Zustimmung
Begründung: Alle Mitglieder des Aufsichtsrates nahmen an den Aufsichtsratssitzungen teil. Auch nahmen alle Mitglieder des Aufsichtsrates an den jeweiligen Ausschusssitzungen teil. Die Arbeit des Aufsichtsrates ist im Geschäftsbericht erläutert worden. Hieran gibt es nichts zu beanstanden. Aufgrund der guten Geschäftsentwicklung gibt es keine erkennbaren Gründe, die Entlastung zu verweigern.
3.6 Martina Altheim
Zustimmung
Begründung: Alle Mitglieder des Aufsichtsrates nahmen an den Aufsichtsratssitzungen teil. Auch nahmen alle Mitglieder des Aufsichtsrates an den jeweiligen Ausschusssitzungen teil. Die Arbeit des Aufsichtsrates ist im Geschäftsbericht erläutert worden. Hieran gibt es nichts zu beanstanden. Aufgrund der guten Geschäftsentwicklung gibt es keine erkennbaren Gründe, die Entlastung zu verweigern.
4. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024
Zustimmung
Begründung: Die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft ist seit dem Geschäftsjahr 2021 Abschlussprüfer der q.beyond AG. Es gibt keine erkennbaren Gründe, nicht erneut die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft als Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 zu wählen.
5. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2023
Zustimmung
Begründung: Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 ist unter https://www.qbeyond.de/investor-relations/corporate-governance/verguetung/ abrufbar. Der Vergütungsbericht beinhaltet keine erkennbaren Gründe für eine Beanstandung. Er enthält die wesentlichen Vorgaben nach § 162 AktG. Die Vergütung des Vorstandes ist angemessen.
6. Nachwahl zum Aufsichtsrat - Herr Thorsten Dirks
Zustimmung
Begründung: Die vorläufige gerichtliche Bestellung von Herrn Thorsten Dirks als Anteilseignervertreter als Ersatz für den verstorbenen Dr.-Ing Frank Zurlino wird mit diesem Beschluss durch die Anteilseigner bestätigt. Die SdK stimmt der Nachwahl zu.
7. Wahl des Prüfers des (Konzern-)Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2024
Zustimmung
Begründung: Die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft ist seit dem Geschäftsjahr 2021 Abschlussprüfer der q.beyond AG. Es gibt keine erkennbaren Gründe, nicht die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft als Prüfer des (Konzern-)Nachhaltigkeitsberichtes für das Geschäftsjahr 2024 zu wählen.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich