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1&1 AG

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 16.05.2024
Sprecher: Florian Honselmann

1&1 AG
Wilhelm-Röntgen-Str. 1-5
63477 Maintal
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB) zum 31. Dezember 2023 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 und des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2023


Keine Abstimmung erforderlich


2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2023

Ablehnung

Begründung: Auch wenn man den anlaufenden Ausbau des 5G-Netzes wohlwollend berücksichtigt, lassen sowohl die Cashflow- und Ergebnisentwicklung eine höhere Auszahlung als die Mindestdividende zu.

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023

Ablehnung

Begründung: Das Konzernergebnis nach IFRS liegt unter dem Vorjahresniveau. Der Netzausbau blieb im vergangenen Geschäftsjahr abermals unterhalb des anvisierten Niveaus. Die Auswirkungen der National-Roaming-Vereinbarung mit Vodafone kann noch nicht abschließend beurteilt worden. Die Vereinbarung ändert vorerst nichts an den Grundproblemen, die mit dem Ausbau selbst verbunden sind, sollte aber eine bessere Rückversicherung darstellen als die Vereinbarung mit Telefonica. Weiterhin sind die internen Leistungsverrechnungen mit der faktischen Konzernmutter United Internet sowie diversen Schwestergesellschaften abermals auf 263 Mio. Euro gestiegen. Bei der mittlerweile erreichten Größe und Struktur dieser recht einseitigen Geschäftsvorgänge sollte der Großaktionär einen BGAV zur Abstimmung vorlegen.

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

Ablehnung

Begründung: Auch dem Aufsichtsrat kann unter Verweis auf die im TOP 3 ausführlicher geschilderten Problemstellungen keine Entlastung erteilt werden.

5. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024 sowie, für den Fall einer prüferischen Durchsicht, des Prüfers für unterjährige Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2024 sowie für das erste Quartal des Geschäftsjahrs 2025

Zustimmung

Begründung: Der Abschlussprüfer hat im letzten Geschäftsjahr keine Steuerberatungsleistungen oder sonstige Beratungsleistungen erbracht. Es spricht somit nichts gegen eine Wiederwahl.

6. Beschlussfassung über die Billigung des gemäß § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2023

Zustimmung

Begründung: Dem Vergütungsbericht kann die Zustimmung erteilt werden, weil er alle nach § 162 AktG erforderlichen Angaben enthält.

7. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder

Ablehnung

Begründung: Dem Vergütungssystem kann aus mehreren Gründen keine Zustimmung erteilt werden. Zunächst lehnt die SdK die Übernahme von Kosten der privaten Lebensführung entschieden ab. Auch ein Signing-Bonus und die sehr umfassend zu interpretierende Möglichkeit der Gewährung von Sonderzulagen wird nicht mitgetragen. Weiterhin bevorzugt die SdK im Rahmen der langfristigen variablen Vergütung die Hergabe reeller Aktien mit einer mehrjährigen Haltefrist. Die Maximalvergütung erscheint mit bis zu 3,5 Mio. Euro für ein einfaches Vorstandsmitglied überhöht, zumal sie für den Vorstandsvorsitzenden sogar das Doppelte ausmachen kann.

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


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