TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der grenke AG und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember 2025, des zusammengefassten Lageberichts für die grenke AG und den grenke Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289a und § 315a des Handelsgesetzbuchs, jeweils für das Geschäftsjahr 2025
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der grenke AG
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 3.1 Dr. Sebastian Hirsch
TOP 3.2 Gilles Christ
TOP 3.3 Dr. Martin Paal
TOP 3.4 Isabel Tufet Bayona (Mitglied des Vorstands seit 1. September 2025)
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 4.1 Jens Rönnberg (Vorsitzender)
TOP 4.2 Moritz Grenke (stellvertretender Vorsitzender)
TOP 4.3 Norbert Freisleben
TOP 4.4 Nils Kröber
TOP 4.5 Dr. Ljiljana Mitic
TOP 4.6 Manfred Piontke
TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten
TOP 6 Beschlussfassung über die Bestellung des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026
TOP 7 Beschlussfassung zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds: Herrn Moritz Grenke
TOP 8 Beschlussfassung über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025
TOP 9 Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder, einschließlich der Angaben nach § 87a Abs. 1 Satz 2 AktG, und über die entsprechende Änderung von § 10 der Satzung
TOP 10 Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zum Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts und über die Erteilung einer neuen Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zum Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich