1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der secunet Security Networks AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2023, des zusammengefassten Lageberichts für die secunet Security Networks AG und den Konzern sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a des Handelsgesetzbuches und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
Keine Abstimmung erforderlich
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Die bisherige Dividendenpolitik 50% des Ergebnis pro Aktie (4,51 Euro) auszuschütten kommt wieder zur Geltung, indem 2,36 Euro Dividende gezahlt werden sollen. Dies entspricht auch der Zielsetzung der SdK von einer mindestens 40%tigen Ausschüttungsquote.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023
Zustimmung
Begründung: Die Umsatzprognose wurde erreicht, es gab diesbezgl. eine neues Rekordjahr. Es bleibt allerdings zu beobachten, ob die bereits zweimal hintereinander eingetretenen Margenverluste kompensiert werden können. Die Kursentwicklung der Aktie kann nach dem Hype der Vorjahre als "normalisiert" bewertet werden. Insgesamt gesehen hat der Vorstand eine solide Performance abgeliefert.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
Zustimmung
Begründung: Ausweislich seines Berichtes traf sich der Aufsichtsrat zu insgesamt fünf Sitzungen, jeweils bei voller Präsenz seiner Mitglieder. Hinzu kamen die Sitzungen des Prüfungsausschusses und des neu geschaffenen Technologie-Ausschusses. Der Jahresabschluss wurde geprüft und gebilligt, den Vorgaben nach §171 AktG wurde entsprochen.
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024 und für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts
Zustimmung
Begründung: Die BDO AG hat erstmalig den Jahresabschluss geprüft und in der Berichtsperiode ausschließlich Prüfungs- und Bestätigungsleistungen erbracht. Aus Sicht der SdK bestehen keine Bedenken gegen eine erneute Berufung.
6. Wahlen zum Aufsichtsrat
Keine Abstimmung erforderlich
6 a) Herrn Dr. Ralf Wintergerst,
Zustimmung
Begründung: Die Herren Dr. Wintergerst, Dr. Zattler und Thyen vertreten den Mehrheitsaktionär Giesecke & Devrient im Aufsichtsrat. Herr Prof. Schäfer ist ein unabhängiger Kandidat, mit Expertise in Netzsicherheit. Aufgrund ihrer Qualifikation und durch ihre bisherige Tätigkeit als Aufsichtsräte als Referenz, kann die SdK allen Kandidaturen zustimmen.
6 b) Herrn Dr. Peter Zattler,
Zustimmung
Begründung: Wie 6a)
6 c) Herrn Jan Thyen,
Zustimmung
Begründung: Wie 6a)
6 d) Herrn Prof. Dr. Günter Schäfer,
Zustimmung
Begründung: Wie 6a)
7. Beschlussfassung über die Änderung von § 19 der Satzung
Zustimmung
Begründung: Es soll/ muss die Anpassung der Satzung an §123 AktG erfolgen (Nachweis des Anteilsbesitzes).
8. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder
Zustimmung
Begründung: Das Vergütungssystem der Vorstände orientiert sich u.a. am Total Shareholder Return. Cap, Malus, Claw Back, sowie kurz- und langfristige Erfolgsvergütungen sind vorgesehen. Das Vergütungssystem entspricht insgesamt der für die SdK maßgeblichen Regel "Pay for Performance".
9. Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats und Änderung von § 17 der Satzung
Zustimmung
Begründung: Die Aufsichtsräte werden fix mit 25-50 TEUR je nach Funktion vergütet. Hinzu kommen 7-15 TEUR für die Tätigkeit in den Ausschüssen, sowie Tagungsgelder. Die Höhe der Vergütungen sind im Vergleich mit ähnlich strukturierten Unternehmen angemessen. Das System entspricht auch der Forderung der SdK nach einer rein fixen Vergütung des AR.
10. Beschlussfassung über die Billigung des gemäß § 162 AktG erstellten Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2023
Zustimmung
Begründung: Der Vergütungsbericht wurde formal nach §162 AktG und auch inhaltlich vom Abschlussprüfer uneingeschränkt testiert.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich