1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts, des Konzernabschlusses, des Konzernlageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Keine Abstimmung erforderlich
2. Verwendung des Bilanzgewinns
Ablehnung
Begründung: Zur Ausschüttung kommen soll wie im Vorjahr wieder eine Dividende von € 0,29 je Aktie. Die Ausschüttungsquote beträgt rund 26,38% des Konzernjahresgesamtergebnisses. Nach den Sdk-Richtlinien sollte an die Aktionäre regelmäßig eine Quote von 40-60% des Konzernjahresüberschusses ausgeschüttet werden, Diese Quote wird auch in diesem Jahr wieder deutlich verfehlt. Wenn auch das Unternehmen eine langfristige Wachstumsstrategie verfolgt, so wäre eine deutliche Erhöhung der Ausschüttungsquote angemessen. Der Gewinnverwendungsvorschlag ist deshalb abzulehnen.
3. Entlastung des Vorstands
Zustimmung
Begründung: Aufgrund eines unerwartet schwachen 4.Quartal 2025, musste für das Geschäftsjahr 2025 ein Umsatzrückgang von 3,2% ausgewiesen werden. Damit hat sich das Unternehmen zwar leicht besser entwickelt als die deutsche Chemieindustrie. Die Umsatzprognose wurde jedoch verfehlt. Mit der erreichten EBIT-Marge von 7,7% wurde diese Prognose erfüllt. Der Vorstand hält eine konsequente Kosten- und Prozessdisziplin ein und führt das Unternehmen sehr umsichtig und vorausschauend.
4. Entlastung des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Der Bericht des Aufsichtsrats lässt darauf schließen. dass der Aufsichtsrat seine Kontroll- und Beratungspflichten gewissenhaft und umfassend erfüllt hat.
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026
Ablehnung
Begründung: Die Deloitte GmbH ist seit 2009 Abschlussprüfungsgesellschaft der Nabaltec AG und soll auch wieder das Geschäftsjahr 2026 prüfen. Nach Auffassung der SdK sollte jedoch generell alle 10 Jahre die Prüfungsgesellschaft gewechselt werden, um das Entstehen einer zu großen Vertrautheit zu vermeiden. Aus diesem Grund lehnen wir die Wiederwahl von Deloitte als Abschlussprüfer ab.
6. Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG und zu deren Verwendung
Ablehnung
Begründung: Die SdK sieht es kritisch, wenn in einer HV sowohl Beschlussfassungen zum Rückkauf eigener Aktien, als auch die Ermächtigung zu einer Kapitalerhöhung vorgeschlagen werden.
Außerdem lehnt die SdK grundsätzlich Kapitalvorratsbeschlüsse ohne Bezugsrecht über 10% des Grundkapitals aufgrund des damit verbundenen Verwässerungseffekt und der fehlenden konkreten Entscheidungsgrundlage ab. Dabei sind alle Kapitalvorratsbeschlüsse in der Summe zu betrachten. Deshalb lehnen wir diesen Tagesordnungspunkt ab.
7. Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals sowie entsprechende Änderung der Satzung
Ablehnung
Begründung: siehe TOP 6
8. Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen
Ablehnung
Begründung: Die SdK lehnt Kapitalvorratsbeschlüsse zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen unter Ausschluss einer Sacheinlage ohne Bezugsrecht über 10% ab.
9. Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals sowie entsprechende Änderung der Satzung
Ablehnung
Begründung: siehe TOP 6
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich