1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Südzucker AG und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts der Südzucker AG und des Konzerns (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 Handelsgesetzbuch) und des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2025/26
Keine Abstimmung erforderlich
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025/26
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand muss sicherlich nicht die negativen externen Faktoren verantworten, trägt aber auch eine Mitverantwortung für dis-funktionale Verträge mit den Rübenbauern. Allerdings tragen nach Auffassung des Sprechers die schlechte Governance im Wesentlichen die überdominanten Großaktionäre die Hauptverantwortung. Operativ versucht der Vorstand die nicht Zucker-Bereiche zu stärken und parallel die Verluste beim Zucker einzugrenzen. Positiv ist, dass trotz der schwierigen Zeiten, die hohe und steigende Netto-Verschuldung voll refinanziert werden konnte und ausreichend offene Kreditlinien vorhanden sind. Der Ausfall der Dividende ist in Anbetracht eines AG-Verlustes von € 775 Mio. nicht verwunderlich. Neben rechtlichen Hürden (Südzucker ist nicht ausschüttungsfähig) würde die SdK auch immer eine Stärkung der Reserven vorziehen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025/26
Ablehnung
Begründung: Die enttäuschenden Ergebnisse im Bereich Zucker sind nach Meinung des Sprechers auf eine verfehlte Politik in Hinblick auf die Bezahlung der Landwirte zurückzuführen. Hier nimmt nach Auffassung des Sprechers die Zuckerrübenlobby im Aufsichtsrat massiv Einfluss auf den Vorstand. Da nicht klar ist, wer im Aufsichtsrat die verfehlte Geschäftspolitik zu Lasten der (freien) Aktionäre unterstützt hat und wer nicht, wird speziell dem Aufsichtsratsvorsitzenden, aber auch allen Aufsichtsräten, die Entlastung verweigert.
4. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026/27 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht von unterjährigen Finanzinformationen
Zustimmung
Begründung: Das gesamte Honorar ist leicht von € 2,25 auf € 1,99 Mio. gesunken. Die üblichen Prüfkosten sind mit € 1.3 Mio. im üblichen Rahmen. Die anderen Bestätigungsleistungen liegen bei immer noch recht hohen € 609 Tsd. Sonstige Leistungen sind akzeptabel (50Tsd). KPMG hat erstmalig den Abschluss 2023 geprüft. Damit scheint die Unabhängigkeit der Prüfung nicht gefährdet zu sein.
5. Beschlussfassung über die Wahl des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts und des Konzernnachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2026/27
Zustimmung
Begründung: Das gesamte Honorar ist leicht von € 2,25 auf € 1,99 Mio. gesunken. Die üblichen Prüfkosten sind mit € 1.3 Mio. im üblichen Rahmen. Die anderen Bestätigungsleistungen liegen bei immer noch bei recht hohen € 609 Tsd. Sonstige Leistungen sind akzeptabel (50Tsd). KPMG hat erstmalig den Abschluss 2023 geprüft. Damit scheint die Unabhängigkeit der Prüfung nicht gefährdet zu sein.
6. Wahlen zum Aufsichtsrat
Keine Abstimmung erforderlich
6.1 Sabine Kathrin Rosa Olga Barthauer
Ablehnung
Begründung: Neben der Tätigkeit als Vorstand der DZ Hyp hat Frau Barthauer eine Vielzahl von weiteren Vorstands- und Aufsichtsrats Mandaten. Damit ist fraglich, ob sie ausreichend Zeit für das Mandat hat, speziell in den gerade sehr schwierigen Zeiten. Hinzu kommt, dass Frau Barthauser nicht als unabhängig, durch ihre vielen Tätigkeiten im genossenschaftlichen Umfeld, gelten kann. Im Jahr 2025 waren leider nur 2 von 20 Aufsichtsräten als unabhängig zu betrachten und durch die vorgeschlagenen Neuwahlen wird sich das nicht ändern.
6.2 Dr. Petra Pani
Ablehnung
Begründung: Neben der Tätigkeit als Vorstand der DZ Hyp hat Frau Dr. Pani eine Vielzahl von weiteren Vorstands- und Aufsichtsrats Mandaten. Damit ist fraglich, ob sie ausreichend Zeit für das Mandat hat, speziell in den gerade sehr schwierigen Zeiten. Hinzu kommt, dass Frau Dr. Pani nicht als unabhängig, durch ihre vielen Tätigkeiten im genossenschaftlichen Umfeld, gelten kann. Im Jahr 2025 waren leider nur 2 von 20 Aufsichtsräten als unabhängig zu betrachten und durch die vorgeschlagenen Neuwahlen wird sich das nicht ändern.
7. Beschlussfassung über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025/26
Zustimmung
Begründung: Der Vergütungsbericht ist relativ klar und transparent und die Vergütung bewegt sich im von der HV genehmigten Rahmen.
8. Vorlage und Beschlussfassung über die Billigung des revidierten Vergütungssystems für den Vorstand
Ablehnung
Begründung: Grundsätzlich erachten wir als SdK die Vergütung als einigermaßen angemessen.
Gegen eine Zustimmung spricht die Altersversorgung, die die SdK 5% Grenze des Jahresgehalts deutlich übersteigen kann. Entscheidender ist jedoch, dass die variable Vergütung um Sonderfaktoren, die zum Zeitpunkt der Zielsetzung nicht bekannt waren, bereinigt werden sollten. Speziell das ROCE steht dabei in der Kritik. Sollte sich die schlechte Situation im Bereich Zucker fortsetzten drohen eventuell weitere Abschreibungen. Diese Abschreibungen würden das Capital Employed senken, so dass durch eine per Se schlechte Entwicklung der return on capital employed steigen könnte. Obwohl dies sicherlich nicht die Intention ist, würde dadurch eventuell eine schlechte operative Entwicklung mit einem höheren Bonus belohnt.
9. Beschlussfassung über die Änderung von § 15 Abs. 6 der Satzung (Verlängerung der Ermächtigung zur Durchführung virtueller Hauptversammlungen)
Ablehnung
Begründung: Grundsätzlich bevorzugt die SdK eine Hybride Veranstaltung und eine rein virtuelle nur in besonderen Notfällen, wie z.B. Krieg oder Pandemie. Auch die 5 jährige Ermächtigung erscheint deutlich zu lange. Da Südzucker auch in diesem Jahr wieder nur eine virtuelle HV abhält muss leider damit gerechnet werden, dass Südzucker die Ermächtigung auch nutzt.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich