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CANCOM SE

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 17.06.2026
Sprecher: Christoph Öfele

CANCOM SE
Ridlerstr. 37
80636 München
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die CANCOM SE und den Konzern mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289a HGB* bzw. § 315a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025


Keine Abstimmung erforderlich


TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2025

Zustimmung

Begründung: Die vorgeschlagene Ausschüttung entspricht einer Vollausschüttung des Jahresüberschusses und liegt damit sogar deutlich über der von der SdK geforderten Mindestausschüttung von 40 % - 60 % des Jahresüberschusses. Dem Beschlussvorschlag wird zugestimmt.

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025

Zustimmung

Begründung: Der Vorstand hat die - zwischenzeitlich leicht reduzierte - Prognose erfüllt. Totz der schwierigen konjunkturellen Rahmenbedingungen ist es gelungen, ein Konzernergebnis zu erwirtschaften, das eine Dividende in Vorjahreshöhe ermöglicht. Der Vorstand kann entlastet werden.

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025

Zustimmung

Begründung: Der Bericht des Aufsichtsrats ist ausführlich und inhaltsvoll. Die Präsenz bei den Aufsichtsratssitzungen lag bei 100 % und ist ebenfalls nicht zu beanstanden. Insgesamt entsteht der Eindruck, dass der Aufsichtsrat seiner Kontroll- und Beratungsfunktion gerecht wurde.

TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026 sowie des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung 2026


Keine Abstimmung erforderlich


TOP 5.1 Die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, Zweigniederlassung München, wird zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 bestellt.

Zustimmung

Begründung: Der Wahl von Baker Tilly zum Abschlussprüfer steht nichts im Weg. Die sonstigen Leistungen sind mit 3T € marginal im Vergleich zu den Abschlussprüfungskosten in Höhe von 890 T€. Damit ist die formale Unabhängigkeit gewahrt.

TOP 5.2 Die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, Zweigniederlassung München, wird zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026 bestellt.

Zustimmung

Begründung: Auch bestehen aus Sicht der SdK keine erkennbaren Gründe, die gegen eine Bestellung von Baker Tilly als Prüfer für die Nachhaltigkeitsberichtserstattung sprechen würden

TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts nach § 162 AktG für das Geschäftsjahr 2025

Zustimmung

Begründung: Gegen die Billigung des Vergütungsberichts bestehen aus Sicht der SdK keine Bedenken. Der Vergütungsbericht erfüllt die formalen Vorgaben nach § 162 AktG. Der Vergütungsbericht ist verständlich und transparent.

TOP 7 Beschlussfassung über die Erneuerung der Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugs- und eines etwaigen Andienungsrechts sowie zur Einziehung eigener Aktien

Zustimmung

Begründung: Der Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien kann zugestimmt werden.

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden


Keine Abstimmung erforderlich


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