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BAUER AG

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 03.08.2023
Sprecher: Daniel Bauer

BAUER AG
BAUER-Straße 1
86529 Schrobenhausen
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der BAUER Aktiengesellschaft, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts der BAUER Aktiengesellschaft und des Konzerns, des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2022, sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB


Keine Abstimmung erforderlich


2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022

Zustimmung

Begründung: Der Vorstand hat in den zurückliegenden Jahren keine positiven Ergebnisse vorweisen können. Trotz Umsatzsteigerungen und Baubooms wurden seit 2019 keine positiven Konzernjahresergebnisse erwirtschaftet. Die Bilanz ist also äußerst dürftig, und führte dazu, dass in 2022 eine außerordentliche Kapitalerhöhung beschlossen werden musste. Dennoch kann Entlastung erteilt werden, da keine Anhaltspunkte vorhanden sind, die auf fahrlässiges oder gar vorsätzliches Handeln zum Schaden der Gesellschaft vorhanden sind.

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Ablehnung

Begründung: Der Aufsichtsrat hat zu lange zugeschaut, wie der Vorstand die Gesellschaft in den zurückliegenden Jahren wenig erflgreich geführt hat. Hier hätte er aus den negativen operativen Entwicklungen frühzeitiger Konsequenzen ziehen müssen. Die Entlastung kann daher nicht erteil twerden.

4. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023

Ablehnung

Begründung: PWC gehört zu den führenden Wirtschaftsprüfungsunternehmen weltweit. Da die Bauer AG jedoch schon seit über 10 Jahren von PWC geprüft wird, besteht die Gefahr, dass die Unabhängigkeit nicht mehr gegeben ist. Daher kann der Wahl nicht zugestimmt werden.

5. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands, die Abhaltung virtueller Hauptversammlungen vorzusehen (Änderung von § 15 der Satzung)

Ablehnung

Begründung: Die SdK lehnt virtuelle Hauptversammlungen, besonderns bei Gesellschaften grundsätlzich ab. Auf dem derzeitigem virtuellen Fomrat kann kein Austausch unter den Aktionären erfolgen. Eine offene Diskussion zwischen Aktionären und Management ist auch nicht möglich.

6. Beschlussfassung zur Ermöglichung der Teilnahme von Aufsichtsratsmitgliedern an virtuellen Hauptversammlungen im Wege der Bild- und Tonübertragung (Änderung von § 16 der Satzung)

Ablehnung

Begründung: Besonders in wirtschfltich schwierigen Zeiten wie diesen erscheint eine lückenlose Kontrolle der Arbeit des Vorstands durch den Aufsichtsrat geboten. Virtuelle Sitzungen können als add on zu den regulären Sitzungen eventuell dienen. Eine rein virtuelle Kontrolle erscheint aber mit deutlichen Nachteilen verbunden. Daher lehnt die SdK dies ab.

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


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