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UmweltBank AG

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 30.07.2026
Sprecher: Gerhard Jäger

UmweltBank AG
Laufertorgraben 6
90489 Nürnberg
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2025, des gebilligten Konzernabschlusses 2025, des Lageberichts, des Konzernlageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des Berichts des Umweltrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2025


Keine Abstimmung erforderlich


2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung

Begründung: Nach 2 Verlustjahren konnte 2025 wieder ein positives Ergebnis ausgewiesen werden. Dies war allerdings nur möglich durch den erfolgreichen Abbau des Beteiligungsportfolios. Die Dividende für 2025 soll 0,05 € je Aktie betragen. Das entspricht einer Ausschüttungsquote von 16,88% desKonzernjahresüberschusses bzw. 22,75% des AG-Bilanzgewinns. Die SdK fordert zwar grundsätzlich eine Ausschüttungsquote von 40-60% des Konzerngewinns. In Anbetracht der Tatsache, dass das positive Jahresergebnis im Wesentlichen nur durch einen gewinnbringenden Abverkauf von Teilen des Beteiligungsprogramms möglich war, stimmen wir dem Gewinnvorschlag zu.

3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025

Zustimmung

Begründung: Die Umsetzung des dringend notwendigen Transformationsprozesses unter Führung des seit 2024 aktiven neuen Vorstandssprechers Dietmar von Blücher zeigen erste Erfolge. Auch die Organisationsstruktur wurde verbessert und die regulatorische Aufstellung gestärkt. Deshalb konnte die Bestellung eines Sonderbeauftragten der BaFin beendet werden. Vom Vorstand wurden zuletzt die richtigen Weichen gestellt zu mehr Produktivität und einem gesunden Wachstum in den nächsten Jahren. Nach Jahren der Nichtentlastung befürworten wir deshalb für 2025 die Entlastung des Vorstandes.

4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025

Zustimmung

Begründung: Es sind keine Gründe bekannt, die gegen eine Entlastung des Aufsichtsrats für 2025 sprechen würden.

5. Wahl des Abschlussprüfers

Zustimmung

Begründung: Es sind keine Gründe bekannt, die gegen eine Wiederwahl der BDO Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sprechen würden. Die von der SdK geforderte Trennung von Prüfung und Beratung wird weitgehend erfüllt. Es wurden auch im Geschäftsjahr 2025 von der BDO keine Honorare für Steuerberatungsleistungen abgerechnet. Neben den Honoraren für Abschlussprüfungsleistungen und Bestätigungsleistungen von T€ 1.444 sind nur T€ 35 Honorare für sonstige Leistungen angefallen.

6. Wahlen zum Aufsichtsrat


Keine Abstimmung erforderlich


6.1 Frau Finja Kütz

Ablehnung

Begründung: Frau Kütz gibt als aktuelle berufliche Tätigkeit "selbständige Senior Advisorin und Aufsichtsrätin" an. Operativ tätige Personen sollen nicht mehr als 3 Mandate ausüben. Frau Kütz ist derzeit jedoch neben ihrer Tätigkeit als Unternehmensberaterin bei 4 Unternehmen als Aufsichtsrätin tätig. Allein deshalb ist eine Wiederwahl abzulehnen. Hinzu kommt, dass Frau Kütz im vergangenen Jahr an der Teilnahme an der außerturnusmäßigen Aufsichtsratssitzung aufgrund einer Terminkollision verhindert war und auch an der letztjährigen Hauptversammlung aufgrund dringender Paralleltermine nicht teilnahm.

6.2 Herrn Georg Schürmann

Zustimmung

Begründung: Es sind keine Gründe bekannt, die gegen eine Wiederwahl von Herrn Schürmann sprechen

6.3 Frau Christina Opitz

Zustimmung

Begründung: Es sind keine Gründe bekannt, die gegen eine Neuwahl von Frau Opitz sprechen.

6.4 Frau Cornelia Schwertner,

Zustimmung

Begründung: Es sind keine Gründe bekannt, die gegen eine Neuwahl von Frau Schwertner sprechen.

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


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