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Salzgitter AG

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 03.06.2026
Sprecher: Christian Retkowski

Salzgitter AG
Eisenhüttenstr. 99
38239 Salzgitter
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Salzgitter Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2025 mit dem zusammengefassten Lagebericht und dem Bericht des Aufsichtsrates


Keine Abstimmung erforderlich


TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes

Zustimmung

Begründung: In einem weiterhin sehr herausfordernden Umfeld erzielte die Salzgitter AG im abgelaufenen Geschäftsjahr 2025 ein Ergebnis von -1,37 € (Vorjahr: -6,51 €), was einer deutlichen Verbesserung zum Vorjahr darstellt, aber weiterhin sicherlich nicht befriedigend sein kann. Trotz des Verlustes will die Verwaltung der Salzgitter AG eine Dividende in Höhe von 0,20 € ausschütten. Damit wird die Dividende aus der Substanz gezahlt. Die Beweggründe der Dividendenzahlung sowie die weitere Dividendenpolitik müssen hingegen näher hinterfragt werden.

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes

Zustimmung

Begründung: Den Mitgliedern des Vorstandes kann aus Sicht der SdK Entlastung erteilt werden. In überaus herausfordernden Zeiten, insbesondere auch für die deutsche Stahlindustrie, konnte dennoch das abgelaufenen Geschäftsjahr 2025 zufriedenstellend abgeschlossen werden. Der Kapitalmarkt ist zumindest sehr optimistisch, da die Salzgitter-Aktie in 2025 rund 250% Kursgewinn realisieren konnte.

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates

Zustimmung

Begründung: Der Aufsichtsrat ist augenscheinlich im Hinblick auf seine Pflichten im Bereich Beratung und Kontrolle des Vorstandes im abgelaufenen Geschäftsjahr 2025 in 5 Aufsichtsratssitzungen mit einer Teilnahmequote von 97% nachgekommen. Dem Aufsichtsrat gebührt sodann Entlastung.

TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichtes für das Geschäftsjahr 2026


Keine Abstimmung erforderlich


TOP 5.1 Die EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer der Salzgitter Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2026 bestellt.

Ablehnung

Begründung: Sehr enttäuschend aus Sicht der SdK ist das weitere Festhalten der Verwaltung am Abschlussprüfer EY. Die bei Wirecard festgestellten "Mängel" und das hierzu von EY kommunizierte Selbstverständnis lassen nach wie vor befürchten, daß es sich um ein Prüfungsverständnis und eine Prüfungspraxis handelt, bei dem die SdK die Prüfungsqualität - abseits der Qualität und Integrität der jeweiligen Prüfer - nicht mehr als gewährleistet ansieht. Diese Einschätzung wird nach Auffassung der SdK durch den sog. Wambach-Report gestützt. Einmalig dürfte weiterhin die Inszenierung als Opfer und Aufklärer eines der größten Betrugsskandale in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland sein. Ein Bekenntnis EY’s zu ihrer Verantwortung sowie ein Nachweis darüber, daß EY aus dem Wirecard-Skandal seine Lehren gezogen und Prozesse angepasst hat, sind sicherlich nicht ausreichend, wären aber ein erster Schritt. Im Übrigen wird auf die Begründung im Vorjahr zu diesem Tagesordnungspunkt Bezug genommen.

TOP 5.2 Die EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, wird zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichtes für das Geschäftsjahr 2026 bestellt.

Ablehnung

Begründung: Siehe Begründung TOP 5.1.

TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichtes

Zustimmung

Begründung: Die Zustimmung zum Vergütungsbericht erfolgt im Sinne einer rein redaktionellen Billigung im Sinne des § 120a Abs. 4 AktG. Gegenstand der Beschlussfassung ist ausschließlich die formale und gesetzeskonforme Ausgestaltung des Berichts gemäß den Anforderungen des § 162 AktG, insbesondere im Hinblick auf Vollständigkeit, Transparenz und Klarheit der Darstellung. Da diese formalen Berichtspflichten aus Sicht der SdK erfüllt sind, wird der Vergütungsbericht im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben für das Geschäftsjahr 2025 redaktionell gebilligt.

TOP 7 Nachwahl von Aufsichtsratsmitgliedern: Herr Burkhard Dahmen und Herr Dr. Klaus Keysberg

Zustimmung

Begründung: Die Wahl der beiden Kandidaten Herrn Burkhard Dahmen sowie Herrn Dr. Klaus Keysberg in den Aufsichtsrat kann aus Sicht der SdK zugestimmt werden. Beide Kandidaten verfügen über hinreichende fachliche Expertise, um einen Mehrwert für den Aufsichtsrat darzustellen und beide sind nicht overboarded.

TOP 8 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Bezugs- und des Andienungsrechts

Ablehnung

Begründung: Die SdK spricht sich dafür aus, generell zunächst eine adäquate Dividende an seine Aktionäre auszuschütten, bevor eigene Aktien erworben werden. Eine angemessene Dividende mit 0,20 € je Aktie ist bei der Salzgitter AG sicherlich noch nicht erreicht worden. Zudem fehlt bei einem Ergebnis je Aktie von minus 1,37 € (Vorjahr -6,51 €) die ausreichende Liquidität, um eigene Aktien zurück erwerben zu können.

TOP 9 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Einsatz von Derivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien nach § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Bezugs- und des Andienungsrechts

Ablehnung

Begründung: Die SdK lehnt grundsätzlich den Einsatz von Derivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien ab.

TOP 10 Beschlussfassung über eine Ermächtigung des Vorstandes, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die Abhaltung einer virtuellen Hauptversammlung vorzusehen, und entsprechende Satzungsänderung

Ablehnung

Begründung: Auch wenn die Salzgitter AG in den letzten Jahren vorbildlich physische Hauptversammlungen durchgeführt hat, wird der hier vorgelegte Vorratsbeschluss zur Abhaltung virtueller Hauptversammlung abgelehnt. Die SdK erachtet die virtuelle Hauptversammlung generell nicht als einen adäquaten Ersatz für eine physische Hauptversammlung.

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden


Keine Abstimmung erforderlich


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