1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der Bastei Lübbe AG zum 31. März 2025, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts zum 31. März 2025, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB
Keine Abstimmung erforderlich
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2024/2025
Zustimmung
Begründung: Der Dividendenvorschlag ist großzügig und reflektiert die sehr gute Geschäftsentwicklung.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024/2025
Zustimmung
Begründung: Das Vorstandsteam hat gute Arbeit geleistet, wie man in den Geschäftszahlen sehen kann. Die Weichenstellungen der letzten Jahre und die Fokussierung auf die eigene Expertise im Verlagsgeschäft waren erfolgreich.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024/2025
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsratsbericht ist ausführlich und ermöglicht den Aktionären einen guten Einblick in die Tätigkeit des Aufsichtsrats. Die Arbeit des Aufsichtsrats verdient Entlastung.
5. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025/2026
Zustimmung
Begründung: Es sprechen keine Gründe gegen die Wahl des Abschlussprüfers Ebner Stolz GmbH & Co. KG
6. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024/2025
Zustimmung
Begründung: Der Vergütungsbericht kann formal gebilligt werden.
7. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats und die Änderung von § 20 Absatz 1 Satz 1 der Satzung
Ablehnung
Begründung: Es erfolgt keine Begründung warum die Vergütung des Aufsichtsratsvorsitzenden stark erhöht werden soll. Die Gesamtvergütung des Aufsichtsrats ist in der aktuellen Form bereits recht hoch (siehe auch Ablehnung der SdK zu Top 8 der HV 2021).
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich