TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der OVB Holding AG und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember 2024, sowie des zusammengefassten Lageberichts der OVB Holding AG und des Konzerns einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB, des gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2024
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2024
Zustimmung
Begründung: Von 1,35 Ergebnis pro Aktie soll 1 Euro an die Aktionäre ausgeschüttet werden, was der Dividendenkontinuität der OVB entspricht und problemlos aus Eigenmitteln geleistet werden kann. Die Ausschüttungsquote liegt bei mehr als 74% des Ergebnisses je Aktie auf Konzernbasis und damit über den Anforderungen der SdK in Höhe von 40% bis 60%.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024
Zustimmung
Begründung: Die Jahresprognose wurde vom Vorstand erfüllt, das Vermittlungsergebnis, das operative Ergebnis und der Dividendenvorschlag konnten im Vergleich zu den Vorjahren weiter gesteigert werden. Der Aktienkurs stieg in der Berichtsperiode vom Anfang zum Jahresende gerechnet um 6,4%. Für die Aktionäre ergab das Geschäftsjahr 2024 damit einen guten Total Shareholder Return.
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
Zustimmung
Begründung: Ausweislich des ausführlichen AR-Berichtes ist der AR seiner Kontroll- und Überwachungspflicht nachgekommen. Der AR tagte viermal, zuzüglich der Ausschusssitzungen, mit einer Ausnahme bei jeweils voller Präsenz. Der Jahresabschluss wurde geprüft und gebilligt. Den Anforderungen des §17! AktG wurde entsprochen.
TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025 sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten
Zustimmung
Begründung: KPMG prüfte den Jahresabschluss zu ersten Mal. Es wurden ausschließlich Prüfungs- und Bestätigungsleistungen erbracht. KPMG erfüllt die Anforderungen der SdK für Abschlussprüfer und damit für Pflichtaufgaben des Abschlussprüfers.
TOP 6 Beschlussfassung über die Wahl des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2025
Zustimmung
Begründung: Auch hinsichtlich der Prüfung des Nachhaltigkeitsbericht spricht nichts gegen die Wahl von KPMG als Prüfungsgesellschaft.
TOP 7 Beschlussfassung über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024
Zustimmung
Begründung: Der Vergütungsbericht ist verständlich und nachvollziehbar, soweit eine gewisse Komplexität nicht der Komplexität des Vergütungssystems selbst geschuldet ist. Der Vergütungsbericht enthält alle Bestandteile nach §162 AktG und den uneingeschränkten Prüfungsvermerk des Abschlussprüfers.
TOP 8 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder
Ablehnung
Begründung: Die Beschlussfassung sieht ein hinsichtlich der variablen und sonstigen Vergütungsbestandteile und Regelungen und ein gut differenziertes Vergütungssystem vor. Allerdings machen die kurzfristig variablen Bezüge an den variablen Gesamtbezügen deutlich mehr als die von der SdK akzeptierten 30%, können sogar mehr als die Hälfte betragen. Die SdK fordert eine Begrenzung der kurzfristig variablen Bezüge auf maximal 30% der variablen Gesamtvergütung, da ansonsten der Regelung des § 87 Abs.1 Satz 3 AktG keine Rechnung getragen wird. Darüber hinaus ermöglicht es die Ausgestaltung der variablen Bezüge, daß theoretisch auch für Verlustjahre variable Bezüge gezahlt werden können, was die SdK im Regelfall ablehnt.
TOP 9 Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Die ausschließlich fixe Vergütung der AR-Mitglieder soll 15-30.000 Euro je nach Funktion plus 5-15.000 Euro für Ausschusstätigkeit betragen. Diese Vergütungen sind entsprechend der Größe und Struktur der OVB angemessen. Das Vergütungssystem ist als reine Fixvergütungssystem ausgestaltet und erfüllt damit eine zentrale Forderung der SdK.
TOP 10 Beschlussfassung über die Zustimmung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien der OVB Holding AG, Bezugsrechtsausschluss
Zustimmung
Begründung: Die Beschlussvorlage sieht einen erneuten Vorratsbeschluss für den möglichen Rückkauf von 300.000 eigenen Aktien und Verwendung derselben "für alle Fälle", z.B. auch Incentives, vor. Bisher wurde die Ermächtigung nicht ausgenutzt und lt. Angabe der Verwaltung ist auch kein Rückkauf geplant. Die SdK zieht normalerweise die Zahlung einer Sonderdividende einem Aktienrückkauf vor. Die Gesellschaft verfügt über keinerlei Vorratskapitalia, so daß die mit der Möglichkeit zum Rückkauf eigener Aktien verbundene Flexibilität unter diesen besonderen Umständen vertretbar erscheint.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich