1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der VIB Vermögen AG und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2023, der Lageberichte für die VIB Vermögen AG und den VIB Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
Keine Abstimmung erforderlich
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2023
Ablehnung
Begründung: Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e. V. (SdK) wird dem Verwaltungsvorschlag der vollständigen Übertragung des Bilanzgewinns auf neue Rechnung nicht zustimmen.
Aus Sicht der SdK hat die AG einen - den Aktionären zustehenden - Gewinn in Höhe von 3,92 € je Aktie erwirtschaftet. Aus Sicht der Gesellschaft gibt es keinen erkennbaren Grund an der von der SdK grundsätzlichen Forderung einer Ausschüttung von 40-60 % des Konzernjahresüberschusses abzuweichen. Bereits im letzten Jahr hat die AG keine Gewinnausschüttung vorgenommen, dies mit der Begründung, die Gelder für das weitere Wachstum zu verwenden. Dies hat zu einer sichtlichen Verärgerung der Aktionäre geführt, da die AG unmittelbar nach der Hauptversammlung mit einer ad hoc Mitteilung verkündet hat, ein Darlehen von 200 Mio. € an den Großaktionär DIC Asset AG zu geben, obwohl zur HV der Ausschüttungsverzicht mit der Begründung verkündet worden war, diese Mittel zur Förderung der Wachstumsstrategie vorzuziehen.
Die SdK hat in Ergänzung zu TOP 2 der Tagesordnung einen Antrag zur Ausschüttung einer Mindestdividende gestellt.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023
Ablehnung
Begründung: Die SdK wird dem Veraltungsvorschlag der Vorstandentlastung nicht zustimmen.
Der Vorstand hat zwar seine Aufgaben der zielgerichteten Unternehmensführung vollständig wahrgenommen und die wesentlichen Finanzkennzahlen weiterhin in positiver Richtung bewegt.
Allerdings wird die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e. V. nicht für eine Entlastung stimmen, weil die Hauptversammlung wiederum ausschließlich in virtueller Form stattfindet und damit aktionärsunfreundlich ist. Die SdK lehnt eine virtuelle Hauptversammlung ab, wenn es keine exogenen Ursachen gibt wie zum Bsp. ein Versammlungsverbot. Die Erfahrungen der letztjährigen HV gerade der VIB Vermögen AG, haben öffentlich gezeigt, dass es dem Sprecher der SdK nur mit 16 Telefonaten mit der Technik des Dienstleisters möglich war, über das Portal Zutritt zur HV zu erlangen und in einzelnen Zeitfenstern und einem schwarzen Bildschirm in unzähligen Versuchen den Wortbeitrag fortzusetzen. Neben den technischen Problemen wurde von Aktionären auf physischen Hauptversammlungen berichtet, dass sie sich das nicht angetan haben, stundenlang vor einem Bildschirm zu sitzen. Dies entspricht der wiederholten Erfahrung, dass bei einer sonst üblichen Beteiligung von 600 - 1.100 Aktionären lediglich 8-11 % teilgenommen haben. Gerade die Kommunikation der Aktionäre mit den Gremien sowie der Austausch der Aktionäre untereinander sind wesentliche Bestandteile einer aktiven Kapitalmarktbeteiligung. Möglicherweise wird eine virtuelle HV ein Entscheidungskriterium für eine Unternehmensbeteiligung sein. Die SdK vertritt die Position einer hybriden Hauptversammlung, die sowohl aktiv interessierten Aktionären den direkten Kontakt ermöglicht, aber auch Aktionären, die auf eine Anreise verzichten, die Teilnahme erlaubt.
Außerdem ist die SdK nicht mit dem Vorschlag der Verwaltung in TOP 2 einverstanden, den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen und verweist diesbezüglich auf den Ergänzungsantrag zu TOP 2 auf Ausschüttung einer Mindestdividende.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
Ablehnung
Begründung: Der Aufsichtsrat ist zwar seinen Aufgaben der Beratung des Vorstands, sowie der Kontrolle und Überwachung nach unserer bisherigen Kenntnis stets nachgekommen, allerdings lässt er - als von den Aktionären gewähltes Gremium - zumindest bei der Dividendenausschüttung die Interessen der Minderheitsaktionäre nicht erkennen.
5. Beschlussfassung über die Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen im Geschäftsjahr 2024 und im Geschäftsjahr 2025 im Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung
Zustimmung
Begründung: Die SdK hat keine Einwendungen gegen die Wiederwahl der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München als Abschluss- und Konzernabschlussprüfer sowie zum Prüfer für eine etwaige Durchsicht von unterjährigen Finanzinformationen für das Geschäftsjahr 2024 und 2025 im Zeitraum bis zur nächsten Hauptversammlung zu wählen.
6. Beschlussfassung über die Wahl zum Aufsichtsrat - Herrn Stefan Mattern
Zustimmung
Begründung: Die SdK hat keine Einwände gegen den Wahlvorschlag für Herrn Mattern für den Aufsichtsrat der AG.
7. Beschlussfassung über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag vom 27. Juni 2024 zwischen der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft mit Sitz in Ingolstadt als übertragendem Rechtsträger und der VIB Vermögen AG als übernehmendem Rechtsträger
Zustimmung
Begründung: Die SdK hat keine Einwendungen gegen den Verschmelzungsvertrag mit der BBI AG.
08.07.2024 Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung
Keine Abstimmung erforderlich
8. Beschlussfassung über die Bestellung eines Sonderprüfers
Zustimmung
Begründung: Die SdK unterstützt den Antrag zur Bestellung des Sonderprüfers für die Prüfungsschwerpunkte im Kontext der Darlehensgewährung.
24.07.2024 : Die am 8. Juli 2024 veröffentlichte Tagesordnung wird daher unter Beibehaltung der bisher bekanntgemachten Tagesordnungspunkte 1 bis 8 um folgende Tagesordnungspunkte 9 und 10 ergänzt und hiermit bekanntgemacht:
Keine Abstimmung erforderlich
9. Beschluss über die Bestellung eines Sonderprüfers zur Untersuchung von Pflichtverletzungen und Verstößen gegen das Aktienrecht des Vorstands und des Aufsichtsrats der VIB Vermögen AG bei nachstenden Rechtsgeschäften und Maßnahmen unter anderem aber nicht abschließend im Verhältnis zur BRANICKS Group AG oder mit dieser verbundenen Unternehmen
Zustimmung
Begründung: Die SdK unterstützt den Antrag zur Bestellung des Sonderprüfers für die Prüfungsschwerpunkte zur Untersuchung von Pflichtverletzungen und Verstößen des Vorstands und des Aufsichtsrats der VIB Vermögen AG gegen das Aktienrecht.
10. Beschlussfassung über die Bestellung eines Sonderprüfers zur Untersuchung der Umstände der Fremdkapitalaufnahme von VIB und Darlehensgewährung von VIB an BRANICKS AG
Zustimmung
Begründung: Die SdK unterstützt den Antrag zur Bestellung des Sonderprüfers für die Prüfungsschwerpunkte im Kontext der Fremdkapitalaufnahme von VIB und Darlehensgewährung von VIB an BRANICKS
Gegenantrag A
Zustimmung
Begründung: Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e. V. (SdK) wird als Antragstellerin den Gegenantrag zu TOP 2 (Bilanzgewinnverwendungsvorschlag) unterstützen und fordert alle Aktionäre ebenfalls auf, den Antrag auf Zahlung einer gesetzlichen Mindestdividende zu unterstützen.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich