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AUMOVIO SE

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 13.05.2026
Sprecher: Alexandra Mühr

AUMOVIO SE
Guerickestraße 7
60488 Frankfurt am Main
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der AUMOVIO SE zum 31. Dezember 2025, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2025, des zusammengefassten Lageberichts der AUMOVIO SE und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2025, des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2025 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a und § 315a des Handelsgesetzbuchs (HGB)*


Keine Abstimmung erforderlich


2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung

Begründung: Die aktuelle Situation der deutschen Automobilindustrie und der Automobilzulieferindustrie ist geprägt durch einen Strukturwandel, der umfangreiche strategische Investitionen erfordert. AUMOVIO SE verfolgt als neu gegründetes eigenständiges Unternehmen Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Wettbewerbsfähigkeit und zur Erhaltung und Absicherung ihrer Marktposition. Nach Einschätzung von Vorstand und Aufsichtsrat ist es daher geboten, den Bilanzgewinn für das erste Geschäftsjahr der AUMOVIO SE vollständig zu thesaurieren. Aufgrund der besonderen Situation stimmt die SdK der vollständigen Thesaurierung diesmal zu.

3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025

Zustimmung

Begründung: Die Abspaltung und der Börsengang der AUMOVIO SE waren beide erfolgreich. Auch die Durchführung einer physischen Hauptversammlung ist aus Sicht der SdK zu begrüßen. Die SdK stimmt für die Entlastung.

4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025


Keine Abstimmung erforderlich


4.1 Stefan E. Buchner

Zustimmung

Begründung: Der ausführliche Bericht des Aufsichtsrats lässt darauf schließen, dass das Aufsichtsratsmitglied seine Kontroll- und Überwachungsfunktion erfüllt hat. Die SdK stimmt für die Entlastung.

4.2 Claus Thomas Bauer

Zustimmung

Begründung: Der ausführliche Bericht des Aufsichtsrats lässt darauf schließen, dass das Aufsichtsratsmitglied seine Kontroll- und Überwachungsfunktion erfüllt hat. Die SdK stimmt für die Entlastung.

4.3 Prof. Dr. Sabina Jeschke

Zustimmung

Begründung: Der ausführliche Bericht des Aufsichtsrats lässt darauf schließen, dass das Aufsichtsratsmitglied seine Kontroll- und Überwachungsfunktion erfüllt hat. Die SdK stimmt für die Entlastung.

4.4 Dr. Petra Mayer

Zustimmung

Begründung: Der ausführliche Bericht des Aufsichtsrats lässt darauf schließen, dass das Aufsichtsratsmitglied seine Kontroll- und Überwachungsfunktion erfüllt hat. Die SdK stimmt für die Entlastung.

4.5 Klaus Rosenfeld

Zustimmung

Begründung: Der ausführliche Bericht des Aufsichtsrats lässt darauf schließen, dass das Aufsichtsratsmitglied seine Kontroll- und Überwachungsfunktion erfüllt hat. Die SdK stimmt für die Entlastung.

4.6 Georg F. W. Schaeffler

Zustimmung

Begründung: Der ausführliche Bericht des Aufsichtsrats lässt darauf schließen, dass das Aufsichtsratsmitglied seine Kontroll- und Überwachungsfunktion erfüllt hat. Die SdK stimmt für die Entlastung.

4.7 Robin John Stalker

Zustimmung

Begründung: Der ausführliche Bericht des Aufsichtsrats lässt darauf schließen, dass das Aufsichtsratsmitglied seine Kontroll- und Überwachungsfunktion erfüllt hat. Die SdK stimmt für die Entlastung.

4.8 Prof. Dr. Katja Windt

Zustimmung

Begründung: Der ausführliche Bericht des Aufsichtsrats lässt darauf schließen, dass das Aufsichtsratsmitglied seine Kontroll- und Überwachungsfunktion erfüllt hat. Die SdK stimmt für die Entlastung.

4.9 Christiane Benner

Zustimmung

Begründung: Der ausführliche Bericht des Aufsichtsrats lässt darauf schließen, dass das Aufsichtsratsmitglied seine Kontroll- und Überwachungsfunktion erfüllt hat. Die SdK stimmt für die Entlastung.

4.10 Clarissa Bader

Zustimmung

Begründung: Der ausführliche Bericht des Aufsichtsrats lässt darauf schließen, dass das Aufsichtsratsmitglied seine Kontroll- und Überwachungsfunktion erfüllt hat. Die SdK stimmt für die Entlastung.

4.11 Radu-Ioan Cătăneț

Zustimmung

Begründung: Der ausführliche Bericht des Aufsichtsrats lässt darauf schließen, dass das Aufsichtsratsmitglied seine Kontroll- und Überwachungsfunktion erfüllt hat. Die SdK stimmt für die Entlastung.

4.12 Joachim Dratwa

Zustimmung

Begründung: Der ausführliche Bericht des Aufsichtsrats lässt darauf schließen, dass das Aufsichtsratsmitglied seine Kontroll- und Überwachungsfunktion erfüllt hat. Die SdK stimmt für die Entlastung.

4.13 Gábor Guzslován

Zustimmung

Begründung: Der ausführliche Bericht des Aufsichtsrats lässt darauf schließen, dass das Aufsichtsratsmitglied seine Kontroll- und Überwachungsfunktion erfüllt hat. Die SdK stimmt für die Entlastung.

4.14 Michael Iglhaut

Zustimmung

Begründung: Der ausführliche Bericht des Aufsichtsrats lässt darauf schließen, dass das Aufsichtsratsmitglied seine Kontroll- und Überwachungsfunktion erfüllt hat. Die SdK stimmt für die Entlastung.

4.15 Ionut-Sergiu Istrati

Zustimmung

Begründung: Der ausführliche Bericht des Aufsichtsrats lässt darauf schließen, dass das Aufsichtsratsmitglied seine Kontroll- und Überwachungsfunktion erfüllt hat. Die SdK stimmt für die Entlastung.

4.16 Carmen Löffler

Zustimmung

Begründung: Der ausführliche Bericht des Aufsichtsrats lässt darauf schließen, dass das Aufsichtsratsmitglied seine Kontroll- und Überwachungsfunktion erfüllt hat. Die SdK stimmt für die Entlastung.

5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026, des Prüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten sowie des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026


Keine Abstimmung erforderlich


5.1 Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 bestellt.

Zustimmung

Begründung: Geben die Wahl des Abschlussprüfers liegen keine Einwendungen vor.

5.2 Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, wird zum Prüfer für eine etwa vorzunehmende prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten, die vor der ordentlichen Hauptversammlung 2027 erstellt werden, bestellt.

Zustimmung

Begründung: Geben die Wahl des Abschlussprüfers liegen keine Einwendungen vor.

5.3 Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, wird zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Sinne der Richtlinie (EU) 2022/2464 (CSRD) für das Geschäftsjahr 2026 bestellt, vorsorglich für den Fall, dass der deutsche Gesetzgeber in Umsetzung von Art. 37 der Richtlinie 2006/43/EG (EU-Abschlussprüferrichtlinie) in der Fassung der Richtlinie (EU) 2022/2464 (CSRD) eine ausdrückliche Bestellung dieses Prüfers durch die Hauptversammlung verlangen sollte, die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026 also nach dem deutschen Umsetzungsgesetz zur Richtlinie (EU) 2022/2464 (CSRD) nicht ohnehin dem Abschlussprüfer obliegen sollte.

Zustimmung

Begründung: Geben die Wahl des Abschlussprüfers liegen keine Einwendungen vor.

6. Wahlen zum Aufsichtsrat


Keine Abstimmung erforderlich


6.1 Herrn Stefan E. Buchner,

Zustimmung

Begründung: Gegen den vorgeschlagenen Kandidaten liegen im Hinblick auf seine fachliche Qualifikation und seine zeitliche Verfügbarkeit keine Einwendungen vor.

6.2 Herrn Robin John Stalker,

Zustimmung

Begründung: Gegen den vorgeschlagenen Kandidaten liegen im Hinblick auf seine fachliche Qualifikation und seine zeitliche Verfügbarkeit keine Einwendungen vor.

6.3 Herrn Georg F. W. Schaeffler,

Zustimmung

Begründung: Gegen den vorgeschlagenen Kandidaten liegen im Hinblick auf seine fachliche Qualifikation und seine zeitliche Verfügbarkeit keine Einwendungen vor.

6.4 Frau Prof. Dr. Katja Windt,

Zustimmung

Begründung: Gegen die vorgeschlagene Kandidatin liegen im Hinblick auf ihre fachliche Qualifikation und ihre zeitliche Verfügbarkeit keine Einwendungen vor.

6.5 Herrn Claus Thomas Bauer,

Zustimmung

Begründung: Gegen den vorgeschlagenen Kandidaten liegen im Hinblick auf seine fachliche Qualifikation und seine zeitliche Verfügbarkeit keine Einwendungen vor.

6.6 Frau Prof. Dr. Sabina Jeschke,

Zustimmung

Begründung: Gegen die vorgeschlagene Kandidatin liegen im Hinblick auf ihre fachliche Qualifikation und ihre zeitliche Verfügbarkeit keine Einwendungen vor.

6.7 Frau Dr. Petra Mayer,

Zustimmung

Begründung: Gegen die vorgeschlagene Kandidatin liegen im Hinblick auf ihre fachliche Qualifikation und ihre zeitliche Verfügbarkeit keine Einwendungen vor.

6.8 Herrn Klaus Rosenfeld,

Zustimmung

Begründung: Gegen den vorgeschlagenen Kandidaten liegen im Hinblick auf seine fachliche Qualifikation und seine zeitliche Verfügbarkeit keine Einwendungen vor.

7. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts

Zustimmung

Begründung: Gegen eine formelle Billigung des Vergütungsberichts liegen keine Einwendungen vor.

8. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands

Ablehnung

Begründung: Das vorgeschlagene Vergütungssystem orientiert sich eng am Corporate Governance Kodex. Es enthält nachvollziehbare Leistungskriterien, der LTI basiert auf aktienbasierten Anteilen. Nicht den SdK-Anforderungen entspricht der Anteil an Nebenleistungen. Die SdK stimmt hier nur bei einem Anteil von maximal 5 % zu. Ebenfalls nicht den Anforderungen entspricht eine Sign-On-Klausel. Daher müssen wir aufgrund der SDK-Abstimmungsrichtlinien das vorgelegte Vergütungssystem ablehnen.

9. Beschlussfassung über das Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats

Zustimmung

Begründung: Die Aufsichtsratsvergütung ist laut Aussage des Unternehmens in Anbetracht der anstehenden Herausforderungen und im Vergleich zu anderen Unternehmen der Höhe nach angemessen. Zudem beinhaltet die Aufsichtsratsvergütung lediglich eine fixe Vergütungskomponente, was die SdK ausdrücklich begrüßt.

10. Änderungen der Satzung in § 2 Abs. 1 sowie § 9 Abs. 3

Zustimmung

Begründung: Mit der vorgeschlagenen Neufassung des Unternehmensgegenstands in § 2 Abs. 1 soll der strategische Handlungsspielraum des Konzerns erweitert werden. Die neue Formulierung ermöglicht eine flexiblere Ausrichtung des Produkt- und Dienstleistungsportfolios des Konzerns auch auf Kunden außerhalb der Automobilbranche. Die SdK stimmt der Satzungsänderung zu. In § 9 Abs. 3 der Satzung soll zur Verbesserung der Verständlichkeit die Beschlussfähigkeit des Vorstands vorsorglich neu gefasst werden, ohne die darin getroffenen Regelungen inhaltlich zu ändern. Die SdK stimmt der Satzungsänderung zu.

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


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