1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 sowie des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2022 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022
Keine Abstimmung erforderlich
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2022
Zustimmung
Begründung: Die vorgeschlagene Dividende von 16 Cent je Aktie entspricht einer Ausschüttungssumme von knapp 1,2 Mio. € und damit rund 85 % vom Jahresüberschuss. Dies liegt weit über der von der SdK grundsätzlich empfohlenen Ausschüttungsbandbreite von 40 bis 60 %. Aufgrund der komfortablen finanziellen Ausstattung kann die vorgeschlagene Dividendenzahlung jedoch ohne Probleme getragen werden und stellt zumindest einen kleinen Beitrag zur Dividendenkontinuität dar.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022
Zustimmung
Begründung: Im abgelaufenen Geschäftsjahr haben sich die Erträge erodiert. Unterm Strich ist der Jahresüberschuss um 89 % eingebrochen. Noch weiter bergab geht es aktuell im ersten Halbjahr 2023. Es ist auf der HV zu hinterfragen, warum die Bemühungen der Diversifizierung nicht bereits mehr Frucht tragen. Abseits dieser hochzyklischen Entwicklung ist die Gesellschaft finanziell jedoch komfortabel und solide aufgestellt.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat ist seinen Aufgaben und Pflichten ausweislich des Aufsichtsratsberichts im Zuge von fünf Sitzungen nachgekommen.
5. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers sowie Zwischenabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023
Zustimmung
Begründung: Nach BDO in den vergangenen Jahren wird nun die Dohm Schmidt Janka Revision und Treuhand AG zum Abschlussprüfer vorgeschlagen. Es sind keine Umstände ersichtlich, welche die Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers einschränken. Nähere Beweggründe für die Wahl werden auf der HV erfragt.
6. Beschlussfassung über Neuwahlen des Aufsichtsrats
Keine Abstimmung erforderlich
6.1 Herrn Thomas Mühlbauer
Zustimmung
Begründung: Als Gründungsmitglied, Großaktionär und ehemals langjähriger Vorstand ist Thomas Mühlbauer mit dem Unternehmen eng verbunden und ein Gewinn für den Aufsichtsrat.
6.2 Herrn Hendrik Janssen
Zustimmung
Begründung: Hendrik Janssen ist Vorstand der BÖAG Börsen AG und damit Repräsentant des Großaktionärs. Eine Wiederwahl wird gerne unterstützt.
6.3 Dr. Erik Lüders
Zustimmung
Begründung: Als unabhängiges Mitglied und daher im besonderen Maße mit Fokus auf Vertretung der Interessen des Streubesitzes wird der Wiederwahl von Dr. Lüders gerne zugestimmt.
7. Beschlussfassung über die Umwandlung von Inhaberaktien in Namensaktien und entsprechende Satzungsänderungen
Zustimmung
Begründung: Aufgrund dem Machtmissbrauchspotenzial steht die SdK der Umwandlung in Namensaktien im Falle von aktionärsfeindlich agierenden Mehrheitsaktionären grundsätzlich kritisch gegenüber. Dies ist bei mwb jedoch nicht der Fall. Die Aktien der Gesellschaft verteilen sich ganz grob in gleichen Teilen auf vier Aktionärsparteien, unter denen auch die nicht dem Streubesitz zuzurechnenden drei Großaktionäre bisher nicht negativ aufgefallen sind.
8. Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2018, die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals 2023 mit möglichem Ausschluss des Bezugsrechts sowie die entsprechende Satzungsänderung
Ablehnung
Begründung: Ein Genehmigtes Kapital im Volumen von 50 % des Grundkapitals ist deutlich zu hoch. Für solch mannigfaltige Verschiebungen der Vermögenswerte und Aktionärsstruktur soll eine konkret darüber zu beschließende Hauptversammlung einberufen werden.
9. Beschlussfassung über eine Satzungsänderung zur künftigen Ermöglichung virtueller Hauptversammlungen
Ablehnung
Begründung: Die vorgeschlagene Satzungsregelung lässt die notwendigen Konkretisierungen der Ausgestaltung einer derartigen virtuellen Hauptversammlung vermissen und ist daher nicht bestimmt genug. Die SdK lehnt die virtuelle HV als generelle Alternative zur Präsenz-HV ab und möchte den Einsatz einer virtuellen HV auf sog. Not-/Krisensituationen beschränkt sehen. Unter einer Not-/Krisensituation in diesem Sinne versteht die SdK, das unternehmens-externe Ursachen (exogen) dazu zwingen, eine virtuelle HV durchzuführen, weil eine Präsenz-HV aufgrund staatlicher/behördlicher Verbote oder Auflagen nicht durchgeführt werden darf. Rein unternehmensinterne Ursachen vermögen die Durchführung einer virtuellen HV nicht zu rechtfertigen. Daneben erhebt die SdK weitere Forderungen an die Ausgestaltung einer solchen virtuellen HV (Begrenzung auf notwendige Beschlussgegenstände; vollständige Interaktivität, Parallelität der Frageformate [Vorabeinreichung ohne Rechtsverlust und Stellung in der HV], keine Begrenzung des Fragerechts in der Einladung, Verwaltung aller Stimmrechte unter einem Aktionärszugang, Einzelbeantwortung der Fragen, Verschärfung des Verschuldensmaßstabes auf einfache Fahrlässigkeit [§ 276 BGB] bei Anfechtungen aufgrund technischer Störungen sowie Verzicht auf die Enthaftungsmöglichkeit bei Einsatz eines professionellen HV-Dienstleisters).
10. Beschlussfassung über eine Satzungsänderung zur künftigen Ermöglichung der Teilnahme von Aufsichtsratsmitgliedern an Hauptversammlungen im Wege der Bild- und Tonübertragung
Ablehnung
Begründung: Die Aufsichtsratsmitglieder haben am Tag der HV vor Ort zu sein. Die vorgeschlagene Satzungsänderung ist deutlich zu weit gefasst. Demnach stände eine Teilnahme vor Ort nahezu vollständig im Gutdünken.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich