TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzern-Abschlusses zum 30.09.2024, des zusammengefassten Lage- und Konzern-Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2023/2024 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB für das am 30.09.2024 abgelaufene Geschäftsjahr
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023/2024
Zustimmung
Begründung: Der Umsatz im vergangenen Geschäftsjahr (37 Mio. €) liegt deutlich unter dem erwarteten Umsatz (41-45 Mio. €), wie dies auf der Hauptversammlung im letzten Jahr kommuniziert wurde. Angesichts der Herausforderungen u.a. durch die geopolitischen Konflikte und der dadurch erfolgten Zurückhaltung seitens der Kunden, kann der Entlastung dennoch zugestimmt werden. Angesichts der konstanten Personalkosten ist es vor dem Hintergrund des Umsatzeinbruchs wenig verwunderlich, dass die Gesellschaft im vergangenen Geschäftsjahr einen Verlust erzielt hat. Angesichts des Fachkräftemangels ist es sicherlich zielführender, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu halten, um bei einem Umsatzwachstum die Kundenanfragen bearbeiten zu können.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023/2024
Zustimmung
Begründung: In seinem Bericht informiert der Aufsichtsrat detailliert über seine Arbeit im vergangenen Geschäftsjahr. Es ist erfreulich, dass alle Mitglieder an allen Sitzungen teilgenommen haben ebenso wie die Durchführung einer Effizienzprüfung. Wünschenswert für die Zukunft wäre eine Angabe darüber, inwieweit die Mitglieder des Aufsichtsrates an Weiterbildungen teilgenommen haben (Themen der Weiterbildungen, Übernahme der Kosten durch die Gesellschaft? etc.).
TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers und Konzern-Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024/2025
Zustimmung
Begründung: Da Baker Tilly für das Geschäftsjahr 2021/2022 erstmals zum Abschlussprüfer gewählt wurde sind die zehn Jahre noch nicht erreicht. Dies ist die Grenze, damit nach Ansicht der SdK die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers gewahrt werden kann. Darüber hinaus wurden vom Abschlussprüfer keinerlei Beratungsleistungen erbracht, was die Unabhängigkeit ebenso gefährden könnte. Folglich kann dem Wahlvorschlag zugestimmt werden.
TOP 5 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2023/2024
Zustimmung
Begründung: Der Vergütungsbericht wurde vom Abschlussprüfer uneingeschränkt testiert. Der Abschlussprüfer hat den Vergütungsbericht formell geprüft. Demnach wurde geprüft, ob die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG im Vergütungsbericht gemacht wurden. Eine inhaltliche Prüfung erfolgte nicht durch den Abschlussprüfer, sodass sich das Prüfungsurteil auch nicht auf den Inhalt des Vergütungsberichtes bezieht. Der Vergütungsbericht ist verständlich und transparent, so werden beispielsweise die fixe und variable Vergütung in einer Tabelle übersichtlich dargestellt.
TOP 6 Wahlen zum Aufsichtsrat
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 6.1 Herr Dr. Winfried Holtermüller
Zustimmung
Begründung: Dem Wahlvorschlag kann zugestimmt werden: Der Kandidat verfügt sowohl über die notwendigen Kompetenzen. Auch besteht angesichts der Anzahl an Aufsichtsratsmandaten keine Gefahr eines Overboardings (Amtshäufung eines einzelnen Aufsichtsratsmitglied), sodass ausreichend zeitliche Kapazitäten für die Fortsetzung des Mandats zur Verfügung stehen.
TOP 6.2 Herr Mario Lebherz
Zustimmung
Begründung: Dem Wahlvorschlag kann zugestimmt werden: Der Kandidat verfügt sowohl über die notwendigen Kompetenzen. Auch besteht angesichts der Anzahl an Aufsichtsratsmandaten keine Gefahr eines Overboardings (Amtshäufung eines einzelnen Aufsichtsratsmitglied), sodass ausreichend zeitliche Kapazitäten für die Übernahme des Mandats zur Verfügung stehen.
TOP 7 Beschlussfassung über die Änderung von § 14 der Satzung; Ermächtigung des Vorstands zur Abhaltung einer virtuellen Hauptversammlung
Ablehnung
Begründung: Die SdK befürwortet die Durchführung der Hauptversammlung in Präsenz. Da die Ermächtigung generell und nicht nur in Notsituationen gelten soll, kann dem Vorschlag nicht zugestimmt werden.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich