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Lang & Schwarz Aktiengesellschaft

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 10.07.2025
Sprecher: Alexander Elsmann

Lang & Schwarz Aktiengesellschaft
Breite Strasse 34
40213 Düsseldorf
1) Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts des Vorstands, des gebilligten Konzernabschlusses, des Konzernlageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024


Keine Abstimmung erforderlich


2) Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2024

Zustimmung

Begründung: Nach 0,55 € in 2023 sollen für das Geschäftsjahr 2024 1,75 €/Aktie ausgeschüttet werden. Das entspricht einer Ausschüttungsquote von ca. 75 % des Konzerngewinns i.H.v. € 2,34, bzw. 34 % des Konzerngewinns ohne Sondereffekte i.H.v. € 5,19. Sondereffekte in Höhe von EUR -26,9 Mio. betreffen im Geschäftsjahr 2024 mit EUR 17,3 Mio. die Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken, mit EUR 5,2 Mio. die Risikovorsorge für Zinsen nach der Abgabenordnung sowie mit EUR 4,4 Mio. Steueraufwand für das Jahr 2007.

3) Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024

Zustimmung

Begründung: L&S ist 2024 stark gewachsen. Das Wachstum resultiert aus dem allgemeinen Anstieg der Handelsaktivitäten auf Grund des positiven Börsenumfeldes und insbesondere aus dem starken Wachstum des Kunden traderepublic. Mittlerweile dürfte auf Grund des starken Wachstums dieses Kunden eine Abhängigkeit von traderepublic bestehen. Enttäuschend ist, dass der Vorstand noch keine Perspektive für die Zeit nach dem Verbot des payment for orderflow (pfof) Mitte 2026 gibt und wie sich dieses auf die Kundenbeziehungen auswirken kann. Auch die lange Verfahrensdauer in den cum-ex-Verfahren erscheint unbefriedigend, insbesondere da nicht über das Vorgehen gegen die dafür Verantwortlichen, berichtet wird.

4) Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024

Zustimmung

Begründung: Ausweislich seines Berichts hat der Aufsichtsrat den Vorstand ordnungsgemäß überwacht und beraten. Aber auch dieser wird sich Fragen nach dem Umgang mit dem pfof-Verbot und dem andauerndem cum-ex-Verfahren stellen müssen.

5) Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025

Zustimmung

Begründung: ETL wurde 2022 erstmals gewählt und hat für ein angemessenes Honorar von 240.000,- € 2024 ausschließlich Abschlussprüferleistungen erbracht. Gegen eine Wiederwahl bestehen keine Bedenken.

6) Beschlussfassung über Neuschaffung des Genehmigten Kapitals gemäß § 6 Abs. 7 der Satzung mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre und entsprechende Satzungsänderung

Ablehnung

Begründung: Der Ermächtigung zur Schaffung eines genehmigten Kapitals von bis zu 50 % des Grundkapitals gegen Bar- und/oder Sacheinlage unter der Möglichkeit des Ausschlusses jeglichen Bezugsrechts bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen und i.H.v. bis zu 20 % des Grundkapitals bei Bareinlagen verstößt gegen die Vorgaben der Abstimmungsrichtlinien der SdK. Sie ist nicht zustimmungsfähig, da eine zu große Gefahr der Verwässerung der Altaktionäre besteht. Bei derart umfangreichen Kapitalmaßnahmen sollte vorher die Zustimmung der Aktionäre auf einer HV eingeholt werden.

7) Beschlussfassungen über Satzungsänderungen zum Unternehmensgegenstand

Zustimmung

Begründung: Die Erweiterung des Unternehmensgegenstandes, insbesondere um den Bereich Kryptowerte, erscheint sinnvoll.

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


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