1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts für die Knaus Tabbert AG und den Konzern (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB) für das Geschäftsjahr 2024 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
Keine Abstimmung erforderlich
2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024
Keine Abstimmung erforderlich
2.1 Willem Paulus de Pundert
Zustimmung
Begründung: Der neue CEO Willem Paulus de Pundert kann aus Sicht der SdK entlastet werden. Nach den Korruptionsvorfällen bei der Knaus Tabbert AG wurde Wim de Pundert am 22.11.2024 als CEO in den Vorstand bestellt. De Pundert war vorher seit 2020 im Aufsichtsrat von Knaus Tabbert und ist mit seiner Investmentfirma H.T.P. Investments1 mit 41% Hauptaktionär bei Knaus Tabbert.
2.2 Radim Sevcik
Zustimmung
Begründung: Der neue CFO Radim Sevcik kann aus Sicht der SdK ebenfalls entlastet werden. Er gehört ebenfalls wie Wim de Pundert zu H.T.P. Investments aus Amsterdam. Er wurde nach dem Verdacht der Korruption bei Knaus Tabbert am 5.12.2024 zum neuen CFO bestellt.
2.3 Carolin Schürmann
Begründung: Bisher kann aus Sicht der SdK keine abschließende Beurteilung vorgenommen werden, ob Frau Carolin Schürmann entlastet werden kann. Begründungen für das Ausscheiden von Frau Schürmann als CFO nach nur 15 Monaten sind recht vage formuliert: Zum einen aus persönlichen Gründen, zum anderen aufgrund der Verkleinerung des Vorstandes. Da auch in ihrer Zeit als CFO bereits Korruptionsverdachtsfälle hätten vorgekommen sein können, wird sich die SdK bei der Entlastung von Frau Schürmann enthalten.
2.4 Wolfgang Speck
Zustimmung
Begründung: Die SdK wird sich der Empfehlung des Aufsichtsrats anschließen, die ehemaligen Vorstände Wolfgang Speck und Gerd Adamietzki die Entlastung zu verweigern, da die im Raum stehenden Korruptionsverdachtsfälle noch nicht vollständig aufgeklärt werden konnten.
2.5 Gerd Adamietzki
Zustimmung
Begründung: Die SdK wird sich der Empfehlung des Aufsichtsrats anschließen, die ehemaligen Vorständen Wolfgang Speck und Gerd Adamietzki die Entlastung zu verweigern, da die im Raum stehenden Korruptionsverdachtsfälle noch nicht vollständig aufgeklärt werden konnten.
2.6 Werner Vaterl
Zustimmung
Begründung: Die SdK wird sich ebenfalls der Empfehlung des Aufsichtsrats anschließen, dem ehemaligen Vorstand Werner Vaterl die Entlastung zu verweigern, da die im Raum stehenden Korruptionsverdachtsfälle noch nicht vollständig aufgeklärt werden konnten.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
Zustimmung
Begründung: Augenscheinlich ist der Aufsichtsrat seinen Pflichten im Hinblick auf Beratung und Kontrolle nachgekommen. Aufgrund der strafrechtlichen Anschuldigungen bezüglich von Korruptionsfällen traf sich der Aufsichtsrat im abgelaufenen Geschäftsjahr 14mal. Es wurden personelle Konsequenzen früh eingeleitet, so dass der Aufsichtsrat objektiv gesehen zunächst konsequent gehandelt hat. Dennoch muss der Aufsichtsrat um weitere Klärung der Vorkommnisse bemüht sein und den AktionärInnen auf der Hauptversammlung Rede und Antwort stehen.
4. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers und des Prüfers für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2025 sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen oder -berichte, die vor der ordentlichen Hauptversammlung des Jahres 2026 aufgestellt werden
Zustimmung
Begründung: Der Wahl von KPMG zum Abschlussprüfer und zum Prüfer für die Nachhaltigkeitsberichtserstattung kann aus Sicht der SdK zugestimmt werden.
5. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024
Zustimmung
Begründung: Der Vergütungsbericht umfasst alle relevanten Informationen nach § 162 AktG, ist klar und verständlich geschrieben und wurde vom AP uneingeschränkt geprüft.
6. Beschlussfassung über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder
Ablehnung
Begründung: Das hier vorgelegte Vorstandsvergütungssystem kann aus Sicht der SdK keine Zustimmung erlangen. So sieht es die Möglichkeit von vorübergehenden Abweichungen vom Vorstandsvergütungssystem vor, was aus Sicht der SdK kritisch ist, da dies zu willkürlichen Zahlungen führen kann. Des Weiteren ist das Verhältnis der kurzfristigen zu den langfristigen variablen Vergütungskomponenten hälftig verteilt. Hier fordert die SdK, das maximal 30% der variablen Vergütungskomponenten kurzfristiger Natur sind.
7. Beschlussfassung über die Bestätigung der Vergütung und Beschlussfassung über das Vergütungssystem für die Aufsichtsratsmitglieder
Zustimmung
Begründung: Das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat soll unverändert bleiben. Da es sich um eine rein fixe Vergütung handelt, kann dem Vergütungssystem zugestimmt werden. Auch die Höhe für die einzelnen Aufsichtsratsmitglieder in Höhe von 25 T € erscheinen angemessen. Die vierfache Erhöhung für den Vorsitz (100 T €) erscheint jedoch etwas zu hoch auszufallen. Dennoch scheint das System in der Gesamtschau zustimmungsfähig.
8. Wahlen zum Aufsichtsrat
Keine Abstimmung erforderlich
8.1 Dr. Esther Hackl,
Zustimmung
Begründung: Der Wiederwahl von Frau Dr. Hackl kann aus Sicht der SdK zugestimmt werden.
8.2 René Ado Oscar Bours,
Zustimmung
Begründung: Der Wiederwahl von Rene Bours kann aus Sicht der SdK zugestimmt werden.
8.3 Jana Donath,
Zustimmung
Begründung: Auch der Wiederwahl von Jana Donath kann aus Sicht der SdK zugestimmt werden.
8.4 Klaas Meertens
Zustimmung
Begründung: Auch der Wiederwahl von Herrn Klaas Meertens kann aus Sicht der SdK zugestimmt werden.
8.5 Willem Paulus de Pundert,
Zustimmung
Begründung: Grundsätzlich kann auch der Wiederwahl von Wim de Pundert zugestimmt werden. Allerdings hat er nach den Korruptionsvorfällen Ende 2024 den CEO Posten bei KnausTabbert übernommen. Hier ist zu hinterfragen, wie lange er diese Funktion noch ausüben wird. Eine Doppelfunktion als CEO und AR-Mitglied als Dauerlösung erscheint sicherlich nicht sinnvoll. Zudem ist de Pundert mit seiner Investmentfirma H.T.P. mit 41% Hauptaktionär bei KnausTabbert.
8.6 Julien Etaix
Zustimmung
Begründung: Der Wahl von Julien Etaix kann aus Sicht der SdK zugestimmt werden.
9. Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden und die Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals gegen Bar- und/oder Sacheinlagen mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre sowie über die entsprechende Änderung des § 4 Absatz 3 der Satzung.
Ablehnung
Begründung: Die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals 2025, welches eine Grundkapitalerhöhung gegen Bar und/oder Sacheinlagen um bis zu 50% des Grundkapitals ermöglicht, ist aus Sicht der SdK viel zu weit gefasst und damit abzulehnen.
10. Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden und die Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, Genussrechte und/oder Gewinnschuldverschreibungen oder einer Kombination dieser Instrumente mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts auf diese Options- oder Wandelschuldverschreibungen sowie über entsprechende die Änderung des § 4 Absatz 4 der Satzung.
Ablehnung
Begründung: Auch dieser hier vorgeschlagene Kapitalvorratsbeschluss erstreckt sich auf eine Grundkapitalerhöhung von bis zu 50% des bestehenden Grundkapitals und ermöglicht zudem einen Bezugsrechtsausschluss von bis zu 20% des Grundkapitals. Auch dies wäre aus Sicht der SdK ein zu großer Einschnitt in die Aktionärsstruktur der Gesellschaft.
11. Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden und die Schaffung einer neuen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und zur Verwendung eigener Aktien nach § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG mit Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss
Ablehnung
Begründung: Bei einem erzielten Konzernjahresverlust, einem negativen operativen CashFlow und bei keiner Dividendenfähigkeit der Gesellschaft sollte überschüssige Liquidität nicht für den Erwerb eigener Aktien genutzt werden.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich