1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 und des Lageberichts, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2023 und des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats
Keine Abstimmung erforderlich
2. Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023
Keine Abstimmung erforderlich
2.1. Herrn Robert Klaffus
Zustimmung
Begründung: Da der neue Vorstand Klaffus erst seit dem Ende des letzten Jahres im Amt ist, dürfte er für die eventuellen Versäumnissen bei der IT Sicherheit, die die Gesellschaft erheblich belasten, keine Verantwortung tragen.
2.2. Herrn Gunnar Glöckner,
Begründung: Da der Vorstand schon länger im Amt ist, sollte auch seine Entlastung wie bei TOP 2.3 vertagt werden, bis die Hintergründe und eventuelle Versäumnisse aufgeklärt sind. Die SdK wird auf der HV einen entsprechenden Antrag stellen.
2.3. Die Sachentscheidung über die Entlastung von Herrn Dr. Harald Schrimpf, der dem Vorstand der PSI Software AG bis zum 30. Juni 2023 (einschließlich) angehörte, wird vertagt.
Zustimmung
Begründung: Es ist sicherlich richtig diese Entlastung zu vertragen, bis die Hintergründe für den Ausfall der Sicherheitstechnik beim Cyberangriff aufgeklärt sind.
3. Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
Begründung: Solange noch die Aufklärung über eventuelle Versäumnisse in der Sicherheitstechnik beim Cyberangriff läuft, ist eine Entlastung des Aufsichtsrats ausgeschlossen. Sollte es dabei Fehler gegeben haben, stellt sich auch die Frage, ob der AR seine Aufgaben der Überwachung des Vorstands erfüllt hat. Die SdK wird deshalb auf der HV den Antrag auf Vertagung der Entlastung stellen.
4. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024; Wahl des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2024
Zustimmung
Begründung: Da der Abschlussprüfer keine Beratung bei der Gesellschaft macht, bestehen keine Bedenken gegen die Wiederwahl.
5. Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2023
Zustimmung
Begründung: Gegen den geprüften Vergütungsbericht bestehen keine Bedenken.
6. Wahlen zum Aufsichtsrat
Keine Abstimmung erforderlich
6.1. Herrn Karsten Trippel
Begründung: Solange die Hintergründe für den Ausfall der Sicherheitstechnik am Anfang dieses Jahres nicht aufgeklärt sind und auch damit eventuell verbundene Versäumnisse des Aufsichtsrats, kann keine Zustimmung zur Wiederwahl erfolgen. Es bleibt abzuwarten, ob es noch neue Kandidaten für den Aufsichtsrat geben wird, um die Aufklärung zu fördern. Vorerst ist deshalb die Enthaltung geplant, falls es doch noch neue Kandidaten gibt. Es sollte auch einen neuen AR Vorsitzenden geben.
6.2. Herrn Professor Dr.-Ing. Ulrich Wilhelm Jaroni
Begründung: Siehe TOP 6.1
6.3. Herrn Professor Dr. Uwe Hack
Begründung: Siehe TOP 6.1
6.4. Herrn Dr. Patrick Wittenberg
Zustimmung
Begründung: Da es sich bei dem Kandidaten für den Aufsichtsrat um einen neuen Kandidaten handelt, der von den genannten Vorfällen unbelastet ist, spricht nichts gegen die Wahl. Es wird allerdings natürlich erwartet, dass der Kandidat für eine Vorstellung auf der HV auch anwesend ist.
7. Vergütung der Mitglieder des ersten Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Da es sich nicht um eine Erhöhung der AR Vergütung handelt, sondern nur um den Übertragung der AG Vergütung auf den letztjährigen Formwandel zur SE, kann die Zustimmung erfolgen.
8. Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen (Aktienoptionsprogramm 2024), Schaffung eines Bedingten Kapitals 2024 und entsprechende Satzungsänderung
Ablehnung
Begründung: Der Bezugsrechtsausschluss ist in der Gesellschaft insgesamt zu hoch und es fehlen Haltefristen, um die unternehmerische Beteiligung zu fördern. Außerdem sollte die Aufklärung über die Hintergründe zu den Fehlern bei der Sicherheitstechnik abgewartet werden.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich