TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2024, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2024, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand setzt seit 2022 sein eingeschlagenes Mehrjahresprogramm „Value-Creation Plan“ um, der „zu nachhaltigem Wachstum und Profitabilität führen soll“.
In 2024 waren leichte Umsatz- und Profitabilitätsverbesserungen erkennbar inkl. eines ersten positiven Quartals-EPS, wenngleich das Jahresergebnis weiterhin negativ ist.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat traf sich im Geschäftsjahr in 13 Sitzungen und nahm seine Verpflichtungen in Bezug auf Kontrolle und Beratung des Vorstands formal wahr. Es bestehen ein Nominierungs-, ein Vergütungs- sowie ein Prüfungsausschuss. Alle Aufsichtsratsmitglieder nahmen jeweils an allen Sitzungsterminen teil.
TOP 4 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025, des Prüfers für die prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen sowie des Prüfers für die Nachhaltigkeitsberichterstattung
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 4.1 Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Büro München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025 sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen (§ 115 Abs. 7 WpHG) im Geschäftsjahr 2025 zu wählen
Zustimmung
Begründung: Der Wiederwahl von PwC wird zugestimmt. PwC prüft die Gesellschaft seit 2021.
TOP 4.2 Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Büro München, zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen (§ 115 Abs. 7 WpHG) im Geschäftsjahr 2026 bis zur nächsten Hauptversammlung zu wählen
Zustimmung
Begründung: Der Wiederwahl von PwC wird zugestimmt. PwC prüft die Gesellschaft seit 2021.
TOP 4.3 Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Büro München, zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2025 zu wählen. Die Bestellung zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2025 erfolgt vorsorglich für den Fall, dass der deutsche Gesetzgeber in Umsetzung von Art. 37 der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 (Abschlussprüfer-RL) in der Fassung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 (Corporate Sustainability Reporting Directive - CSRD) eine ausdrückliche Wahl des Prüfers für die Nachhaltigkeitsberichterstattung durch die Hauptversammlung verlangen sollte, die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung also nach dem deutschen Umsetzungsrecht nicht ohnehin dem Abschlussprüfer obliegen sollte
Zustimmung
Begründung: Der Wiederwahl von PwC wird zugestimmt. PwC prüft die Gesellschaft seit 2021.
TOP 5 Beschlussfassung über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024
Zustimmung
Begründung: Der Vergütungsbericht enthält die formal geforderten Angaben nach § 162 AktG und stellt die verschiedenen Vergütungsbestandteile ausführlich dar. Er enthält darüber hinaus den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers ohne Beanstandungen.
TOP 6 Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden und die Erteilung einer neuen Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien, einschließlich der Ermächtigung zur Einziehung erworbener Aktien und zur Kapitalherabsetzung sowie mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre
Ablehnung
Begründung: Aus Sicht der SdK sollte der bisherige Beschluss zum Rückkauf eigener Aktien nicht erneuert werden, solange der Cashflow negativ ist und die Gesellschaft weiterhin Verluste ausweist.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich