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Südzucker AG

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 17.07.2025
Sprecher: Andreas Schmidt

Südzucker AG
Maximilianstraße 10
68165 Mannheim
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Südzucker AG und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts der Südzucker AG und des Konzerns (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 Handelsgesetzbuch), des Berichts des Aufsichtsrats und des Vorschlags des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns, jeweils für das Geschäftsjahr 2024/25


Keine Abstimmung erforderlich


TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Begründung: Bei einem negativen Ergebnis pro Aktie von € 0,54 ist selbst eine stark von € 0,90 auf € 0,20 gesenkte Dividende eigentlich nicht zu verantworten. Da aber der Cash-Flow, auf Grund von sinkendem Working Capital (Preise) und aktivem Management noch deutlich positiv ist kann die Zahlung der Mini-Dividende akzeptiert werden. Sollte sich aber die erhoffte Preissteigerung bei Zucker nicht einstellen und die Ergebnisse weiter schlecht sein muss über einen Komplettausfall der Dividende gesprochen werden.

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024/25

Zustimmung

Begründung: Das Ergebnis im Bereich Zucker ist ein Desaster und nach Meinung des Sprechers nicht nur auf sinkende Preise zurückzuführen. Demgegenüber steht die ausgleichende Wirkung der Nicht-Zucker Aktivitäten. Im Rahmen der Möglichkeiten hat das Management eine gute Arbeit geleistet.

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024/25

Ablehnung

Begründung: Die enttäuschenden Ergebnisse im Bereich Zucker sind nach Meinung des Sprechers auf eine verfehlte Politik in Hinblick auf die Bezahlung der Landwirte zurückzuführen. Hier nimmt nach Auffassung des Sprechers die Zuckerrübenlobby im Aufsichtsrat massiv Einfluss auf den Vorstand. Da nicht klar ist, wer im Aufsichtsrat die verfehlte Geschäftspolitik zu Lasten der (freien) Aktionäre unterstützt hat und wer nicht, wird speziell dem Aufsichtsratsvorsitzenden, aber auch allen Aufsichtsräten, die Entlastung verweigert.

TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025/26 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht von unterjährigen Finanzinformationen

Zustimmung

Begründung: Das gesamte Honorar ist sehr kräftig von € 1,3 auf € 2,25 Mio. angestiegen. Die üblichen Prüfkosten sind mit € 1.3 Mio im üblichen Rahmen. Die anderen Bestätigungsleistungen sind sehr stark von 128 Tsd auf 958 Tsd angestiegen. Darin enthalten sind Kosten für die erstmalige Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts, aber auch Kosten in Zusammenhang mit der CSRD Einführung. Sonstige Leistungen sind zu vernachlässigen (8Tsd). KPMG hat erstmalig den Abschluss 2023 geprüft. Damit scheint die Unabhängigkeit der Prüfung nicht gefährdet zu sein.

TOP 6 Beschlussfassung über die Wahl des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts und des Konzernnachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2025/26

Zustimmung

Begründung: Das gesamte Honorar ist sehr kräftig von € 1,3 auf € 2,25 Mio angestiegen. Die üblichen Prüfkosten sind mit € 1.3 Mio im üblichen Rahmen. Die anderen Bestätigungsleistungen sind sehr stark von 128 Tsd auf 958 Tsd angestiegen. Darin enthalten sind Kosten für die erstmalige Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts, aber auch Kosten in Zusammenhang mit der CSRD Einführung. Sonstige Leistungen sind zu vernachlässigen (8Tsd). KPMG hat erstmalig den Abschluss 2023 geprüft. Damit scheint die Unabhängigkeit der Prüfung nicht gefährdet zu sein.

TOP 7 Beschlussfassung über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024/25

Zustimmung

Begründung: Das Vergütungssystem ist relativ übersichtlich und bewegt sich im Rahmen des von der Hauptversammlung genehmigten Vergütungssystems.

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


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