1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der Wienerberger AG, des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts inklusive der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung, des Corporate Governance Berichts und des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2025
Keine Abstimmung erforderlich
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2025 ausgewiesenen Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Die vorgeschlagene Dividende von 0,95 € je Aktie führt zu einer Ausschüttung von rund 103,7 Mio. €. Bezogen auf den Konzernjahresüberschuss 2025 von 168 Mio. € liegt die Ausschüttungsquote bei rund 62 % und damit leicht oberhalb der SdK-Regelspanne von 40–60 %.
3. Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat Wienerberger 2025 in einem schwierigen Marktumfeld solide geführt. Umsatz, Ergebnis und Free Cashflow entwickelten sich stabil beziehungsweise verbessert, und wesentliche Pflichtverletzungen, Ermittlungsverfahren oder gravierende Governance-Mängel sind nicht ersichtlich. Daher ist die Entlastung aus Sicht der SdK vertretbar.
4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat 2025 intensiv getagt und sich laut Bericht unter anderem mit Strategie, Akquisitionen, Risikomanagement, Abschlussprüfung, CSRD und Nachhaltigkeit befasst.
5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026
Zustimmung
Begründung: Vorgeschlagen wird PwC Wirtschaftsprüfung GmbH, Wien; die Empfehlung beruht auf einem Auswahlverfahren nach Art. 16 EU-Abschlussprüferverordnung, wobei PwC als bestgereihte Anbieterin ermittelt wurde. Durch den Prüferwechsel von Deloitte zu PwC sind aktuell keine Unabhängigkeitsbedenken ersichtlich.
6. Wahlen in den Aufsichtsrat
Keine Abstimmung erforderlich
6 a) Peter Steiner
Zustimmung
Begründung: Peter Steiner gehört dem Aufsichtsrat seit 2018 an und liegt damit deutlich unter der SdK-Obergrenze von 15 Jahren Zugehörigkeit. Er verfügt über einschlägige Erfahrung in Finanzen, Prüfung, M&A und Industrie; zudem sind keine relevanten externen Mandate oder Befangenheitsgründe ersichtlich.
6 b) Dr. Thomas Birtel
Zustimmung
Begründung: Thomas Birtel verfügt durch seine frühere Tätigkeit als Vorstandsvorsitzender der STRABAG SE über einschlägige Branchen- und Führungserfahrung. Kritisch zu sehen ist seine Mandatsbelastung mit vier Aufsichtsratsmandaten bei VHV-Gesellschaften sowie zwei CONCORDIA-Funktionen. Rein formal wären die vier VHV-Mandate plus Wienerberger bereits fünf Mandate und damit genau an der Grenze, aber noch nicht darüber.
6 c) Marc Grynberg
Zustimmung
Begründung: Marc Grynberg ist seit 2022 Mitglied des Aufsichtsrats und liegt damit ebenfalls deutlich unter der SdK-Grenze von 15 Jahren. Seine Erfahrung als früherer CEO/CFO von Umicore sowie seine Mandate bei Nexans und Umicore sprechen für einschlägige Industrie-, Transformations- und ESG-Kompetenz.
7. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht 2025
Zustimmung
Begründung: Der Vergütungsbericht wurde laut Beschlussvorschlag von Deloitte auf die gesetzlichen Anforderungen geprüft, und der Aufsichtsrat weist ausdrücklich darauf hin, dass 2025 kein Ermessen bei der Vorstandsvergütung ausgeübt wurde.
8. Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien unter umgekehrtem Bezugsrechtsausschluss
Zustimmung
Begründung: Die Gesellschaft zahlt regelmäßig Dividenden und verfügt über eine solide Bilanz. Daher kann dem Aktienrückkauf zugestimmt werden.
9. Ermächtigung über die Einziehung eigener Aktien
Zustimmung
Begründung: Die Einziehung eigener Aktien ist aus Aktionärssicht grundsätzlich positiv, weil dadurch die Zahl der ausstehenden Aktien sinkt und der Gewinn je Aktie steigen kann. Auch die SdK sieht die Einziehung zurückgekaufter Aktien als besten Verwendungszweck eigener Aktien an.
10. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats zur Kapitalerhöhung gemäß § 169 AktG (genehmigtes Kapital) gegen Bareinlage samt der teilweisen Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts, einschließlich der entsprechenden Änderungen der Satzung in § 4 (Grundkapital und Aktien)
Zustimmung
Begründung: Das genehmigte Kapital umfasst bis zu rund 20 % des Grundkapitals; ein Bezugsrechtsausschluss ist nur für Spitzenbeträge und Greenshoe-Strukturen bis maximal 5 % vorgesehen. Damit liegt die Ermächtigung innerhalb der SdK-Grenzen von grundsätzlich maximal 25 % Kapitalerhöhung und maximal 10 % Bezugsrechtsausschluss.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich