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Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA)

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 03.07.2025
Sprecher: Markus Neumann

Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA)
Bei St. Annen 1
20457 Hamburg
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft und den Konzern zum 31. Dezember 2024, des Berichts des Aufsichtsrats, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des erläuternden Berichts zu den Angaben gemäß § 289a und § 315a HGB


Keine Abstimmung erforderlich


2. Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2024

Zustimmung

Begründung: Angesichts eines Ergebnisses je Aktie von 0,32 Euro erfüllt der Dividendenvorschlag der Verwaltung einer Auskehrung von 0,16 Euro je Aktie die Forderung der SdK nach einer in etwa hälftigen Teilung des Konzernjahresüberschusses zwischen Gesellschaft und Aktionär.

3. Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024

Ablehnung

Begründung: Wenngleich die wiederholte, aus Sicht der SdK anlasslose Abhaltung einer virtuellen Hauptversammlung dieses Jahr nicht ausschlaggebend für die Nichtentlastung des Vorstands durch die SdK ist, so bleibt sie, auch vor dem Hintergrund der wohl laufenden Komplettübernahme, zu kritisieren. Die aktuelle Nichtentlastung ist vor allem den fortgesetzt schwachen Ergebnissen bei deutlich verbessertem Umsatz im Teilkonzern Hafenlogistik geschuldet, die mit einer im Mehrjahresvergleich gleichfalls sehr schwachen Dividendenauskehrung an die Aktionäre einhergehen. Seine Kapitalkosten hat der Konzern außerdem auch im Berichtsjahr nicht verdient. Der für die Aktionäre relevante Total Shareholder Return (TSR) ist auch im Berichtsjahr als weiterer Maßstab für eine Beurteilung der Leistungen des Vorstands ungeeignet, da dieser nach Auffassung der SdK weiterhin durch das MSC-Übernahmeangebot und mögliche Folgen verzerrt wird.

4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024

Ablehnung

Begründung: Aus Sicht der SdK ist der Aufsichtsrat ausweislich seines ausführlichen Berichts seiner Kontrollpflicht u.a. wiederum in elf formellen Plenumssitzungen nachgekommen. Allerdings ermöglicht der Aufsichtsrat es dem Vorstand anscheinend ohne eigenen Gestaltungswillen und gegen die Interessen der Streubesitzaktionäre eine vergleichsweise restriktive und wenig demokratische Variante der so genannten virtuellen Hauptversammlung durchzuführen (siehe hierzu auch TOP 10). Ferner und aus Sicht der SdK bedeutsamer, hat der Aufsichtsrat durch seine Unterstützung der faktischen operativen Übernahme der HHLA durch MSC die Weichen für eine strategische Weiterentwicklung des Konzerns falsch mitgestellt.

5. Wahl des Abschlussprüfers, des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten

Zustimmung

Begründung: Gegen eine erneute Wiederwahl der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, bestehen seitens der SdK keine Einwände.

6. Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024

Zustimmung

Begründung: Gegen die Billigung des vom Abschlussprüfer geprüften Vergütungsberichts bestehen seitens der SdK keine Bedenken.

7. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands

Ablehnung

Begründung: Das vorgelegte Vergütungssystem kommt den idealtypischen Vorstellungen der SdK sehr nahe, beinhaltet aber leider von der SdK ungeliebte Change-of-Control-Regelungen, die für sich genommen die Ablehnung bewirken.

8. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Zustimmung

Begründung: Ein Bestätigungsbeschluss für das mit Unterstützung der SdK implementierte Vergütungssystem für den Aufsichtsrat ist aus Sicht der SdK reine Formsache.

9. Wahlen zum Aufsichtsrat


Keine Abstimmung erforderlich


9 a) Frau Kristin Berger

Zustimmung

Begründung: Gegen die Wahl der Aufsichtsratskandidaten Berger, Favard und Toft gibt es seitens der SdK keine Einwände.

9 b) Herrn Hugues Favard

Zustimmung

Begründung: Siehe TOP 9 a)!

9 c) Herrn Søren Toft

Zustimmung

Begründung: Siehe TOP 9 a)!

10. Satzungsänderung - Erneuerung der Ermächtigung zur Abhaltung virtueller Hauptversammlungen

Ablehnung

Begründung: Nach Auffassung der SdK ist das Instrument der virtuellen Hauptversammlung in seiner derzeitigen Ausgestaltungsmöglichkeit aufgrund von möglichen Einschränkungen der Rechtsposition der Aktionäre (Anfechtungsausschluss bei technischen Störungen, Einschränkung des Fragerechts der Aktionäre) sowie von Einschränkungen in der Interaktion der Aktionäre während der Hauptversammlung aktionärsfeindlich und damit allerhöchstens in Notsituationen wie etwa in der Corona-Pandemie zu nutzen. Die SdK hält demgegenüber neben der traditionellen Präsenzveranstaltung auch die Nutzung hybrider Veranstaltungsformen für angemessen im Sinne einer funktionierenden Aktionärsdemokratie.

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


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