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Deutsche Wohnen SE

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 15.06.2023
Sprecher: Dr. Carola Rinker

Deutsche Wohnen SE
Mecklenburgische Straße 57
14197 Berlin
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die Deutsche Wohnen SE und den Konzern zum 31. Dezember 2022 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022


Keine Abstimmung erforderlich


TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2022 der Deutsche Wohnen SE

Ablehnung

Begründung: Die 0,04 €/ Aktie entsprechen nicht im Mindesten dem Ergebnis vor Bewertung (Group-FFO) von gut 500 Mio. €. Hiernach hätte sich die Dividende auf 0,75 €/ Aktie belaufen müssen. Der ausgewiesene Ergebnisverlust von über 400 Mio. € kommt durch einen Bewertungsverlust von gut 900 Mio.€. Bewertungsthemen hatten in der Vergangenheit keine Relevanz für die Dividendenhöhe.

TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022

Ablehnung

Begründung: Der Aktienkurs hat sich seit der Übernahme von 52,50 auf knapp 20 € mehr als halbiert, die Dividende signalisiert eine Notsituation, die sich jedoch im Geschäftsbericht (Vorstands- und Aufsichtsratsberichte, Risikoberichte und GuV), nicht auffinden lässt. Liquide Mittel fließen zugunsten des Mehrheitseigentümer ab, angedachte Investitionschancen haben kaum Chancen zur Realisierung. Von der ehemaligen Ertragsperle der Deutschen Immobilienwirtschaft ist nunmehr nur ein Schatten übrig geblieben.

TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Ablehnung

Begründung: Der Mittelabfluss der Deutschen Wohnen zugunsten von Vonovia hält u.E. keinem Drittvergleich stand. Die Zukunftschancen der Deutsche Wohnen werden damit nicht umsetzbar. Die Umsetzung der Pflicht zur Einrichtung eines Risiko-Frühwarnsystems nach § 1 StaRuG ist im Geschäftsbericht nicht auffindbar. Die erheblichen Einflüsse auf die Risikoposition durch Zinssteigerungen und Inflation in allen Kostenpositionen werden außer einer Einmalabschreibung von gut 900 Mio. € nicht diskutiert, obwohl sie maßgeblich für den Wertverfall der Aktie sind.

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts und etwaiger Zwischenfinanzberichte bis einschließlich für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2024

Zustimmung

Begründung: Die Beratungskosten sind vernachlässigbar. Die Beauftragung an PWC läuft seit 2016 ist damit unterhalb der gesetzlichen Grenze von 10 Jahren. Formel kann die Unabhängigkeit und die geforderte kritische Distanz von PWC nicht bestritten werden, da noch in diesem Jahr KPMG Vonovia prüft.

TOP 6 Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2022

Zustimmung

Begründung: Der Vergütungsbericht wurde vom Abschlussprüfer geprüft und entspricht somit den gesetzlichen Vorschriften.

TOP 7 Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats


Keine Abstimmung erforderlich


7.1 Peter Hohlbein

Begründung: Die Pleite der Bankgesellschaft Berlin liegt zwar schon viele Jahre zurück, ein damaliger Untreue-Vorwurf wurde entkräftet. Die SdK ist sich jedoch nicht sicher, ob Herr Hohlbein zusätzlich zu seiner unbestrittenen fachlichen Eignung die auch notwendige persönliche Integrität mitbringt. Auch bestehen Zweifel, ob Herr Hohlbein als unabhängiger Vertreter im Aufsichtsrat aufgrund seines Netzwerks in Berlin anzusehen ist.

7.2 Christoph Schauerte

Zustimmung

Begründung: Es spricht nichts gegen die fachliche oder persönliche Kompetenz von Herrn Schauerte.

TOP 8 Änderung des Ortes der Hauptversammlung durch Anpassung des § 13 (1) der Satzung

Ablehnung

Begründung: HV`s an Orten mit mehr als 100.000 Einwohnern durchführen zu wollen und nicht am Sitz oder in der Nähe des Sitzes der Gesellschaft entspricht nicht dem Wunsch des Aktionariat und ist auch unökologisch, wenn Randlagen nicht ausgeschlossen sind.

TOP 9 Ermächtigung der Gesellschaft zur Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung durch Einfügung eines neuen § 13 (10a) der Satzung

Ablehnung

Begründung: Sowohl die lange Befristung auf 5 Jahre und kein Begründungsvorbehalt "Für Notfälle" macht diesen TOP aus Sicht der SdK nicht zustimmungsfähig.

TOP 10 Einführung eines Rechts der Aufsichtsratsmitglieder zur Teilnahme an virtuellen Hauptversammlungen im Wege der Bild- und Tonübertragung durch Anpassung des § 13.12 der Satzung

Zustimmung

Begründung: Bei virt. HV können AR-Mitglieder sich ebenfalls zuschalten lassen, das soll nicht für den ARV gelten und ist somit zustimmungsfähig.

TOP 11 Löschung der Namen der Mitglieder des ersten Aufsichtsrats nach Umwandlung der Deutsche Wohnen AG in eine SE durch Anpassung von § 10 der Satzung

Zustimmung

Begründung: Ein Anachronismus wird entfernt, gut so!

TOP 12 Erneuerung des Genehmigten Kapitals und Änderung von § 5 der Satzung

Ablehnung

Begründung: Der Kurs ist bereits verfallen, eine weitere Verwässerung durch eine 30% Kapitalerhöhung oder Teilen davon ist nicht im Interesse des Aktionariats. Außerdem steht dieser TOP im Gegensatz zu TOP 14 und TOP 15. Eine sog. Script-Dividende (Aktien-Dividende) ist bei 0,04 €/ Aktie nur als Verhöhnung des Aktionariats zu interpretieren.

TOP 13 Aufhebung gegenstandsloser Ermächtigungen für Bedingtes Kapital und entsprechende Satzungsänderungen

Zustimmung

Begründung: Ein weiterer Anachronismus wird aus der Satzung entfernt, gut so! Einige sind in 2/22 obsolet geworden und wurden bei der Vorbereitung der letzten HV offensichtlich übersehen.

TOP 14 Erneuerung der Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien

Ablehnung

Begründung: Bei einer Dividende von 0,04 €/ Aktie sagt dieser TOP, dass genügend Mittel für eine angemessene Dividende vorhanden gewesen wären. Diese hätte erhöht werden sollen statt diesen TOP aufzunehmen.

TOP 15 Erneuerung der Ermächtigung zum Einsatz von Derivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien

Ablehnung

Begründung: Die SdK ist grundsätzlich gegen den Einsatz von Derivaten zum Kauf eigener Aktien. Mit DeuWo-Aktien zu spekulieren sollte allein dem Eigentümer und nicht dem Erfüllungsgehilfen des Eigentümers, dem Management, gestattet sein.

TOP 16 Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) sowie des bedingten Kapitals und entsprechende Neufassung von § 6 der Satzung

Ablehnung

Begründung: Der Kurs ist bereits verfallen, eine weitere Verwässerung durch eine 30% Kapitalerhöhung oder Teilen davon ist nicht im Interesse des Aktionariats. Außerdem steht dieser TOP im Gegensatz zu TOP 14 und TOP 15.

TOP 17 Zustimmung zum Abschluss des Gewinnabführungsvertrags zwischen der Deutsche Wohnen SE als Obergesellschaft und der Rhein Pfalz Wohnen GmbH als Untergesellschaft

Zustimmung

Begründung: Die DeuWo und ihr Aktionariat profitieren von diesem GuV-Vertrag

TOP 18 Beschlussfassung über die Bestellung eines Sonderprüfers gemäß § 142 AktG

Zustimmung

Begründung: Die SdK schließt sich der Meinung von Paul Singer/ Eliott/ Cornwall an, dass die Darlehensvergabe von der Deutschen Wohnen an die Vonovia in 2/22 in Höhe von 2 Mrd. € mit nur 0,6% über Libor (2/22:ca.0,1% p.a. auf aktuell 3,5%p.a.) möglicherweise die Minderheits-Eigentümer zulasten des Mehrheitseigentümer geschädigt haben könnte, da die Finanzierungsbedingungen auf den ersten Blick nicht "At arms lengths" aussehen, eine Wiederverwendung der " Mrd. € in andere Wohnungen den FFO gesteigert hätte bzw. ein Rückkauf eigener Aktien unterhalb des NAV gerade zum damaligen und noch mehr jetzigen Zeitpunkt sinnvollere Investitionen für die Dt. Wohnen dargestellt hätten, so dass vor diesem Hintergrund eine Sonderprüfung angemessen erscheint.

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


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