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Fielmann AG

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 11.07.2024
Sprecher: Dr. Heinrich Herm Stapelberg

Fielmann AG
Weidestr. 118 a
22083 Hamburg
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Fielmann Group AG, des gebilligten Konzernabschlusses des Fielmann-Konzerns, des Lageberichts für die Fielmann Group AG und des Lageberichts für den Fielmann-Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB


Keine Abstimmung erforderlich


2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung

Begründung: Der Dividendenvorschlag beläuft sich auf 1,00 € je Aktie. Damit beträgt die Ausschüttungsquote 65,8 %. Auch im Lichte der weiterhin komfortablen Kapitalausstattung spricht aus Sicht der SdK nichts gegen die Höhe der vorgeschlagenen Dividende.

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023

Zustimmung

Begründung: Der Vorstand folgte weiterhin auf stringente Weise der verabschiedeten Strategie 'Vision 2025' und erzielte hohes Wachstum und gleichzeitig verbesserte Profitabilität. Es wurden Rekordumsätze erzielt in einem weiterhin schwachen Konsumklima. Der Auslandsumsatz beläuft sich inzwischen auf über ein Drittel.

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

Zustimmung

Begründung: Ausweislich des Berichtes des Aufsichtsrates (S. 11 ff des Geschäftsberichtes) hat der Aufsichtsrat aus Sicht der SdK die nötigen Kontrollfunktionen verantwortungsbewusst wahrgenommen.

5. Wahl des Abschlussprüfers für die Fielmann Group AG und den Fielmann-Konzern für das Geschäftsjahr 2024

Zustimmung

Begründung: Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer für die Fielmann Aktiengesellschaft und den Fielmann-Konzern für das Geschäftsjahr 2024 zu wählen. Dem Vorschlag kann sich die SdK uneingeschränkt anschliessen.

6. Wahl des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts für die Fielmann Group AG und den Fielmann-Konzern für das Geschäftsjahr 2024

Zustimmung

Begründung: Die SdK schließt sich der Empfehlung des AR an, vorsorglich eine Prüfungsgesellschaft des ggf. zu erstellenden Nachhaltigkeitsberichtes zu wählen. Es spricht aus unserer Sicht nichts dagegen, dafür dieselbe Gesellschaft wie für die Abschlussprüfung zu bestimmen.

7. Wahlen zum Aufsichtsrat - Herr Georg Alexander Zeiss

Ablehnung

Begründung: Die SdK fordert, dass ein ehemaliges Vorstandsmitglied erst nach Ablauf der sog. „Cooling Off“-Periode von mindestens 3 Jahren in den Aufsichtsrat gewählt werden kann. Die „Cooling Off“-Periode hat grundsätzlich den Zweck, keine Person in den Aufsichtsrat zu wählen, bei der aufgrund potentieller offener Haftungsansprüche aufgrund der vorausgegangenen Vorstandstätigkeit zu Interessenkollisionen bei dem Kandidaten selbst, aber auch beim Gremium führen können. Aus verschiedenen Erwägungen heraus wird die angemessene „Cooling Off“ Periode der SdK auf 3 Jahre festgesetzt. Damit können wir dem direkten Wechsel von Herrn Zeiss aus dem Vorstand in den AR nicht zustimmen.

8. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2023

Zustimmung

Begründung: Gegen die Billigung des vom Abschlussprüfer geprüften Vergütungsberichts gibt es seitens der SdK keine Einwände.

9. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder

Ablehnung

Begründung: Das vorgelegte Vorstandsvergütungssystem findet in weiten Teilen die Zustimmung der SdK, die bei der Beurteilung derartiger Systeme grundsätzlich dem Leitbild des Vorstands als Unternehmer folgt. Allerdings fordert die SdK mit Blick auf die erfolgsabhängige Vorstandsvergütung eine weit überwiegende mehrjährige Bemessungsgrundlage (etwa 70%), was bei dem vorliegenden System mit seiner Überbetonung des STI nicht gewährleistet ist. Daher die Gesamtablehnung.

10. Änderung der Satzung in § 13 Abs. 2 Sätze 1 und 2 zur Anpassung an Gesetzesänderungen

Zustimmung

Begründung: Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen ergibt sich eine geänderte Formulierung hinsichtlich des Anteilsbesitznachweisstichtages bzw. Record Dates zur Teilnahme an Hauptversammlungen börsennotierter Gesellschaften. Dies wird in der Änderung der Satzung entsprechend umgesetzt.

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


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