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GIVE AG

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 16.07.2024
Sprecher: Markus Neumann

GIVE AG
Elbchaussee 195
22605 Hamburg
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2023, der Lageberichte für die Muehlhan AG und den Muehlhan-Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023


Keine Abstimmung erforderlich


TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023

Ablehnung

Begründung: Der Vorstand hat nach dem Verkauf fast des gesamten operativen Geschäfts im Vorjahr die verbliebenen Aktivitäten weiter redimensioniert und große Teile des Verkaufserlöses über eine Dividendenzahlung sowie einen Aktienrückkauf an die Aktionäre ausgekehrt. Aufgrund des nach Durchführung des Aktienrückkaufes durchgeführten Delistings kann keine Entlastung seitens der SdK erteilt werden.

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

Zustimmung

Begründung: Ausweislich seines Berichts ist der Aufsichtsrat u.a. in acht formellen Sitzungen seiner Kontrollpflicht verantwortlich nachgekommen.

TOP 4 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024

Zustimmung

Begründung: Gegen die Wiederwahl der Grant Thornton AG gibt es seitens der SdK auch in diesem Jahr keine Bedenken.

TOP 5 Beschlussfassungen über Satzungsänderungen


Keine Abstimmung erforderlich


TOP 5.1 Beschlussfassung über die Änderung von § 1 Abs. 1 der Satzung - Änderung der Firma

Zustimmung

Begründung: Gegen die Änderung der Firma gibt es nach dem Verkauf der wesentlichen Vermögensgegenstände seitens der SdK keine Einwände.

TOP 5.2 Beschlussfassung über die Änderung von § 2 Abs. 1 und Abs. 3 der Satzung - Anpassung des Unternehmensgegenstands

Zustimmung

Begründung: Durch den Beschlussvorschlag wird der Unternehmensgegenstand an die neue Realität als vorwiegend vermögensverwaltende Gesellschaft angepasst.

TOP 5.3 Beschlussfassung über die Änderung von § 4 der Satzung - Anpassung der Regelung für Bekanntmachungen an die aktuelle Rechtslage

Zustimmung

Begründung: Die Anpassung stellt eine Anpassung an die aktuelle Rechtslage dar und ist für die Aktionäre unproblematisch.

TOP 5.4 Beschlussfassung über die Änderung von § 7 Abs. 2 Satz 2 der Satzung zur Anpassung an die aktuelle Rechtslage - Pflicht des Aufsichtsrats zur Anordnung von Zustimmungsvorbehalten

Zustimmung

Begründung: Die Anpassung stellt eine Anpassung an die aktuelle Rechtslage dar und ist für die Aktionäre unproblematisch.

TOP 5.5 Beschlussfassung über die Änderung von § 9 Abs. 4 der Satzung - Flexibilisierung der Wahl von Nachfolgern ausgeschiedener Aufsichtsratsmitglieder

Zustimmung

Begründung: Der Beschlussvorschlag ist aus Sicht der SdK sinnvoll und für die Aktionäre unproblematisch.

TOP 5.6 Beschlussfassung über die Änderung von § 9 Abs. 5 der Satzung - Flexibilisierung der Amtsniederlegung von Aufsichtsratsmitgliedern und Änderung der Empfangszuständigkeit

Zustimmung

Begründung: Der Beschlussvorschlag ist aus Sicht der SdK sinnvoll und für die Aktionäre unproblematisch.

TOP 5.7 Beschlussfassung über die Änderung von § 14 Abs. 3 der Satzung - Anpassung des zeitlichen Bezugspunkts für den Nachweis des Anteilsbesitzes an die Änderung des Aktiengesetzes

Zustimmung

Begründung: Der Beschlussvorschlag ist aus Sicht der SdK sinnvoll und für die Aktionäre unproblematisch.

TOP 5.8 Beschlussfassung über die Änderung von § 15 Abs. 4 Satz 2 der Satzung - Teilnahme von Aufsichtsratsmitgliedern an der Hauptversammlung im Wege der Bild- und Tonübertragung

Zustimmung

Begründung: Der Beschlussvorschlag "modernisiert" die Satzung und ist aus Sicht der SdK für die Aktionäre unproblematisch.

TOP 5.9 Beschlussfassung über die Änderung von § 16 Abs. 1 und Abs. 2 der Satzung - Anpassung der Vorgaben zur Aufstellung von Jahresabschluss und Konzernabschluss

Ablehnung

Begründung: Der Beschlussvorschlag reflektiert die neue Realität von Gesellschaft und Konzern nach Verkauf der wesentlichen Vermögensgegenstände und Delisting, stellt aber durch die verringerte Berichterstattung und unterbleibende Abschlussprüfung eine Verschlechterung der Informationsgrundlage für die Minderheitsaktionäre dar.

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


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