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Bastei Lübbe AG

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 13.09.2023
Sprecher: Dr. Clemens Scholl

Bastei Lübbe AG
Schanzenstraße 6 - 20
51063 Köln
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der Bastei Lübbe AG zum 31. März 2023, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts zum 31. März 2023, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB


Keine Abstimmung erforderlich


TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2022/2023

Zustimmung

Begründung: Die Ausschüttung macht ca. 50% des Jahresüberschusses aus.

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022/2023

Zustimmung

Begründung: In einem schwierigen Jahr konnten Umsatzniveau und Eigenkapital gehalten werden.

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022/2023

Zustimmung

Begründung: Dem Bericht des Aufsichtsrats nach urteilend, ist dieser seinen Aufgaben und Pflichten nachgekommen.

TOP 5 Wahlen zum Aufsichtsrat


Keine Abstimmung erforderlich


TOP 5 a) Herrn Carsten Dentler

Zustimmung

Begründung: Es bestehen keine Einwände gegen die Wahl von Hr. Dentler.

TOP 5 b) Herrn Dr. Ralph Drouven

Ablehnung

Begründung: In der Einladung steht: "Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen keine offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen der vorgeschlagenen Kandidaten zur Bastei Lübbe AG, ihren Konzernunternehmen, deren Organen, einem wesentlich an der Bastei Lübbe AG beteiligten Aktionär oder einem mit diesem verbundenen Unternehmen." Allerdings ist allgemein bekannt dass Herr Dr. Drouven der Berater von Stefan Lübbe beim Börsengang der AG war und auch später als rechtlicher Berater von Birgit Lübbe tätig war (und auch bei mehreren Hauptversammlungen an Ihrer Seite präsent war). Insofern sind Zweifel an dieser Aussage angebracht die zu klären wären.

TOP 5 c) Frau Dr. Melanie Bockemühl

Zustimmung

Begründung: Es bestehen keine Einwände gegen die Wahl von Fr. Dr. Bockemühl.

TOP 6 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023/2024

Zustimmung

Begründung: Ebner Stolz prüft die Gesellschaft seit dem GJ 2016/17. Steuerberatungsleistungen betragen 10.8% des Honorars für Abschlussprüfungsleistungen.

TOP 7 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts

Zustimmung

Begründung: Der Bericht kann gebilligt werden.

TOP 8 Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss von zwei Gewinnabführungsverträgen


Keine Abstimmung erforderlich


TOP 8 a) Zwischen der Bastei Lübbe AG und der CE Community Editions GmbH, Köln

Zustimmung

Begründung: Der Abschluss des Vertrags ist sinnvoll

TOP 8 b) Zwischen der Bastei Lübbe AG und der Business Hub Berlin UG, Berlin

Zustimmung

Begründung: Der Abschluss des Vertrags ist sinnvoll

TOP 9 Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands, die Abhaltung virtueller Hauptversammlungen vorzusehen (Neufassung von § 25 Abs. 1 der Satzung)

Ablehnung

Begründung: Die vorgeschlagene Satzungsregelung lässt die notwendigen Konkretisierungen der Ausgestaltung einer derartigen virtuellen Hauptversammlung vermissen und ist daher nicht bestimmt genug. Die SdK lehnt die virtuelle HV als generelle Alternative zur Präsenz-HV ab und möchte den Einsatz einer virtuellen HV auf sog. Not-/Krisensituationen beschränkt sehen. Unter einer Not-/Krisensituation in diesem Sinne versteht die SdK, daß unternehmens-externe Ursachen (exogen) dazu zwingen, eine virtuelle HV durchzuführen, weil eine Präsenz-HV aufgrund staatlicher/behördlicher Verbote oder Auflagen nicht durchgeführt werden darf. Rein unternehmensinterne Ursachen vermögen die Durchführung einer virtuellen HV nicht zu rechtfertigen. Daneben erhebt die SdK weitere Forderungen an die Ausgestaltung einer solchen virtuellen HV (Begrenzung auf notwendige Beschlussgegenstände; vollständige Interaktivität, Parallelität der Frageformate [Vorabeinreichung ohne Rechtsverlust und Stellung in der HV], keine Begrenzung des Fragerechts in der Einladung, Verwaltung aller Stimmrechte unter einem Aktionärszugang, Einzelbeantwortung der Fragen, Verschärfung des Verschuldensmaßstabes auf einfache Fahrlässigkeit [§ 276 BGB] bei Anfechtungen aufgrund technischer Störungen sowie Verzicht auf die Enthaftungsmöglichkeit bei Einsatz eines professionellen HV-Dienstleisters).

TOP 10 Beschlussfassung über die Möglichkeit für die Aufsichtsratsmitglieder, an virtuellen Hauptversammlungen im Wege der Bild- und Tonübertragung teilzunehmen (Neufassung von § 25 Abs. 2 der Satzung)

Ablehnung

Begründung: Die beabsichtigte Ausnahmeregelung ist vom sachlichen Anwendungsbereich her zu weitgehend. Insbesondere die Tatbestandsmerkmale "unangemessene Reisedauer" und "notwendiger Aufenthalt an einem anderen Ort" ist viel zu unbestimmt, auch allein ein Auslandsaufenthalt vermag ein Abweichen von der Regel der physischen Anwesenheit nicht zu tragen.

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


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