TOP 1 VORLAGE DES FESTGESTELLTEN JAHRESABSCHLUSSES DER STUDIO BABELSBERG AG UND DES GEBILLIGTEN KONZERNABSCHLUSSES FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2024 UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS FÜR DIE STUDIO BABELSBERG AG UND DEN KONZERN SOWIE DES BERICHTS DES AUFSICHTSRATS ÜBER DAS GESCHÄFTSJAHR 2024
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2 BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE ENTLASTUNG DER MITGLIEDER DES VORSTANDS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2024
Ablehnung
Begründung: Unabhängig von den sicherlich schwierigen Rahmenbedingungen für die Gesellschaft, ist nach wie vor nicht erkennbar wie das Studio vom Netzwerk des Großaktionärs profitiert haben soll. Im Gegenteil ist die totale Verpfändung des Studiogeländes und Immobilienvermögens im letzten Jahr mit anschließender Darlehenszahlung an den Großaktionär mit Sicherheit nicht im Sinne der Gesellschaft, sondern höchstens im Interesse des Großaktionärs, der damit die Ausgleichszahlung aus dem Beherrschungsvertrag umgeht. Die Ergebnisse der Gesellschaft haben sich zwar erheblich verbessert. Die eigene Prognose mit einem ausgeglichenem Ergebnis wurde aber mit einem Jahresverlust von über 3 Mio trotzdem wieder klar verfehlt. Nur der erst seit dem letzten November neue Vorstand Bachmaier könnte bei einer Einzelentlastung entlastet werden, da er für Verpfändung keine Verantwortung trägt.
TOP 3 BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE ENTLASTUNG DER MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2024
Ablehnung
Begründung: Unabhängig von der Frage der Überwachung der Gesellschaft, kann keine Entlastung für den Aufsichtsrat erteilt werden. Alle AR Mitglieder werden nur vom Großaktionär gestellt, der die außenstehenden Aktionäre schon beim Abschluss des Beherrschungsvertrags mit der Barabfindung schwer benachteiligt hat. Außerdem könnte die im letzten Jahr erfolgte komplette Verpfändung des Studiogeländes und Immobilienvermögens die Gesellschaft gefährden und ist mehr im Interesse des Großaktionärs und entspricht nicht dem Sinn eines Beherrschungsvertrags.
TOP 4 BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE BESTELLUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2025
Zustimmung
Begründung: Es ist nichts bekannt, was gegen den neuen Abschlussprüfer spricht, sofern dieser keine Beratung bei der Gesellschaft macht. Es fehlt aber noch eine Begründung für den schnellen Wechsel des Abschlussprüfers.
TOP 5 WAHLEN ZUM AUFSICHTSRAT
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 5.1 Maria Terzini, Principal TPG, wohnhaft in London, Großbritannien
Ablehnung
Begründung: Es handelt sich bei allen Vorschlägen für den Aufsichtsrat nur um Kandidaten des Großaktionärs, der in der Vergangenheit die Interessen der Kleinaktionäre völlig missachtet hat. Peinlicherweise kann auch der seit Jahren noch freie 4. Platz im Aufsichtsrat für einen unabhängigen Kandidaten immer noch nicht besetzt werden, weil sich anscheinend kein Kandidat gefunden hat, der bereit ist bei Studio Babelsberg in den Aufsichtsrat zu gehen. Außerdem haben alle Kandidaten ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands, was die Überwachung der Gesellschaft sicherlich auch schwieriger macht.
TOP 5.2 Keith Gordon Gee, Co-CEO von Cinespace Studios, wohnhaft in St. George, Utah, USA
Ablehnung
Begründung: Siehe TOP 5.1
TOP 5.3 Eoin Vincent Egan, Co-CEO von Cinespace Studios, wohnhaft in Los Angeles, Kalifornien, USA
Ablehnung
Begründung: Siehe TOP 5.1
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich