TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2025
Zustimmung
Begründung: Bei einem Ergebnis je Aktie von 3,18 EUR entspricht die vorgeschlagene Dividende von 1,50 EUR einer Ausschüttungsquote von 47% und die Beschlussvorlage erfüllt demnach die Empfehlung der SdK nach mindestens 40% Dividendenquote.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand generierte mit 3,18 EUR je Aktie das beste Ergebnis seit 5 Jahren und mit vorgeschlagenen 1,50 EUR die höchste Dividende im gleichen Zeitraum. Im Jahresverlauf 25 stieg der Börsenkurs um über 3 EUR. Somit wurde ein zufriedenstellender Shareholder Return erzielt.
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Zustimmung
Begründung: Ausweislich seines Berichtes tagte der Aufsichtsrat 2026 dreimal, bei voller Präsenz seiner Mitglieder. Der Vorstand wurde kontrolliert und beraten, der Jahresabschluss wurde geprüft und gebilligt. Die Vorgaben nach §171 AktG wurden erfüllt.
TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026
Ablehnung
Begründung: Wie in den Vorjahren muss die SdK die erneute Bestellung der Fabig Formhals Lehmkühler GmbH zum Abschlussprüfer wieder ablehnen, da die Gesellschaft das Unternehmen bereits seit 1998 ununterbrochen prüft. Die SdK verlangt grundsätzlich in ihren Richtlinien einen Prüferwechsel nach 10 Jahren, um u.U. eingeschliffene Verhaltensweisen bei der Prüfung zu vermeiden, welche die Objektivität und Neutralität der Prüfung beinträchtigen könnte. Dies gilt auch für eine freiwillige Prüfung wie bei Allerthal.
TOP 6 Beschlussfassung über die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Ablehnung
Begründung: Da der Antrag keine Einzelwahl der AR-Mitglieder vorsieht, muss die Beschlussvorlage von der SdK gänzlich abgelehnt werden. Die Kandidaten Berchter, Hauschildt und Dr.Linnerz würden bei einer heutigen Wiederwahl weit länger als 15 Jahre als Aufsichtsräte bei Allerthal amtieren. Die SdK sieht bei maximal 15 Jahren eine Obergrenze, um gegebenenfalls Fälle von "Betriebsblindheit" zu vermeiden. Dies ist keine Wertung der bisher sehr geschätzten Tätigkeit der bisherigen Aufsichtsräte, sondern eine in den Richtlinien der SdK grundsätzlich verankerte Vorsichtsmaßnahme.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden
Keine Abstimmung erforderlich