1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die Knorr-Bremse Aktiengesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2023 sowie des Berichts des Aufsichtsrats zum Geschäftsjahr 2023
Keine Abstimmung erforderlich
2. Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Die Dividende soll um 13 % auf 1,64 €/Aktie angehoben werden. Damit liegt die Ausschüttungsquote bei ca 48 %. Dies ist von Seiten der SdK zu begrüßen, dem Vorschlag wird zugestimmt.
3. Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat im weltweiten Krisenmodus gut gearbeitet und die Knorr Bremse steht auch im Jahr 2023 mit einem sichtbaren Umsatz- und Gewinnanstieg gut da.
Eine Ablehnung erfolgt jedoch wegen der Durchführung der HV in digitaler Form, ohne dass hierfür ein besonderer Grund wie eine gesundheitliche Gefährdungslage, z.B. durch eine Pandemie, vorliegt.
4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Es liegen keinerlei Gründe für eine Ablehnung der Entlastung vor. Die Präsenz des ARs auf den Sitzungen ist ordentlich.
5. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2024
Zustimmung
Begründung: KPMG prüft das Unternehmen seit 5 Jahren. Neben den Abschlussprüferleistungen wurden auch im geringen Umfang sonstige Leistungen erbracht. Diese wurden im Vergleich zum Vorjahr deutlich reduziert. Es sollte hier nach Möglichkeit in Zukunft komplett verzichtet werden.
6. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder
Zustimmung
Begründung: Das Vergütungssystem gliedert sich in short-term und long-term incentives auf. Malus und Clawback-Klauseln sind implementiert und auch die festgelegte prozentuale Gewichtung ist marktüblich. Ein Cap ist ebenfalls Bestandteil. Nur die Kostenübernahme beim Wohnortwechsel ist aus unserer Sicht nicht nötig.
7. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2023
Zustimmung
Begründung: Der Vergütungsbericht beinhaltet alle wesentlichen Informationen und entspricht den Vorgaben des § 162 AktG. Es gibt keine Gründe zur Beanstandung.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich