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OHB SE

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 08.06.2026
Sprecher: Dr. Heinrich Herm Stapelberg

OHB SE
Karl-Ferdinand-Braun-Str. 8
28359 Bremen
1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses (IFRS) sowie des zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2025, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB


Keine Abstimmung erforderlich


2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2025

Zustimmung

Begründung: Wie im Vorjahr wird eine Dividende i.H.v. 0,60 € je Stückaktie vorgeschlagen, was einer Ausschüttungsquote von 23 % entspricht und damit klar unter dem von der SdK geforderten Minimum von 40% liegt. Aufgrund besonderer Umstände wie starkes Wachstum, hoher Investitionsbedarf und großer Chancen im militärischen Bereich kann dem Vorschlag aber zugestimmt werden.

3 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025

Zustimmung

Begründung: Gegen die Billigung des vom Abschlussprüfer formal geprüften Vergütungsberichts gibt es seitens der SdK keine Einwände, auch wenn einige Aspekte des Vergütungssystems nicht den Vorgaben der SdK genügen (siehe dazu auch TOP 7).

4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025


Keine Abstimmung erforderlich


4 a) Herrn Marco Fuchs, Vorsitzender des Vorstands

Zustimmung

Begründung: Das Jahr 2025 was für die OHB ausgesprochen erfolgreich, wesentliche Finanzkennzahlen wie Umsatz oder EBITDA konnten gegnüber dem Vorjahr deutlich gesteigert werden. Der Auftragsbestand ist erfreulich hoch. Insgesamt ist die Raumfahrt wieder stärker ins Bewusstsein Europas gerückt, nicht nur aus militärischer Sicht. Aus Sicht der SdK spricht nichts gegen die Entlastung der Vorstände.

4 b) Herrn Klaus Hofmann, Mitglied des Vorstands

Zustimmung

Begründung: Aus Sicht der SdK spricht nichts gegen die Entlastung.

4 c) Herrn Kurt Melching, Mitglied des Vorstands

Zustimmung

Begründung: Aus Sicht der SdK spricht nichts gegen die Entlastung.

4 d) Herrn Dr. Markus Moeller, Mitglied des Vorstands

Zustimmung

Begründung: Aus Sicht der SdK spricht nichts gegen die Entlastung.

4 e) Frau Daniela Schmidt, Mitglied des Vorstands

Zustimmung

Begründung: Aus Sicht der SdK spricht nichts gegen die Entlastung.

4 f) Herrn Dr. Tim Tecklenburg, Mitglied des Vorstands

Zustimmung

Begründung: Aus Sicht der SdK spricht nichts gegen die Entlastung.

5 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025


Keine Abstimmung erforderlich


5 a) Herrn Robert Wethmar, Vorsitzender des Aufsichtsrats

Zustimmung

Begründung: Der Aufsichtsrat ist im vergangenen Jahr ausweislich seines Berichtes seinen Pflichten im Hinblick auf Beratung und Kontrolle des Vorstandes nachgekommen. Das Unternehmen ist für die Zukunft gut positioniert. Aus Sicht der SdK spricht daher nichts gegen die Entlastung aller Aufsichtsratsmitglieder.

5 b) Herrn Ingo Kramer, Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats

Zustimmung

Begründung: Aus Sicht der SdK spricht nichts gegen die Entlastung.

5 c) Herrn Dr. Hans Königsmann, Mitglied des Aufsichtsrats

Zustimmung

Begründung: Aus Sicht der SdK spricht nichts gegen die Entlastung.

5 d) Frau Claire Wellby, Mitglied des Aufsichtsrats

Zustimmung

Begründung: Aus Sicht der SdK spricht nichts gegen die Entlastung.

5 e) Herrn Reimund Wulf, Mitglied des Aufsichtsrats

Zustimmung

Begründung: Aus Sicht der SdK spricht nichts gegen die Entlastung.

6 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts sowie für eine etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen für das Geschäftsjahr 2026 und für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2027, sowie des Prüfers für die Nachhaltigkeitsberichterstattung 2026


Keine Abstimmung erforderlich


6.1 zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026,

Zustimmung

Begründung: Nachdem die Prüfungen 10 Jahre lang von PWC durchgeführt wurdem, wird jetzt die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen als neuer Prüfer vorgeschlagen. Gegen die Bestellung spricht aus Sicht der SdK nichts.

6.2 zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts (§§ 115 Abs. 5 und 117 Nr. 2 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)) für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2026,

Zustimmung

Begründung: Gegen die Bestellung der BDO Wirtschaftsprüfergesellschaft spricht aus Sicht der SdK nichts.

6.3 zum Prüfer für den Fall einer prüferischen Durchsicht von zusätzlichen unterjährigen Finanzinformationen (§ 115 Abs. 7 WpHG) für das erste und / oder dritte Quartal des Geschäftsjahres 2026 und/oder für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2027, und

Zustimmung

Begründung: Gegen die Bestellung der BDO Wirtschaftsprüfergesellschaft spricht aus Sicht der SdK nichts.

6.4 zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2026.

Zustimmung

Begründung: Gegen die Bestellung der BDO Wirtschaftsprüfergesellschaft auch als Prüfer des Nachhaltigkeitsberichtes spricht aus Sicht der SdK nichts.

7 Beschlussfassung über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder der OHB SE

Ablehnung

Begründung: Das in Teilen überarbeitete Vorstandsvergütungssystem entspricht nicht vollumfänglich den Anforderungen der SdK: So können Sonderzuwendungen recht frei nach dem Ermessen des Aufsichtsrates gewährt werden und mehrjährige variable Vergütung wird nur gewährt, sofern dies einzelvertraglich vereinbart wurde. Variable Vergütungskomponenten können auch in Aktienoptionen gewährt werden und Sign-on Boni können vereinbart werden. Alles Punkte, die die SdK ablehnt und die daher auch zur grundsätzlichen Ablehnung des Systems führen.

8 Beschlussfassung über die Wahl eines Mitglieds des Aufsichtsrats - Herrn Dr. Theodor Weimer

Zustimmung

Begründung: Gegen die Wahl von Herrn Dr. T. Weimer, dem ehemaligen CEO der Deutsche Börse AG, spricht aus Sicht der SdK nichts. Er wird Frau C. Welby ablösen.

9 Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts, über die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2026/I sowie über die entsprechende Änderung der Satzung

Ablehnung

Begründung: Das Volumen von 20 % wäre isoliert noch innerhalb der SdK-Grenze, wie auch der Bezugsrechtsausschluss mit der Begrenzung auf insgesamt 10 % zustimmungsfähig wäre. . Aber die Beschlussvorlage erlaubt ausdrücklich die Ausgabe der Schuldverschreibungen gegen Sacheinlage und ermöglicht den Bezugsrechtsausschluss auch in diesem Fall. Genau das spricht nach den SdK Regeln wegen möglicher Bewertungs- und Verwässerungsrisiken gegen eine Zustimmung.

10 Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Gewährung von Bezugsrechten auf Aktien der Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands und Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie an Mitglieder der Geschäftsführungen und Arbeitnehmer von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen (Aktienoptionsprogramm), über die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2026/II zur Bedienung von Aktienoptionen im Rahmen des Aktienoptionsprogramms sowie über die entsprechende Änderung der Satzung

Ablehnung

Begründung: Grundsätzlich unterstützt die SdK die Gewährung von Aktien als Vergütungsbestandteil von Vorständen und Leitenden Mitarbeitern. Die SdK lehnt aber den Einsatz von Aktienoptionsprogrammen dafür ab.

11 Beschlussfassung über die Ergänzung des Genehmigten Kapitals 2025 für Bar- und Sachkapitalerhöhungen mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses sowie über die entsprechende Satzungsänderung

Ablehnung

Begründung: Die Förderung von Mitarbeiterbeteiligung ist grundsätzlich sinnvoll. Die vorgeschlagene Regelung geht jedoch zu weit, weil sie den Bezugsrechtsausschluss im Rahmen eines bereits sehr umfangreichen genehmigten Kapitals erweitert, auch Vergütungsabreden mit Vorständen und Geschäftsführungen einbezieht, Sacheinlagen zulässt und lediglich eine zweijährige Haltefrist vorsieht. Daher lehnen wir als SdK den Beschluss ab.

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


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