1. Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten und damit festgestellten Jahresabschlusses zum 30. September 2024, des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2023/2024 sowie des Berichts des Aufsichtsrats
Keine Abstimmung erforderlich
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2023/2024
Zustimmung
Begründung: Satzungsgemäß soll der gesamte ausschüttungsfähige Bilanzgewinn an die Aktionäre gezahlt werden. Bei einem Ergebnis je Aktie von 0,62 Euro entspricht die vorgeschlagene Dividende von 0,50 Euro auch der Empfehlung der SdK, mindestens 40% des Ergebnisses auszuschütten.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023/2024
Zustimmung
Begründung: Die Jahresprognose wurde erfüllt, der Börsenkurs stieg in der Berichtsperiode (Oktober zu September) leicht an, der Dividendenvorschlag sieht eine Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr vor. Alles in Allem verantwortet der Vorstand einen zufriedenstellenden Shareholder Return für die Aktionäre.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023/2024
Ablehnung
Begründung: Ausweislich seines Berichtes tagte der AR in der Berichtsperiode viermal, bei voller Präsenz seiner Mitglieder. Der Vorstand wurde kontrolliert und beraten, der Jahresabschluss geprüft und gebilligt. Damit erfüllt der AR die formalen Vorgaben nach §171 AktG. Jedoch fehlen im Geschäftsbericht nach wie vor aussagefähige Angaben zur Vorstandsvergütung. Die SdK erwartet mindestens Aussagen darüber, ob der Vorstand nach dem Grundsatz "Pay for Performance" und mit welchen variablen Anteilen genau vergütet wird. Des Weiteren hat der AR wieder die DHPG Audit GmbH für die Wahl des Abschlussprüfers nominiert. Diese prüft die Abschlüsse der Gesellschaft bereits seit 2010. Die SdK verlangt grundsätzlich einen Wechsel der Prüfungsgesellschaft nach 10 Jahren ununterbrochener Tätigkeit, um eingeschliffene Verhaltensweisen bei der Prüfung zu vermeiden. Die Verwaltung führt aus, dass ein Wechsel der Prüfungsgesellschaft mit hohen zeitlichen und finanziellen Aufwendungen verbunden sei. Es muss hinterfragt werden, welche Aufwendungen bei einem Wechsel entstehen würden und ob diese wirklich unzumutbar wären. Die SdK macht ihre Zustimmung zur Entlastung des AR von der schlüssigen Beantwortung dieser beiden Fragen in der Hauptversammlung abhängig.
5. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024/2025
Ablehnung
Begründung: Wie schon unter TOP4 erläutert erfüllt die DHPG Audit GmbH wegen zehnjähriger ununterbrochener Prüfung des Jahresabschlusses nicht die Anforderungen der SdK an die Wahl von Abschlussprüfern. Die SdK macht ihre Zustimmung zur Wahl von der Beantwortung der Frage zu den entstehenden Aufwendungen für einen Wechsel der Prüfungsgesellschaft abhängig.
6. Wahlen zum Aufsichtsrat - Herr Matthias Hocke
Ablehnung
Begründung: Die fachliche Expertise von Herrn Hocke für ein Aufsichtsratsmandat ist über jeden Zweifel erhaben. Jedoch stellt sich auch hier die Frage, warum unter seinem AR-Vorsitz keine aussagefähigere Informationen für die Aktionäre hinsichtlich der Themen Vorstandsvergütung und Abschlussprüfer verfügbar sind. Die SdK macht ihre Zustimmung zur Beschlussvorlage von den betreffenden Einlassungen des Kandidaten in der Hauptversammlung abhängig.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich