1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der Northern Data AG für das Geschäftsjahr 2023, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2023 sowie des Berichts des Aufsichtsrats
Keine Abstimmung erforderlich
2. Beschlussfassung über die Entlastung des Mitglieds des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023
Ablehnung
Begründung: Abermals wird, ohne das Vorliegen einer exogenen Notsituation, der Abhaltung einer Hauptversammlung im virtuellen Format der Vorzug gegeben. Dieses Format wird den Anforderungen nicht gerecht, da es nicht nur die Interaktion zwischen Aktionären und Verwaltung beschneidet, sondern insbesondere den Dialog der Aktionäre untereinander konterkariert.
Ferner ist die strategische und operative Entwicklung nach wie vor enttäuschend. Der Verlustausweis beginnt abermals beim EBITDA und es scheint nicht so, dass mit den vielen unterjährigen Kapitalerhöhungen das Wachstum von morgen, als vielmehr die Löcher des Tages gestopft werden müssen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
Ablehnung
Begründung: Abermals wird, ohne das Vorliegen einer exogenen Notsituation, der Abhaltung einer Hauptversammlung im virtuellen Format der Vorzug gegeben. Dieses Format wird den Anforderungen nicht gerecht, da es nicht nur die Interaktion zwischen Aktionären und Verwaltung beschneidet, sondern insbesondere den Dialog der Aktionäre untereinander konterkariert.
Weiterhin besteht in dem Unternehmen eine stark verbesserungswürdige Governance, so dass eine Entlastung auch ohne das Abhalten einer virtuellen Hauptversammlung nicht erteilt werden könnte.
4. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers
Zustimmung
Begründung: Gegen die Wiederwahl des AP bestehen keine Einwendungen.
5. Wahl zum Aufsichtsrat
Keine Abstimmung erforderlich
5 a) Herrn Dr. Tom Oliver Schorling
Ablehnung
Begründung: Die Governance im Unternehmen befindet sich in einem so beklagenswerten Zustand, dass eine Wiederwahl des amtierenden Aufsichtsrat für uns nicht in Frage kommt.
5 b) Herrn Dr. Bernd Hartmann
Ablehnung
Begründung: Die Governance im Unternehmen befindet sich in einem so beklagenswerten Zustand, dass eine Wiederwahl des amtierenden Aufsichtsrat für uns nicht in Frage kommt.
6. Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2024/I, die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2024/II mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss und entsprechende Satzungsänderung
Ablehnung
Begründung: Mit dem Beschlussvorschlag soll ein Genehmigtes Kapital in Höhe von 50% des Grundkapitals geschaffen werden. Die SdK akzeptiert Vorratsbeschlüsse maximal bis zu einem kumulativen Volumen von 25% des Grundkapitals und sieht darüber hinaus gerade im vorliegenden TOP die Möglichkeit zur Sacheinlage kritisch. Größerer Kapitalbedarf sollte bei Bedarf über die Hauptversammlung mit entsprechender Berichterstattung abgewickelt werden.
Fernerhin wurden die letzten Kapitalerhöhungen stets unter Bezugsrechtsausschluss und damit einhergehender Anteils- und Vermögensverwässerung durchgeführt.
7. Beschlussfassung über die Aufhebung der von der Hauptversammlung am 6. Mai 2024 beschlossenen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen mit oder ohne Wandlungs- oder Bezugsrechte(n), die Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Begebung von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts, die Aufhebung des Bedingten Kapitals 2024/I und Schaffung eines Bedingten Kapitals 2024/II sowie über die entsprechenden Satzungsänderungen
Ablehnung
Begründung: Mit dem Beschlussvorschlag soll ein bedingtes Kapital in Höhe von 50% des Grundkapitals geschaffen werden. Unter Verweis auf die im TOP 6 ausführlich erläuterten Grenzwerte muss dieser Beschlussvorschlag daher abgelehnt werden.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich