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sino AG

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 06.05.2025
Sprecher: Andreas Massek

sino AG
Ernst-Schneider-Platz 1
40212 Düsseldorf
TOP 1 Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten und damit festgestellten Jahresabschlusses zum 30. September 2024, des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2024, des zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2023/2024 sowie des Berichts des Aufsichtsrats


Keine Abstimmung erforderlich


TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2023/2024

Zustimmung

Begründung: Im Vorjahr wurde ein Jahresfehlbetrag erzielt. Das Ergebnis der Berichtsperiode soll zur Verbesserung der Liquiditätslage verwendet werden und deshalb im Unternehmen verbleiben. Die hohen Dividendenzahlungen der Vorjahre resultierten im Wesentlichen aus den Dividendenzahlungen und Verkaufserlösen von und an Unternehmensbeteiligungen, welche im Berichtszeitraum nicht mehr anfielen. Daher kann der Beschlussvorlage entsprochen werden.

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023/2024

Zustimmung

Begründung: Es wird zeitnah wieder ein erheblicher Erlös aus der Veräußerung von Anteilen an der Trade Republic Bank erwartet, was sich im stark gestiegenen Börsenkurs abbildet. Bezüglich der Entwicklung der neu aufgestellten Handelsplattform bleibt aber abzuwarten, ob diese zukünftig einen positiven Ergebnisbeitrag bringen kann. Aufgrund der Kursentwicklung der Aktie kam es für die Aktionären in der Berichtperiode zu einem starken Shareholder Return. Zu kritisieren ist allerdings, dass wieder nur eine virtuelle Hauptversammlung veranstaltet wird, was die Mitwirkungsmöglichkeit der Aktionäre an der Meinungsbildung im Unternehmen einschränkt. Insgesamt gesehen kann die SdK für Entlastung stimmen.

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023/2024

Zustimmung

Begründung: Der Aufsichtsrat kam zwar seinen Verpflichtungen hinsichtlich §171 AktG nach, ausweislich seines Berichtes kontrollierte und beriet er den Vorstand und prüfte und billigte den Jahresabschluss. Es ist allerdings nachzufragen, warum er der Veranstaltung einer nur virtuellen HV zugestimmt hat, was nicht den Interessen einer großen Zahl von Aktionären entspricht.

TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024/2025

Zustimmung

Begründung: Die DWP AG prüfte den Jahresabschluss zum dritten Mal und berät das Unternehmen auch in steuerlicher und sonstiger Hinsicht. Normalerweise fordert die SdK die Trennung von Prüfung und Beratung um die Prüfung frei von weiteren kommerziellen Interessen des Prüfers zu halten. Aufgrund der Überschaubarkeit des Jahresabschlusses und der Honorare für DWP und der bei kleineren Unternehmen üblichen Praxis von Prüfung und Beratung aus einer Hand, kann die SdK ausnahmsweise der Beschlussvorlage zustimmen.

TOP 6 Wahlen zum Aufsichtsrat


Keine Abstimmung erforderlich


TOP 6 a) Herrn Dr. Detlef Irmen

Zustimmung

Begründung: Die bisherigen Aufsichtsräte Dr. Irmen und Dr. Krumbholz sollen wieder mandatiert werden, was die SdK aufgrund der Erfahrungen mit deren bisheriger Tätigkeit für das Unternehmen befürworten kann.

TOP 6 b) Herrn Dr. Marcus Krumbholz

Zustimmung

Begründung: Wie TOP6a

TOP 6 c) Herrn Dr. Robert Orth

Zustimmung

Begründung: Herr Dr. Orth war für das Unternehmen bereits beraterisch tätig und ist insofern bereits in die Materie eingearbeitet. Überdies verfügt er über die notwendige kapitalmarktrechtliche Expertise.

TOP 7 Beschlussfassung über ein neues genehmigtes Kapital nebst Satzungsänderung

Zustimmung

Begründung: Die Beschlussvorlage sieht vor, dass das Grundkapital bis zu 584TEUR (20% v. Grundkapital) mit einer Laufzeit von 5 Jahren gegen Bar- und Sacheinlagen und mit Bezugsrechtsausschluss erhöht werden kann. Es handelt sich um eine Erneuerung der bestehenden Ermächtigung, welche auf Einwirkung der SdK bereits auf 20% vom GK begrenzt worden war. Die Notwendigkeit des Antrages wird vom Vorstand ausführlich begründet. Die SdK geht davon aus, dass Vorstand und Aufsichtsrat mit der Ermächtigung verantwortungsvoll gegenüber den Aktionären, wie bisher, umgehen werden.

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


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