1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts für die Schloss Wachenheim AG und den Konzern mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 und § 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuches sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2023
Keine Abstimmung erforderlich
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2022/2023
Zustimmung
Begründung: Das um außerordentliche Positionen bereinigte Ergebnis stieg zwar leicht an, aber der ausgewiesene Gewinn pro Aktie fiel recht deutlich von € 1,73 auf € 1,38. Damit steigt bei einer unveränderten Dividende von € 0,60 die Ausschüttungsquote von 34,6% auf 43,5%. Trotz steigenden Investitionen in der Zukunft ist die Finanzsituation nach wie vor sehr solide und die SdK begrüßt die stabile Dividende als positives Signal an die freien Aktionäre und als Zeichen einer recht aktionärsfreundliche Ausschüttungspolitik.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2023
Zustimmung
Begründung: In einem schwierigen Umfeld hat Sekt Wachenheim den adjustierten (um Restrukturierungsmaßnahmen) bereinigten operativen Gewinn gesteigert. Die Diversifikation in den Einzelhandel hinein sollte mittelfristig zu einer besseren Risikostreuung, aber auch zu steigenden Ergebnissen führen. Gleichzeitig werden Kostenstrukturen und Prozesse, aber auch die Energieintensität stetig verbessert.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2023
Zustimmung
Begründung: Die strategische Positionierung ist nach wie vor sehr gut und die Finanzen sind mehr als solide. Neue Marken und Getränke werden stetig in den Markt eingeführt und zusätzlich werden konstant Effizienzmaßnahmen ergriffen. Damit scheint der Aufsichtsrat seinen Beratungs- und Kontrollpflichten nachgekommen zu sein.
5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2024 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2024 enthaltenen verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts
Zustimmung
Begründung: Die Gebühren von insgesamt € 219 Tsd scheinen angemessen. Die sonstigen Leistungen sind mit € 7 Tsd unkritisch. Nexia (bzw RSM) prüft seit 2018/19, so dass die Unabhängigkeit nicht gefährdet zu sein scheint.
6. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2022/23
Zustimmung
Begründung: Der Vergütungsbericht ist relativ klar und übersichtlich und entspricht dem genehmigten Vergütungssystem. Es fällt positiv auf, dass die erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteile und damit die gesamte Vergütung der Vorstände recht deutlich um 15% bzw 17% gesunken sind, obwohl ja das bereinigte Ergebnis leicht angestiegen ist. Dies zeigt, dass die Kriterien strikt angewendet werden, ohne Sonder- oder Ausnahmeregelungen zu nutzen
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich