TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ZEAG Energie AG zum 31. Dezember 2022, des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2022
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2022
Zustimmung
Begründung: Die in diesem Jahr auf 0,20 EUR gekürzte Dividende entspricht fast vollständig dem im Geschäftsjahr 2022 erwirtschafteten Gewinn. Das Jahresergebnis 2022 war erneut von mehreren negativen Sondereinflüssen geprägt, insbesondere durch die Verwerfungen auf den Energiemärkten. Der Cashflow war negativ, die Liquidität ist aber weiterhin zufriedenstellend. Aufgrund prognostizierter Jahresüberschüsse 2023 (sihe GB S. 23) kann der Vollausschüttung des Gewinns in Form dieser reduzierten Dividende zugestimmt werden.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022
Zustimmung
Begründung: Der Umbau der Gesellschaft zu einem regenerativen Versorger zahlte sich im Krisenjahr 2022 finanziell noch nicht aus, da die Verwerfungen auf den Energiemärkten auch im operativen Betrieb der ZEAG deutliche Bremsspuren hinterließen. Der Verstand steuerte die Gesellschaft jedoch mit ruhiger Hand durch die Energiekrise und baute die regenerativen Erzeugungskapazitäten konsequent weiter aus, was die Ertragslage sukzessive verbessert. Der Entlastung wird zugestimmt.
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat traf sich im Geschäftsjahr 2022 in vier ordentlichen Sitzungen und nahm seine Verpflichtungen in Bezug auf Beratung und Kontrolle wahr.
2 Mitglieder wurden nach vorzeitigem Ausscheiden durch gerichtlichen Beschluss neu eingesetzt und stellen sich auf der HV zur Wahl.
Es bestehen ein Personalausschuss sowie ein Prüfungsausschuss. Dedizierte Anwesenheitsquoten wurden nicht ausgewiesen.
TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023
Ablehnung
Begründung: Die Ereignisse im Fall „Wirecard“ und die Rolle der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young (EY) lassen die SdK ernsthaft an der Eignung von Ernst & Young als Abschlussprüfer einer Gesellschaft zweifeln, weshalb die SdK eine Berufung von E&Y bis zu einer endgültigen Klärung der Vorfälle weiterhin nicht unterstützt.
TOP 6 Neuwahl des Aufsichtsrats
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 6a) Aurélie Alemany
Zustimmung
Begründung: Frau Alemany ist fachlich geeignet und gehörte bereits in der abgelaufenen Amtsperiode dem Aufsichtsrat an. Gegen die Wiederwahl bestehen keine Bedenken. Als Geschäftsführerin der SENEC GmbH, einer 100% Tochter der EnBW AG, ist sie der EnBW zuzurechnen.
TOP 6b) Rainer Allmannsdörfer
Begründung: Herr Allmannsdörfer repräsentiert den Hauptaktionär EnBW und begleitet bereits eine Reihe von Mandaten im EnBW-Konzern. Er wurde vom zuständigen Registergericht mit Beschluss vom 31. Oktober 2022 als Nachfolger eines ausgeschiedenen EnBW-Repräsentanten bestellt.
Herr Allmannsdörfer mag fachlich geeignet sein, die Nominierung einer Person, die nicht Teil des EnBW-Konzerns ist, wäre für diese Nachbesetzung jedoch wünschenswerter, um mit der notwendigen Distanz und Unabhängig die Kontrollfunktionen ausüben zu können.
TOP 6c) Martin Diepgen
Zustimmung
Begründung: Bürgermeister Martin Diepgen wurde vom zuständigen Registergericht mit Beschluss vom 31. Oktober 2022 als Nachfolger es ausgeschiedenen Oberbürgermeister Harry Mergel eingesetzt. Gegen die Wahl bestehen keine Bedenken.
TOP 6d) Linda Engelhard
Begründung: Mit Frau Engelhard bewirbt sich eine weitere Repräsentatin des bestimmenden Hauptaktionärs EnBW.
Unabhängig von der fachlichen Eignung von Frau Engelhard wäre auch hier die Nominierung einer Person, die nicht Teil des EnBW-Konzerns ist, für diese Nachbesetzung des Aufsichtsrats wünschenswerter, um mit der notwendigen Distanz und Unabhängig die Kontrollfunktionen ausüben zu können.
TOP 6e) Steffen Ringwald
Zustimmung
Begründung: Herr Ringwald repräsentiert den Hauptaktionär EnBW und ist der bisherige Vorsitzende des Aufsichtsrats der ZEAG. Gegen die Wiederwahl bestehen keine Bedenken.
TOP 6f) Dr. Johannes Zügel
Zustimmung
Begründung: Herr Dr. Zügel repräsentiert ebenfalls den Hauptaktionär EnBW und gehörte auch in der abgelaufenen Amtsperiode dem Aufsichtsrat an. Gegen die Wiederwahl bestehen keine Bedenken.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich