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DWS Group GmbH & Co. KGaA

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 13.06.2025
Sprecher: Andreas Schmidt

DWS Group GmbH & Co. KGaA
Mainzer Landstraße 11-17
60329 Frankfurt am Main
1. Vorlage des jeweils vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2024, des zusammengefassten Lageberichts und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2024 und des Berichts des Aufsichtsrats; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der DWS Group GmbH & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2024


Keine Abstimmung erforderlich


2. Verwendung des Bilanzgewinns 2024

Zustimmung

Begründung: Die Basisdividende wird weiter von € 2,10 auf € 2,20 erhöht. Bei einem Ergebnis pro Aktie von €3,25 ergibt sich daraus eine sehr aktionärsfreundliche Ausschüttungsquote von fast 68%, in der Nähe der 65%, die in Zukunft angestrebt werden. Da auch bei dieser hohen Ausschüttung alle Investitionen ohne Probleme geleistet werden können, unterstützt die SdK die Ausschüttung.

3. Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2024

Zustimmung

Begründung: DWS ist strategisch gut positioniert und mehr als solide finanziert. Nach den Turbulenzen in den letzten Jahren ist Ruhe eingekehrt. Die Strategie ist klar, wenn auch der Sprecher Zweifel hat, ob die unbereinigte Cost Income Ratio / Aufwands Ertrags Relation von unter 60%, angesichts des starken Wachstums der passiven Produkte, erreicht werden kann.

4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024

Zustimmung

Begründung: Unterstützt durch gute Börsenkurse, aber auch durch interne Maßnahmen ist die DWS im letzten Jahr sehr gut voran gekommen. Strategisch und finanziell ist DWS gut aufgestellt. Insgesamt scheint der Aufsichtsrat seinen Kontroll- und Beratungspflichen gut nachgekommen zu sein.

5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers, Zwischenabschlüsse, Wahl des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Ablehnung

Begründung: Die gesamten Prüfungs- und Bestätigungsleistungen von € 7 Mio entsprechen der Größe der DSW. Sonstige Leistungen gab es keine. Aber, KPMG prüft seit deutlich mehr als 10 Jahren. Daher wird KPMG als Prüfer abgelehnt. Gleichzeitig wird EY präferiert (vor Mazars) für unterjährige Prüfungen vorgeschlagen. EY hat nach unserer Auffassung immer noch keine angemessenen Maßnahmen nach dem Wirecard Skandal ergriffen, um ähnliches Fehlverhalten in Zukunft organisatorisch zu verhindern. Bei der DWS ist dies noch bedeutender, da vermutlich einige Fonds der DWS Verluste mit Wirecard erlitten haben und damit ja die Gefahr besteht dass Infos aus der DWS Prüfung im laufenden Verfahren der DWS Fonds, gegen Wirecard und andere, zum Nachteil der DWS / Fonds genutzt werden könnten. Damit wäre nur Mazars ein geeigneter Prüfer, der allerdings nicht als Hauptprüfer vorgeschlagen wird. Somit stimmt die SdK aus beiden Gründen gegen beide vorgeschlagenen Prüfer.

6. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts

Zustimmung

Begründung: Der Bericht ist relativ klar und übersichtlich. Die Vergütung bewegt sich im Rahmen des von der HV verabschiedeten Systems.

7. Wahl zum Aufsichtsrat - Herrn Tomohiro Yao

Zustimmung

Begründung: Obwohl Herr Tomohiro Yao aufgrund seiner operativen Tätigkeit Head of Americas/ Head of Europe, Nippon Insurance Company sowie seinen weiteren 7 Konzernmandaten sehr beschäftigt ist, glauben wir, dass er einen wertvollen Beitrag im Aufsichtsrat leisten kann. Zum Einen über sein sehr breites Branchenwissen, zum anderen aber auch zur Vertiefung der Partnerschaften zwischen Nippon Life und DWS. des Weiteren können wir auch nachvollziehen, dass Nippon Life, mit einem 5% Anteil an der DWS, gerne einen Vertreter in den AR sendet. Damit akzeptieren wir, dass Herr Tomohiro nahe an der Overboarding Grenze ist.

8. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin

Ablehnung

Begründung: Das bestehende System soll in einigen wichtigen Punkten angepasst werden. Dabei begrüßt die SdK die Fokussierung auf unbereinigte Zahlen sowie den Gewinn pro Aktie. Die anderen, bereits kommunizierten und weiterhin bestehenden Kritikpunkte an dem Vergütungssystem führen jedoch zur Ablehnung der SdK. Insbesondere fordert die SdK, dass lediglich maximal 30% der variablen Vergütungskomponenten kurzfristiger Natur sind.

9. Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder einschließlich des Vergütungssystems und entsprechende Satzungsänderung

Zustimmung

Begründung: Die jährliche Grundvergütung von € 80 Tsd auf € 100 Tsd anzuheben erscheint in Hinblick auf die Größe und Komplexität der DWS angemessen.

10. Beschlussfassung über eine Änderung von § 19 der Satzung in Bezug auf die Vergütung der Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses

Ablehnung

Begründung: Der gemeinsame Ausschuss ist in diesem Fall eine Besonderheit der KGaA Struktur und überdeckt sich in Teilen mit der Tätigkeit des Aufsichtsrat. Es ist daher nicht einzusehen, dass hierfür überhaupt eine Vergütung von der Gesellschaft gezahlt werden sollte.

11. Beschlussfassung über eine Änderung von § 21 der Satzung zur weiteren Ermöglichung virtueller Hauptversammlungen

Ablehnung

Begründung: Auch wenn alle 4 Jahre eine Präsenzveranstaltung stattfinden soll steht die SdK generell einer rein virtuellen Hauptversammlung skeptisch gegenüber, sofern nicht ernsthafte Gründe wie z.B. eine Pandemie oder ein Kriegsfall dies zwingend erfordern. Auch sollte es nicht im Ermessen des Vorstands / Aufsichtsrats sein, nach eigenem Entscheiden die dann stattfindende Hauptversammlung vor Ort einzuberufen. Gerade dabei besteht die Gefahr, dass Versammlungen bei kritischen Themen virtuell abgehalten werden und bei solchen mit wenig Konfliktpotential nicht.

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


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