TOP 1 VORLAGE DES FESTGESTELLTEN JAHRESABSCHLUSSES DER STUDIO BABELSBERG AG UND DES GEBILLIGTEN KONZERNABSCHLUSSES FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023 UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS FÜR DIE STUDIO BABELSBERG AG UND DEN KONZERN SOWIE DES BERICHTS DES AUFSICHTSRATS ÜBER DAS GESCHÄFTSJAHR 2023
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2 BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE ENTLASTUNG DER MITGLIEDER DES VORSTANDS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023
Ablehnung
Begründung: Die katastrophal schlechten Ergebnisse der Gesellschaft waren zu erwarten und sind sicherlich nicht alleine dem Vorstand anzulasten, sondern beruhen zu einem großen Teil auf den Hollywood Streik in den USA. Trotzdem ist bisher nicht erkennbar wie die Gesellschaft von dem versprochenen Netzwerk des neuen US Großaktionärs nach der Übernahme profitiert haben soll. Vor allem erfolgt die Nichtentlastung aber auch, weil die außenstehenden Aktionäre im letzten Jahr mit dem Beherrschungsvertrag vom Großaktionär extrem benachteiligt worden sind und der Vorstand dies unterstützt hat.
TOP 3 BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE ENTLASTUNG DER MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023
Ablehnung
Begründung: Der Aufsichtsrat repräsentiert nur noch den Großaktionär und dessen Interessen. Dies hat sich im letzten Jahr besonders beim Beherrschungsvertrag gezeigt, mit dem die anderen Aktionäre extrem benachteiligt worden sind.
TOP 4 BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE BESTELLUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2024
Ablehnung
Begründung: Aus den Angaben im Geschäftsbericht ist nicht ersichtlich, ob Abschlussprüfung und Steuerberatung bei der Gesellschaft bei dem neuen Abschlussprüfer getrennt gewesen sind. Deshalb erfolgt vorerst die Ablehnung.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich