TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten IFRS-Einzelabschlusses zum 31. Dezember 2023, des zusammengefassten Lageberichts nach Handelsrecht und IFRS für das Geschäftsjahr 2023 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Es soll wieder eine Dividende in Höhe der Vorjahre plus 1 Cent von 0,48 Euro ausgeschüttet werden. Bei einem FFO von 0,67 Euro je Aktie entspricht die Ausschüttungsquote auch der Forderung der SdK von mindestens 40% Ausschüttung des FFOs.
TOP 3 Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand bleibt weiterhin bei der von den Aktionären erwarteten soliden Dividendenpolitik und generiert daher auch in einem für den Immobiliensektor weiterhin schwierigen Umfeld mit allgemein sehr niedrigen Börsenbewertungen einen Shareholder Return.
TOP 4 Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat tagte in der Berichtsperiode inklusive der Ausschusssitzungen insgesamt 15mal, bei einer Präsenz seiner Mitglieder von 95%. Der Bericht des AR ist ausführlich. Der AR hat den Jahresabschluss geprüft und gebilligt. Die Vorgaben nach §171 AktG wurden erfüllt.
TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Prüfers für die prüferische Durchsicht für das Geschäftsjahr 2024
Zustimmung
Begründung: PwC war erstmalig 2023 der Abschlussprüfer. Es wurden ausschließlich Abschlussleistungen erbracht. PwC erfüllt die Richtlinien der SdK für die Bestellung von Abschlussprüfern.
TOP 6 Beschlussfassung über den Vergütungsbericht
Zustimmung
Begründung: Der Vergütungsbericht wurde hinsichtlich den Anforderungen nach §162 AktG vom Abschlussprüfer formell geprüft und entspricht in allen wesentlichen Belangen den Anforderungen. Inhaltlich sind die Angaben zu den einzelnen Vergütungsbestandteilen auf 18 Textseiten ausführlich dargestellt.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich