1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts für die Schloss Wachenheim AG und den Konzern mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 und § 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuches sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2024
Keine Abstimmung erforderlich
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2023/24
Zustimmung
Begründung: Trotz eines um 13% auf € 1,20 gesunkenen Gewinns pro Aktie soll die Dividende unverändert bei € 0,60 bleiben. Damit steigt die Ausschüttungsquote auf ein aktionärsfreundliches Niveau von 50%. Obwohl die Finanzverbindlichkeiten deutlich von € 76 Mio auf € 98 Mio angestiegen sind ist die Eigenkapitalquote immer noch bei sehr soliden 53,7%. Da einige Sonderfaktoren und Vorleistungen belasteten ist die stabile Dividende problemlos möglich, ohne die Investitionen oder die Solidität zu gefährden.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2024
Zustimmung
Begründung: Steigende Rohstoffpreise und inflationsbedingt höhere Kosten konnten nur teilweise über Preiserhöhungen kompensiert werden. Dazu kam eine sinkende Nachfrage (des gesamten Marktes), so dass auch der Absatz deutlich rückläufig war. Trotzdem hat das Management weiter investiert und das Unternehmen strategisch, in kleinen Schritten, verbessert.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2024
Zustimmung
Begründung: Strategisch werden die Themen angegangen und umgesetzt, wobei die frühzeitig eingeleitete Diversifikation sich heute stabilisierend auswirkt. Nach wie vor ist Sekt Wachenheim sehr solide finanziert. Damit schein der Aufsichtsrat seinen Kontroll- und Beratungspflichten nachgekommen zu sein.
5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2024 bis zum 30. Juni 2025, des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2024 bis zum 30. Juni 2025 enthaltenen verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts sowie des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2024/25
Zustimmung
Begründung: Die Gebühren von insgesamt € 229 Tsd scheinen angemessen zu sein. Sonstige Leistungen sind keine angefallen. Nexia (bzw RSM) prüft seit 2018/19, so dass die Unabhängigkeit nicht gefährdet zu sein scheint.
6. Wahlen zum Aufsichtsrat.
Keine Abstimmung erforderlich
6.1 Herrn Nick Reh
Zustimmung
Begründung: Herr Reh ist seit 2010 im Aufsichtsrat, so dass er während seiner Amtszeit mehr als 15 Jahre Aufsichtsrat wäre. Diese Grenze gilt generell für die SdK, um ein Höchstgrad an Unabhängigkeit, aber auch eine gewisse Verjüngung zu gewährleisten. Allerdings war Herr Reh, mit einem Anteil von 66% als Großaktionär nie unabhängig. Und de facto war die Politik des gesamten Aufsichtsrats in der Vergangenheit nie gegen die freien Aktionäre gerichtet gewesen. Sein Branchenwissen und seine Erfahrung stehen außer Frage. Von daher stimmt die SdK seiner Wahl zu.
6.2 Frau Monika Schulze
Zustimmung
Begründung: Die fachliche Eignung scheint gegeben zu sein. Eine Ämterhäufung ist nicht gegeben, so dass Frau Schulze ausreichend Zeit für das Mandat haben sollte.
6.3 Herrn Dr. Wilhelm Seiler
Zustimmung
Begründung: Die fachliche Eignung scheint gegeben zu sein. Eine Ämterhäufung ist nicht gegeben, so dass Herr Seiler ausreichend Zeit für das Mandat haben sollte.
6.4 Herrn Eduard Thometzek
Ablehnung
Begründung: Herr Thometzek ist seit 2011 im Aufsichtsrat und überschreitet damit während seiner Amtszeit die 15 jährige maximale Frist der SdK. Auch bei Herrn Thometzek steht die fachliche Kompetenz und Erfahrung außer Frage. Allerdings, im Zuge der Verjüngung, stimmt die SdK hier dagegen. Anders als der Großaktionär Herr Reh hat er keinen verständlichen Anspruch auf ein AR Mandat. Zumal eine etappenweise Neubesetzung nach unserer Auffassung sinnvoll wäre.
7. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2023/24
Zustimmung
Begründung: Der Vergütungsbericht ist relativ klar und verständlich. Die Höhe der Gehälter ist angemessen und die Berechnung scheint dem von der HV verabschiedeten Vergütungssystem zu entsprechen. Besonders hervorzuheben ist, dass die gesunken Erträge sich auch entsprechend in einem Rückgang der Vergütung widerspiegelt.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich