1. Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses der H&R GmbH & Co. KGaA zum 31. Dezember 2024, des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts der H&R GmbH & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2024, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 sowie des erläuternden Berichts der Geschäftsführung zu den Angaben nach §§ 289a, 315a des Handelsgesetzbuches (HGB), Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der H&R GmbH & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2024
Zustimmung
Begründung: Der Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses kann aus Sicht der SdK zugestimmt werden, da auch der Abschlussprüfer Grant Thornton jeweils einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Die Verwaltung schlägt wie im letzten Jahr eine Dividendenzahlung in Höhe von 0,10 € je dividendenberechtigter Stückaktie vor. Bei einerm Ergebnis je Aktie von 0,29 € ergibt sich eine Ausschüttungsquote von 34,5%. Dies entspricht nicht ganz der SdK-Forderung von 40 bis 60% des Konzernjahresergebnisses, ist aber aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen in der Chemiepharmazeutischen Branche aus Sicht der SdK angemessen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2024
Zustimmung
Begründung: Die persönlich haftende Gesellschafterin hat die Gesellschaft im letzten Geschäftsjahr 2024 gut durch die weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen gebracht und ein solides Ergebnis erzielt.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
Zustimmung
Begründung: Nach Angaben aus dem sehr ausführlichen Aufsichtsratsbericht scheint der Aufsichtsrat seinen Pflichten im Hinblick auf Beratung und Kontrolle nachgekommen zu sein. Es fanden im abgelaufenen Geschäftsjahr 2024 sechs Aufsichtsratssitzungen statt, an denen eine Anwesenheitsquote der Gremiumsteilnehmer von 100% erzielt wurde.
5. Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds - Frau Michaela Pulkert
Zustimmung
Begründung: Es spricht nichts gegen die Wahl von Frau Pulkert.
6. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025 sowie des Prüfers für den Nachhaltigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2025
Zustimmung
Begründung: Gegen die Neuwahl von Forvis Mazars GmbH & Co.KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gibt es seitens der SdK keine Bedenken .
7. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts 2024
Zustimmung
Begründung: Der Vergütungsbericht wurde entsprechend den Vorgaben von §162 AktG vom Abschlussprüfer formal testiert. Die inhaltlich gemachten Angaben geben ausreichend Auskunft über die Struktur des Vergütungssystems und die geleisteten Zahlungen und Ansprüche.
8. Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder der Geschäftsführung
Ablehnung
Begründung: Das Vergütungssystem wurde nur in einigen Punkten im Vergleich zu der Fassung v. 09.07.2021 konkretisiert. Somit bleibt die Ablehnung der SdK auch gleich zu der Begründung im Juli 2021: In der Gesamtheit kommt das vorgelegte Vergütungssystem den Idealvorstellungen der SdK sehr nahe: So sind keine Pensionsleistungen vorgesehen (neben der üblichen gesetzlichen Rentenversicherung), keine Change-of-Control-Klauseln, Implementierung von Claw-Back-Regelungen sowie auch von Nachhaltigkeitskriterien. Allerdings fällt der Anteil der Fixvergütung mit 44% aus Sicht der SdK etwas zu hoch aus. Wünschenswert wäre eine Relation von fixen zu variablen Vergütungsbestandteilen von circa einem Drittel zu zwei Dritteln. Des Weiteren spricht sich die SdK dafür aus, dass der Anteil der langfristigen variablen Vergütungskomponenten mindestens 70% an den gesamten variablen Komponenten haben sollte. Hier sind es leider nur knapp über der Hälfte. Äußerst kritisch sieht zudem die SdK die Klausel der vorübergehenden Abweichung vom Vergütungssystem. In diesen Fällen ist eine Nachvollziehbarkeit der Vorstandsvergütungen für Außenstehende kaum mehr möglich. Aus diesem Grund kann die SdK dem vorliegenden Vorstandsvergütungssystem in Gänze nicht zustimmen.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich