TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die CANCOM SE und den Konzern mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289a HGB* bzw. § 315a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2025
Zustimmung
Begründung: Die vorgeschlagene Ausschüttung entspricht einer Vollausschüttung des Jahresüberschusses und liegt damit sogar deutlich über der von der SdK geforderten Mindestausschüttung von 40 % - 60 % des Jahresüberschusses. Dem Beschlussvorschlag wird zugestimmt.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat die - zwischenzeitlich leicht reduzierte - Prognose erfüllt. Totz der schwierigen konjunkturellen Rahmenbedingungen ist es gelungen, ein Konzernergebnis zu erwirtschaften, das eine Dividende in Vorjahreshöhe ermöglicht. Der Vorstand kann entlastet werden.
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Zustimmung
Begründung: Der Bericht des Aufsichtsrats ist ausführlich und inhaltsvoll. Die Präsenz bei den Aufsichtsratssitzungen lag bei 100 % und ist ebenfalls nicht zu beanstanden. Insgesamt entsteht der Eindruck, dass der Aufsichtsrat seiner Kontroll- und Beratungsfunktion gerecht wurde.
TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026 sowie des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung 2026
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 5.1 Die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, Zweigniederlassung München, wird zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 bestellt.
Zustimmung
Begründung: Der Wahl von Baker Tilly zum Abschlussprüfer steht nichts im Weg. Die sonstigen Leistungen sind mit 3T € marginal im Vergleich zu den Abschlussprüfungskosten in Höhe von 890 T€. Damit ist die formale Unabhängigkeit gewahrt.
TOP 5.2 Die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, Zweigniederlassung München, wird zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026 bestellt.
Zustimmung
Begründung: Auch bestehen aus Sicht der SdK keine erkennbaren Gründe, die gegen eine Bestellung von Baker Tilly als Prüfer für die Nachhaltigkeitsberichtserstattung sprechen würden
TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts nach § 162 AktG für das Geschäftsjahr 2025
Zustimmung
Begründung: Gegen die Billigung des Vergütungsberichts bestehen aus Sicht der SdK keine Bedenken. Der Vergütungsbericht erfüllt die formalen Vorgaben nach § 162 AktG. Der Vergütungsbericht ist verständlich und transparent.
TOP 7 Beschlussfassung über die Erneuerung der Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugs- und eines etwaigen Andienungsrechts sowie zur Einziehung eigener Aktien
Zustimmung
Begründung: Der Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien kann zugestimmt werden.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden
Keine Abstimmung erforderlich