1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der BASF SE und des gebilligten Konzernabschlusses der BASF-Gruppe für das Geschäftsjahr 2025; Vorlage des zusammengefassten Lageberichts der BASF SE und der BASF-Gruppe für das Geschäftsjahr 2025 einschließlich der erläuternden Berichte zu den Angaben nach §§ 289a, 315a Handelsgesetzbuch; Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats
Keine Abstimmung erforderlich
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Bei einem ausgewiesenen Ergebnis pro Aktie von € 1,82 wird die Dividende erneut aus der Substanz bezahlt. Selbst das um Sonderfaktoren bereinigte Ergebnis von € 2,24 deckt nur knapp die Ausschüttung von € 2,25. Auf Grund von Desinvestitionen und anderen Einmaleffekten, aber auch wegen einer EK-Quote von immer noch 45,1% (45,9% im VJ) und einer soliden Finanzsituation ist die Dividendenzahlung gerechtfertigt. Auch um die Aktionäre angemessen an dem Verkauf von Unternehmensteilen teilhaben zu lassen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: In schwierigen Zeiten hat BASF, vor allem im Vergleich zum Wettbewerb, solide Zahlen erwirtschaftet. Der strategisch notwendige Umbau erfolgt schnell und zielgerichtet. Die Finanzsituation ist nach wie vor solide. Insgesamt gesehen scheint der Aufsichtsrat seinen Beratungs- und Kontrollpflichten nachgekommen zu sein.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Zustimmung
Begründung: Die dringend notwendige Anpassung an neue Gegebenheiten kommt schneller als gedacht voran. Dabei werden im Großen und Ganzen ordentliche bis sehr ordentliche Preise für nicht mehr im Kernbereich angesiedelte Unternehmensbereiche erzielt. Notwendige Anpassungen im Kernbereich sind etwas schwieriger, doch die Kostenersparnisse und Optimierungen liegen stetig über Plan. Leider stellt sich fortgesetzt die Frage, ob die bisherigen und geplanten Maßnahmen ausreichen, dem immensen Wettbewerbsdruck (der auch teilweise von der BASF geführt wird) standzuhalten.
5. Beschlussfassung über die Wahl des Prüfers des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses der BASF SE und der BASF-Gruppe für das Geschäftsjahr 2026 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 2026 sowie des Prüfers für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026
Keine Abstimmung erforderlich
5. a) Beschlussfassung über die Wahl des Prüfers des Jahresabschlusses und des Konzern abschlusses der BASF SE und der BASFGruppe für das Geschäftsjahr 2026 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 2026: Deloitte GmbH Wirtschafts prüfungsgesellschaft
Zustimmung
Begründung: Deloitte prüft seit 2023. Deloitte scheint sowohl fachlich als auch personell dazu geeignet, die erforderlichen Prüfungen vornehmen zu können. Das gesamte Honorar von € 35 Mio. ist zwar hoch, entspricht aber dem von vergleichbaren Unternehmen. Sonstige Leistungen spielen keine Rolle.
5b. Beschlussfassung über die Wahl des Prüfers für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026: Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Zustimmung
Begründung: Deloitte prüft seit 2023. Deloitte scheint sowohl fachlich als auch personell dazu geeignet, die erforderlichen Prüfungen vornehmen zu können. Das gesamte Honorar von € 35 Mio. ist zwar hoch, entspricht aber dem von vergleichbaren Unternehmen. Sonstige Leistungen spielen keine Rolle.
6. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts nach § 162 Aktiengesetz für das Geschäftsjahr 2025
Zustimmung
Begründung: Der Vergütungsbericht ist relativ klar und übersichtlich und bewegt sich im Rahmen des von der HV verabschiedeten Vergütungsmodells.
7. Beschlussfassung über die Zustimmung zum Ausgliederungs und Übernahmevertrag zwischen der BASF SE und der BASF Agricultural Solutions Deutschland GmbH
Zustimmung
Begründung: Grundsätzlich begrüßt die SdK die vorgeschlagene Ausgliederung des Agro Bereichs. Als ein eigenständigeres Unternehmen sollte Agro den notwendigen Wandel, aber auch mögliche Chancen besser und schneller umsetzten können. Und gleichzeitig sollte der Wert des Geschäfts mit einem Börsengang besser erkennbar werden und auf die Bewertung der BASF Aktie ausstrahlen. Die Sorge der SdK besteht eher darin, dass die Core Segmente ohne Quersubvention der höhermargigen Stand-Alone Segmente auf Dauer seine Kapitalkosten verdienen kann.
8. Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden und die Erteilung einer neuen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 Aktiengesetz und zu deren Verwendung mit möglichem Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts
Zustimmung
Begründung: Grundsätzlich steht die SdK Aktienrückkäufen skeptisch gegenüber. Bisher fehlt der eindeutige empirische Beweis, dass Aktienrückkäufe den Aktienkurs nachhaltig steigern können. Die SdK würde in den aktuell schwierigen Zeiten einen verstärkten Abbau der Verschuldung von etwa € 18 Mrd (ohne ca € 20 Mrd. Pensionsverpflichtungen) bevorzugen. Da jedoch „nur“ etwa € 4 Mrd für Aktienrückkäufe bis 2028 geplant sind fließt mit € 8 Mrd doppelt so viel in die geplante Dividende. Da die aktuelle Rendite der durch Rückkäufe gesparten Dividende von etwa 4,5 % über den direkten Finanzierungskosten liegt ergibt sich zumindest keine zusätzliche Zinsbelastung für die BASF.
9. Wahl zum Aufsichtsrat - Mark Garrett
Zustimmung
Begründung: Die fachliche Eignung steht auf Grund seiner Führungstätigkeiten, z.B. bei Ciba und Borealis außer Frage. Eine Ämterhäufung ist nicht gegeben, so dass Herr Garrett ausreichen Zeit für seine AR Tätigkeit haben sollte. Ein Interessenkonflikt ist nicht erkennbar.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich