TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Pentixapharm Holding AG und den Konzern für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2025, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289a, 315a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2025
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2025
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2 a) Dr. Andreas Eckert
Zustimmung
Begründung: Die Gesellschaft befindet sich noch im F + E Stadium. Die Zahlen haben deshalb nur eingeschränkte Aussagekraft. Der Vorstand hat eine Neuausrichtung zum langfristigen Fortbestand eingeleitet. Es stellt sich allerdings die Frage, warum dies bereits so kurz nach der Abspaltung von Eckert + Ziegler notwendig war.
TOP 2 b) Dr. Dirk Pleimes
Zustimmung
Begründung: Siehe TOP 2a
TOP 2 c) Henner Kollenberg
Zustimmung
Begründung: Siehe TOP 2a
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2025
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 3 a) Dr. Andreas Eckert
Zustimmung
Begründung: Soweit laut AR Bericht erkennbar, hat der Aufsichtsrat seine Aufgaben der Überwachung bei der Gesellschaft erfüllt. Die SdK kritisiert aber das unangebrachte Entsendungsrecht des Großaktionärs in den Aufsichtsrat, auch wenn dies natürlich kein Punkt für die Beurteilung der Entlastung ist.
TOP 3 b) Dr. Harald Hasselmann
Zustimmung
Begründung: Siehe TOP 3a
TOP 3 c) Jens Giltsch
Zustimmung
Begründung: Siehe TOP 3a
TOP 3 d) Frank Perschmann
Zustimmung
Begründung: Siehe TOP 3a
TOP 3 e) Hakim Bouterfa
Zustimmung
Begründung: Siehe TOP 3a
TOP 3 f) Prof. Dr. Marcus Quinkler
Zustimmung
Begründung: Siehe TOP 3a
TOP 3 g) Prof. Dr. Ken Herrmann
Zustimmung
Begründung: Siehe TOP 3a
TOP 3 h) Dr. Jürgen Allerkamp
Zustimmung
Begründung: Siehe TOP 3a
TOP 4 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss und für den Konzernabschluss sowie des Prüfers für die Nachhaltigkeitsberichtserstattung, jeweils für das Geschäftsjahr 2026
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 4 a) Die MSW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Berlin wird zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und für den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2026 gewählt
Zustimmung
Begründung: Da der Abschlussprüfer keine Beratung bei der Gesellschaft macht, bestehen keine Bedenken gegen die Wiederwahl. Auf der HV muss aber noch nachgefragt werden, woher die hohe Nachzahlung aus dem Vorjahr resultiert.
TOP 4 b) Die MSW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Berlin wird zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026 gewählt
Zustimmung
Begründung: Siehe TOP 4a
TOP 5 Beschlussfassung über die Verringerung der Zahl der Aufsichtsratsmitglieder durch Änderung von § 13 Abs. 1 der Satzung
Ablehnung
Begründung: Der Aufsichtsrat ist mit 6 Mitgliedern eindeutig zu groß für diese Gesellschaft, eine Reduzierung also angebracht, wenngleich diese Erkenntnis auch etwas spät kommt. Die Erfahrung hat aber gezeigt, dass ein Aufsichtsrat mit zumindest 4 Mitgliedern sinnvoll ist, um die Beschlussfähigkeit auch beim Ausfall eines Mitglieds zu gewährleisten. Die SdK wird also auf der HV den Antrag für die Verringerung auf 4 Mitglieder im Aufsichtsrat stellen.
TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des gemäß § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025
Zustimmung
Begründung: Da es sich nur um eine formale und keine inhaltliche Prüfung des Vergütungssystems handelt, kann dem geprüften Vergütungsbericht zugestimmt werden.
TOP 7 Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder nach § 113 Abs. 3 AktG und die entsprechende Satzungsänderung
Begründung: Da der Aufsichtsrat auf 3 Mitglieder verkleinert werden soll, ist die Abschaffung von Sitzungsgeldern und der extra Vergütung für Ausschüsse folgerichtig und wird unterstützt. Fraglich bleibt allerdings die 3fach Vergütung für den AR Vorsitzenden. Da die SdK einen Aufsichtsrat aus 4 Mitgliedern bevorzugt, wird die SdK eine Reduzierung auf die doppelte Vergütung für den AR Vorsitzenden als Kostenausgleich für das 4. AR Mitglied auf der HV vorschlagen.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden
Keine Abstimmung erforderlich